STAR GmbH
& Co. KG
Sauldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
3,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
874.816,45 |
903.053,08 |
| I.
Vorräte |
445.943,00 |
367.849,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.844,20 |
114.137,04 |
| III.
Wertpapiere |
101.101,00 |
134.450,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
300.928,25 |
286.617,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.204,45 |
15.941,03 |
| Aktiva |
884.023,90 |
918.997,11 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
380.394,77 |
331.209,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
478.629,13 |
562.787,54 |
| Passiva |
884.023,90 |
918.997,11 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die STAR GmbH & Co. KGhat Ihren Sitz in
Sauldorf-Rast und wird beim Amtsgericht Ulm unter der
Registernummer HRA 710792 geführt.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag, nach den
in § 267 i.V.m. §264a HGB angegebenen
Größenklassen, eine kleine
Personenhandelsgesellschaft.
Der Jahresabschluss der STAR GmbH & Co. KGwurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
beweglichen Anlagegütern erfolgt die Abschreibung
linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten
bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Diese umfassen die angemessenen Teile der notwendigen
Material-, Personal- und Gemeinkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessener Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB).
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Es wurden nun
folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
1. pauschale durchschnittliche Restlaufzeit von
15 Jahren
2. durchschnittlicher Marktzins der vergangenen
zehn Jahre von 1,78 %, der von der Dt. Bundesbank
bekanntgemacht wurde
3. Rententrend von 1,00% p.a.
4. Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G"
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro
22.165,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr
erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt
des Entstehens.
Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag
erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs
des Bilanzstichtags unter Beachtung des
Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des
Höchstwertprinzip auf der Passivseite.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
erhaltene Anzahlungen
|
1,3
|
1,3
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
32,1
|
32,1
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
188,5
|
188,5
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
256,7
|
256,7
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
478,6
|
478,6
|
0,0
|
0,0
|
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Personal
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 20 Arbeitnehmer beschäftigt; davon
ein Geschäftsführer.
2. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt der
persönlich haftenden Gesellschafterin, vertreten durch
deren Geschäftsführer Herrn Erwin Beck, Dipl.-Ing
(FH).
Sauldorf-Rast, den 19.
Dezember 2023
gez.
Erwin Beck als Geschäftsführer, der STAR
Verwaltung GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Sauldorf-Rast, 19. Dezember
2023
gez.
Erwin Beck
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2023
festgestellt.
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