AW-WS
Feinpapier GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.013.075,26 |
6.882.678,76 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
13,00 |
| II.
Finanzanlagen |
6.013.075,26 |
6.882.665,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
79.274,61 |
653.915,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.310,20 |
611.955,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.964,41 |
41.960,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.251,58 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.082.501,66 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.174.851,53 |
7.538.845,97 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
34.594,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.789.521,59 |
1.789.521,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
-1.306.624,55 |
-1.306.624,55 |
| III.
Verlustvortrag |
448.302,78 |
301.708,24 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.117.095,92 |
146.594,54 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.082.501,66 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.124.408,00 |
7.461.097,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.443,53 |
43.154,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.174.851,53 |
7.538.845,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der AW-WS Feinpapier GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
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AW-WS Feinpapier GmbH
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Firmensitz laut
Registergericht:
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Wiesbaden
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Registereintrag:
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Handelsregister
|
Registergericht:
|
Wiesbaden
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Register-Nr.:
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HRB 10612
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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
des am 29. Januar 2020 eröffneten
Insolvenzverfahrens sowie der Einstellung des
Geschäftsbetriebs zum 30. Juni 2018
beachtet. Die Bewertung erfolgte demnach durchgängig
zu Liquidationswerten. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandte Bewertungsmethode wurde daher
nicht beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Aufgrund
der Einstellung des Geschäftsbetriebs zum 30. Juni
2018 erfolgte die Ausbuchung des gesamten
Sachanlagevermögens.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurde allen erkennbaren
Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren und ungewissen
Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei:
Frau Agnés Roger und
Herr Reiner Odenbrett
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.
Januar 2020 ging die Verwaltungs- und
Verfügungsbefugnis in Hinblick auf das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen auf den
Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Blersch, Wiesbaden,
über.
Insolvenzverwaltung
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen der AW-WS Feinpapier GmbH am
29. Januar 2020 wurde Herr Rechtsanwalt Dr.
Jürgen Blersch zum Insolvenzverwalter bestellt.
Das Insolvenzverfahren wird sich im Wesentlichen auf
die Auflösung der bei der Insolvenzschuldnerin mit der
Generali Lebensversicherung AG bestehenden
Rückdeckungsversicherungen und die Realisierung der
darin verkörperten Rückkaufswerte konzentrieren.
Dabei sind auf Grund der bisherigen Haltung des
Versicherungsunternehmens erhebliche Schwierigkeiten zu
erwarten, da zum einen nach den Erfahrungen im
Parallelverfahren wohl nicht mit einer freiwilligen
vorzeitigen Auflösung und Abrechnung der Verträge
sowie einer Auszahlung der darin verkörperten
Rückkaufswerte zu rechnen ist und zum anderen die
Versicherungsgesellschaft die Auffassung vertritt, dass die
bereits fälligen bzw. in Auszahlung befindlichen
Versicherungsverträge überhaupt nicht mehr
aufgelöst werden bzw. eventuelle darin noch
verkörperte Rückkaufswerte ausgezahlt werden
können. Dies verstößt nach Auffassung des
Verwalters gegen insolvenzrechtliche Grundsätze,
wonach gem. § 103 InsO in Verbindung mit den
einschlägigen Vorschriften des
Versicherungsvertragsgesetzes für jeden
Versicherungsvertrag zur Erreichung des Insolvenzzwecks
eine vorzeitige Auflösung möglich sein muss. Im
Zweifel wird im weiteren Verfahrensverlauf zu versuchen
sein, diese in Auszahlung befindlichen
Versicherungsverträge notfalls zu verkaufen.
In diesem Zusammenhang wird außerdem angezeigt,
dass der Insolvenzverwalter beabsichtigt, die BGP Blersch
Goetsch Partner Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB sowie die acccon
Steuerberatungsgesellschaft mbH sowohl mit der anwaltlichen
Rechtsverfolgung insbesondere im Verhältnis zur
Generali Lebensversicherung AG als auch für die
Durchführung erforderlicher Buchhaltungsarbeiten
einschließlich Erstellung notwendiger
Steuererklärungen und Rechnungsabschlüssen zu
beauftragen.
An den genannten Gesellschaften ist der
Insolvenzverwalter unmittelbar oder mittelbar beteiligt.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt jeweils nach
den einschlägigen Vergütungsordnungen bzw. zu
marktüblichen Sätzen.
Unter Berücksichtigung der bislang bereits
vorliegenden Forderungsanmeldungen können nach
naturgemäß vorläufigen Berechnungen
Gläubiger nicht nachrangiger, ungesicherter
Forderungen der Rangklasse § 38 InsO
voraussichtlich mit einer Quote von über 50 %
rechnen. Diese Quotenerwartung kann sich aber ganz
wesentlich erhöhen, wenn es im weiteren Verfahren
gelingen sollte, sämtliche in den
Rückdeckungsversicherungsverträgen der
Insolvenzschuldnerin verkörperten Rückkaufswerte
bzw. Vermögenswerte zu realisieren. Eine in diesem
Fall deutlich höhere Quotenerwartung dürfte aber
nahezu ausschließlich dem mit Abstand
größten Gläubiger PSV
Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit zukommen.
Wiesbaden
, den 25. September 2020
Dr. Jürgen Blersch
Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der
AW-WS Feinpapier GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2020 festgestellt.
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