Bormann
Verwaltungsgesellschaft mbH
Wakendorf
II
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
304.918,68 |
308.865,56 |
| I.
Finanzanlagen |
304.918,68 |
308.865,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
335.403,06 |
377.727,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
668,78 |
689,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
334.734,28 |
377.037,57 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
134.163,70 |
120.624,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
774.485,44 |
807.217,89 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
133.124,86 |
108.198,07 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.538,84 |
24.926,79 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
134.163,70 |
120.624,86 |
| B.
Rückstellungen |
772.598,00 |
804.799,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.887,44 |
2.418,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.887,44 |
2.418,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
774.485,44 |
807.217,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Bormann Verwaltungsgesellschaft mbH, Wakendorf
ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
§ 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr eingeräumten
Erleichterungen bei der Aufstellung gemäß §
274a und § 288 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
erstellt.
In der Bilanz wurde Position C II in wörtlicher
Übereinstimmung mit dem Handelsrecht dargestellt.
Dabei ist zu vermerken, dass Schecks und Bundesbankguthaben
bei der Gesellschaft nicht vorliegen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Der Rückdeckungsanspruch aus der
Lebensversicherung wurde mit dem von der Versicherungs
gesellschaft zum Stichtag aufgegebenen Aktivwert angesetzt.
Der nicht durch Eigenkapitel gedeckte Fehlbetrag
führt lediglich zu einer buchmäßigen
Überschuldung.
Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgt
nach den Heubeck-Richttafeln 2005 G unter Beachtung der
steuerlichen Vorschriften des § 6a EStG mit einem
Rechnungszins von 6% und nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes mit dem Abzinsungssatz
von 5,14% gemäß § 253 Abs. 2 HGB.
Nach § 67 Abs. 1 EGHGB wurde die aufgrund der
geänderten Bewertung der Anwartschaften auf Pensionen
erforderliche Zuführung zu 3/15 berücksichtigt.
Im Berichtsjahr entstanden dadurch außerordentliche
Aufwendungen in Höhe von 3.794 Euro. Gemäß
Artikel 67 Abs. 2 EGHGB beträgt der noch
zuzuführende Betrag 45.521 Euro.
Die übrigen Rückstellungen wurden in der
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Angaben zu den
einzelnen Laufzeiten ergeben sich aus der Bilanz.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Geschäfsführer der Gesellschaft ist Herr
Rudolf Bormann.
Wakendorf, den 14. Juni 2012
gez. Rudolf Bormann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2012
festgestellt.
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