Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 518151
Eingetragen
22.4.2021
Branche
Erschließung von unbebauten GrundstückenGewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und LehmBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Errichtung und der Betrieb einer Heizungsanlage sowie eines Bürogebäudes auf eigenem Grundbesitzeigentum (Grundstück in 99518 Bad Sulza OT Eckolstädt, Im Unteren Dorf 67 / AG Apolda Gemarkung Eckolstädt)

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ulrich Heineck
Bad Sulza
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

UKO GmbH

Bad Sulza

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

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Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 482.579,71 263.807,40
I. Sachanlagen 482.579,71 263.807,40
B. Umlaufvermögen 81.684,51 38.013,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.515,00 33.777,64
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 76.169,51 4.235,53
Aktiva 564.264,22 301.820,57
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Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 12.691,92 20.391,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.609,00  
III. Jahresfehlbetrag 7.699,08 4.609,00
B. Rückstellungen 5.000,00 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 546.572,30 278.929,57
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 203.085,84 248.758,94
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 343.486,46 30.170,63
davon gegenüber Gesellschaftern 314.530,94 198.500,00
Passiva 564.264,22 301.820,57

Anhang

I.  Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewer­tungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Aufgrund der Erstanwendung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes sind die Umsatzerlöse nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch ge­nommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegen­über dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren­zungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes be­stimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsab­grenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgeglie­dert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Be­schaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht ent­geltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorherseh­baren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäfts­jahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des je­weiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anla­genspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Ø Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Ab­schlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung er­folgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.
Ø Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertbe­richtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Liefe­rungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Ø Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung er­mittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und un­gewissen Verpflichtungen.
Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tages­werte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.
Die Gesellschaft hatte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile


Bad Sulza, 23.07.2024

gez. Heineck


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2024 festgestellt.

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