Joos
GmbH
Adelmannsfelden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
149.489,34 |
143.153,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
17.716,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
131.773,34 |
143.146,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
468.602,72 |
340.577,45 |
| I.
Vorräte |
76.828,96 |
61.842,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
252.075,53 |
97.253,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139.698,23 |
181.481,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.019,00 |
715,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
621.111,06 |
484.445,79 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
340.953,19 |
285.892,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
185.892,73 |
160.645,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
55.060,46 |
25.247,54 |
| B.
Rückstellungen |
111.742,28 |
92.253,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
168.415,59 |
106.299,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
621.111,06 |
484.445,79 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB für
dasGeschäftsjahr 2016
der
Joos GmbH
Meß-, Steuer- und Regeltechnik
Hauptstr. 91
73486 Adelmannsfelden
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Joos GmbH hat ihren Sitz in 73486
Adelmannsfelden, Hauptstr. 91 und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Ulm, HRB 510091. Die Erstellung des Jahresabschlusses
erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG). Der Abschluss umfasst die Bilanz,
die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang
einschließlich Anlagespiegel.
2. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2016 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen
des Gesellschaftsvertrags zugrunde.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
3. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen geeignet und bestimmt sind.
7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der
Bilanz unter der Position "sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen
des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind
nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 HGB, da zum Abschlussstichtag
31.12.2016 mindestens zwei Kriterien die Grenzen
von § 267 Abs. 1 HGB nicht
überschreiten.
11. Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund
für die Rückstellungen entfallen ist.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese
gemäß § 268 Abs. 7 HGB im
Anhang angegeben.
6. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs.
3 HGB, Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für das
Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich
Menge, Wert und Zusammensetzung mit einem Festwert
anzusetzen, wurde nicht ausgeübt.
6. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet.
8. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
9. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet.
b. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um
lineare Abschreibungen angesetzt. Bei den
Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.
c. Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert in Höhe von EUR 410,00 wurde in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe ein
Betriebsausgabenabzug angesetzt.
d. Die Bewertung der Vorräte erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
e. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1% ausreichend Rechnung getragen.
f. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
g. Die flüssigen Mittel werden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
h. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im
Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im
Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum
Nennwert.
i. Die Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsung werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätzen der
vergangenen sieben Jahren verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht
werden.
j. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Das Anlagevermögen ist in der Bilanz
dargestellt. Die Offenlegung des Anlagespiegels nach §
268 Abs. 2 HGB erfolgt unter Inanspruchnahme von §
274a Nr. 1 HGB nicht.
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
|
252.075,53
|
252.075,53
|
0,00
|
Vorjahr
|
97.253,40
|
97.253,40
|
0,00
|
III.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen insgesamt EUR 50.518,30 (Vorjahr: EUR
518,30).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der
Bilanz unter Aktiva B.II.2 enthalten.
IV.
Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrags. Das gezeichnete Kapital ist im
Handelsregister mit EUR 100.000,00 eingetragen.
V.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen insgesamt EUR 8.067,72 (Vorjahr: EUR
8.067,72).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter
Passiva C. 3 enthalten.
VI.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon gesichert
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5
Jahre
|
über 5 Jahre
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
Gesamt
|
168.415,59
|
152.171,40
|
16.244,19
|
0,00
|
-
|
Vorjahr
|
106.299,16
|
106.299,16
|
0,00
|
0,00
|
-
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in Höhe von TEUR 20,5 durch Grundschulden
gesichert.
VII.
Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und
Einschätzung des Risikos der
Inanspruchnahme
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen in
Höhe der gesetzlichen Vorschriften. Es handelt sich
hierbei um Gewährleistungsverpflichtungen lt. den
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Gesellschaft. Diese sind durch Avalbürgschaften im
Rahmen der bei der R+V Allgemeine Versicherung AG
bestehenden Kautionsversicherung in Höhe von TEUR 31,5
sowie durch das bei der VR-Bank Ellwangen bestehende
Bürgschaftskonto in Höhe von TEUR 14 abgesichert.
D.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
E.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch folgende
Geschäftsführer:
- Herr Bernhard Mettmann , Adelmannsfelden.
- Herr Helmut Fischer, Adelmannsfelden
Die Geschäftsführer, Herr Bernhard Mettmann
und Herr Helmut Fischer, sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
II.
Anteilsbesitz
Das Unternehmen hält keine Beteiligungen.
II.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Jahresüberschuss
von EUR 55.060,46 zusammen mit dem Gewinnvortrag von EUR
185.892,73 in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Adelmannsfelden, den 30.05.2017, gez. Berhard
Mettmann, gez. Helmut Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2017 festgestellt.
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