Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 133543
Eingetragen
9.10.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gründung von Gesellschaften, Erwerb und Halten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere Gründung einer Kommanditgesellschaft als Kommanditistin mit einer Hafteinlage von Euro 125.000,- zusammen mit der Firma GEWOPLAN Wohnbau GmbH mit dem Sitz in München (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 102220) als Komplementärin unter der Firma GEWOPLAN Wohnbau GmbH & Co. Bauträger KG mit dem Sitz in München, wobei die Komplementärin vermögensmäßig nicht an der Kommanditgesellschaft beteiligt ist.

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Mayrhofer
seit 25.1.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

GEWOPLAN Holding AG

Garching

(vormals: München)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

125.000,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.084,35

70.347,40

II. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

80,40

2.325,66

Summe Aktiva

3.164,75

197.672,96

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

4.605,08

-75.910,73

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-2.394,60

80.515,81

B. Rückstellungen

939,27

983,30

C. Verbindlichkeiten

15,00

142.084,58

Summe Passiva

3.164,75

197.672,96

ANHANG

Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und -Verlustrechnung (§284 Abs. 2 Nr: 1 HGB)

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. §267 HGB. Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung ergänzende Angaben verlangt werden (z.B. gem. § 327 Nr. 1 Satz 2 HGB) sind dies nachfolgend genannt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden für bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbare Risiken je nach Zulässigkeit Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.

Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.

Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angestzt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Spezielle Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen:
Im Berichtsjahr war kein Anlagevermögen zu aktivieren.

Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben hinsichtlich ihrer Fälligkeit folgende Struktur:

Insgesamt

31.12.2011

bis zu 1 Jahr

zw. 1 + 5 Jahre

Sonst. Verbindlichkeiten

15,00

15,00

Gesamt

15,00

15,00

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Von der Aufgliederung und der Angabe von Auswirkungen steuerrechtlicher Sonderabschreibungen, unterlassenen Zuschreibungen und der Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil auf das Ergebnis ist die Kapitalgesellschaft befreit.

Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben gemäß § 285
Nr. 8 HGB nicht erforderlich.

Eine Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich.

Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB (Anteilsbesitz) waren nicht notwendig, da die Gesellschaft keine Beteiligung von zwanzig Prozent oder mehr an einem Unternehmen besitzt.

Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten

Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklagenanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten.

 

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