GGP Gert Grabowski Projektmanagement GmbHLiquidiert

12489 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 69428
Vorher
Neunundzwanzigste MB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
24.6.2004
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Ferner: Projektmanagement

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

GGP Gert Grabowski Projektmanagement GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 35,41 35,41
B. Anlagevermögen 1.084,00 35.199,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1,00
II. Sachanlagen 1.084,00 22.698,00
III. Finanzanlagen 0,00 12.500,00
C. Umlaufvermögen 1.169.407,16 3.104.749,28
I. Vorräte 0,00 2.490.008,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 772.211,03 614.740,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 397.196,13 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.808,52 4.521,08
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 303.330,59 441.024,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.476.665,68 3.585.529,66

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.200,00 51.200,00
II. Verlustvortrag 492.224,89 422.366,31
III. Jahresüberschuss 137.694,30 -69.858,58
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 303.330,59 441.024,89
B. Rückstellungen 50.000,00 76.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.426.665,68 3.509.529,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.476.665,68 3.585.529,66

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB war nicht vor zu nehmen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Für die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände waren keine Abschreibungen mehr vor zu nehmen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Finanzanlagen

An der OGS Gartenbau Ostasiatische Gemüse und Sonderkulturen Gartenbau Buckow GmbH bestand ein Anteilsbesitz von 50% mit einem Eigenkapital von 12,5 TEUR. Die Gesellschaft ist insolvent, der Anteil wurde abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 105.575,49 0,00 179.939,50 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 51.200,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden: Für den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag besteht Rangrücktritt seitens der BPG Bauüberwachungs- und Projektsteuerungsgesellschaft mbH.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie sonstige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 1.426.665,68 1.426.665,68 3.509.529,66 2.036.723,25

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Manfred Angel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.3.2012.

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