RM Tischlerei Oderland UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Giering seit 24.3.2025 | Geschäftsführer |
Olaf Thaler seit 1.4.2009 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Oderlandtreppen GmbHLindendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
rechtliche Verhältnisse
Firma: Oderlandtreppen GmbH Sitz: 15306 Lindendorf, OT Dolgelin Stammkapital: 25.000,- € Eintragung: Handelsregister Frankfurt/Oder HRB 12282 FF Geschäftsjahr: 01.04. - 31.03. Folgejahr Gegenstand der Unternehmung: Vertrieb und Fertigung von Bauelementen insbesondere Treppen Gesellschafter: Olaf Thaler, Eberswalde Ralf Fielitz, Falkenberg/Mark Geschäftsführer: Ralf Fielitz
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvor-schriften des Handelsgesetzbuches (HGB) beachtet. Bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden Posten, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen:
Nicht abnutzbares Anlagevermögen und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände waren nicht auszuweisen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Software) wurden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Das abnutzbare materielle Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich linearer Abschreibungen ausgewiesen. Bewegliches Anlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. In Vorjahren wurden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 € in Sammelposten eingestellt und analog der Nutzungsdauer über 5 Jahre abgeschrieben.
Umlaufvermögen:
Vorräte (Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) und in Ausführung befindliche Aufträge wurden grds. mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Ansatz gebracht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mir Vorsicht bewertet. Kassen- und Bankbestände wurden mit den ausgewiesenen Nominalwerten aufgeführt. Wesentliche Rechnungsabgrenzungsposten waren nicht auszuweisen.
Rückstellungen:
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden im notwendigen Umfang gebildet. Diese ungewissen Verbindlichkeiten gliedern sich im Wesentlichen wie folgt: - Rückstellung Steuernachzahlungen: 0,7 T€ - Rückstellung für Aufbewahrungspflichten: 1,2 T€ - Rückstellung für Gewährleistungen: 10,4 T€ - Rückstellung für Personalkosten: 10,4 T€ - Rückstellungen für Abschluss etc.: 4,9 T€ - sonstige Rückstellungen: 1,6 T€ - Rückstellung unterlassene Instandhaltung: 2,2 T€
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten wurden (soweit zulässig) mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gliedern sich im Wesentlichen wie folgt: - Verblk. Kreditinstitute: 115,6 T€, Laufzeit größer 1 Jahr, Besicherung mit KfZ Brief - Verblk. Verb. Unternehmen: 66,3 T€, Laufzeit größer 1 Jahr, ohne Besicherung - Verblk. gg. Finanzamt: 5,9 T€, Laufzeit kleiner 1 Jahr, ohne Besicherung - Verblk. aus Lief.+ Leist.: 11,8 T€, Laufzeit kleiner 1 Jahr, ohne Besicherung
Sonstige Pflichtangaben:
Die Firma ist mit über 700 T€ Umsatz und über 10 Arbeitnehmer eine kleine Kapitalgesell-schaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Anhanges wurde Gebrauch gemacht .
Vorschlag zur Ergebnisverwendung:
Der Jahresfehlbetrag wird zum 01.04.2023 vom Gewinnvortrag abgerechnet.
Dolgelin, Ot Lindendorf, den 17. Juli 2024 gez. Ralf Fielitz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Juli 2024 |
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