aunity
GmbH
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
177.593,00 |
98.610,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
372.967,50 |
352.542,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.298,04 |
2.946,56 |
| Aktiva |
553.858,54 |
454.099,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
228.666,09 |
166.594,12 |
| B.
Rückstellungen |
25.773,00 |
27.712,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
299.419,45 |
259.793,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
177.969,58 |
191.285,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
121.449,87 |
68.508,06 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
96.517,44 |
76.647,53 |
| Summe
Passiva |
553.858,54 |
454.099,29 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Angaben unter der Bilanz zum 31. Dezember 2023
der
Aunity GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Aunity GmbH mit Sitz in Paderborn ist beim
Amtsgericht Paderborn unter der Nummer HRB 13264 im
Handelsregister geführt.
Der Jahresabschluss der Aunity GmbH für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt gemäß §§ 266
und 275 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
angewendet worden.
Die Aunity GmbH ist gemäß § 267 Abs.
1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden genutzt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Aktiva
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Zugänge werden
ausschließlich linear entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Zu
deren Ermittlung werden die steuerlichen
Abschreibungstabellen herangezogen, soweit die dort
genannten Nutzungsdauern innerhalb der Bandbreite
handelsrechtlich zulässiger Nutzungsdauern liegen.
Im Geschäftsjahr 2023 werden abnutzbare
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
zwischen 250 € und 800 € in voller Höhe
abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände,
deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen,
werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam
berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgte wegen der untergeordneten
Bedeutung der Beträge in analoger Anwendung des §
6 Abs. 2 und 2a EStG.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung von dauerhaften Wertminderungen
angesetzt.
Umlaufvermögen
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. mit dem beizulegenden Wert
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen von 3 %
wurde hinsichtlich des latenten Kreditrisikos gebildet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, wurden
Abschreibungen in entsprechender Anwendung der Vorschriften
des § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen.
Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert
ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert
angesetzt und entsprechend der wirtschaftlichen Zuordnung
im Folgejahr aufgelöst.
Passiva
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt
unverändert 25.000 €.
Andere sonstige Rückstellungen
Die anderen sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bzw. mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch branchenüblichen Eigentumsvorbehalt
gesichert.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber dem
Gesellschafter betrugen zum Bilanzstichtag 96.517,44 €
(Vorjahr: 76.647,53 €).
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens an den
Gesellschafter betrugen zum Bilanzstichtag 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €). Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestanden zum
Bilanzstichtag kurzfristige Forderungen von 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €).
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Gewährleistungsavale.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
IV. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
6 (im Vorjahr 3).
Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer
war im Geschäftsjahr 2023 und bis zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Jahresabschlusses
Herr Stefan Gräf, Paderborn. Vorschüsse an
den Geschäftsführer wurden nicht gewährt.
Die Gesellschaft ist zugunsten des
Geschäftsführers keine Haftungsverhältnisse
eingegangen.
Paderborn, 30. September
2024
Gez.
Stefan Gräf
Unterschrift der Geschäftsführung
Paderborn, den
30.09.2024
gez.
Stefan Gräf
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024
festgestellt.
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