Wunderlich GmbH
Äußerer Ring 40, 85107 Baar-Ebenhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% | |
| 30.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wunderlich GmbHEbenhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Anhang für das Geschäftsjahr 2011A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009, somit unter Anwendung der §§ 242 ff HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz zum 31.12.2011 wurde nach § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) vorgenommen. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses (Bilanz, Anhang) in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zu Grunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Bewertung erfolgte unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip). B. Angaben zur Bilanzierung und BewertungI. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256, 268 bis 274 und 277 bis 278 HGB angewandt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Da die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag nicht mehr als ein Jahr betrug, erfolgte keine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. C. Sonstige PflichtangabenZur Geschäftsführerin war im Berichtsjahr bestellt: Frau Dipl.-Kfm. (univ.) Elfriede Wunderlich-Ahmed, Unternehmerin
Baar-Ebenhausen, den 08.07.2012 Frau Dipl.-Kfm. (univ.) Elfriede Wunderlich-Ahmed, Geschäftsführerin Bilanz zum 31.12.2011AKTIVA
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