SES Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michaela Stockinger seit 16.7.2019 | Prokura |
Manfred Hopper seit 12.10.2009 | Prokura |
Georg Sterner seit 5.2.2008 | Vorstandsmitglied |
Anton Michael Schweiger seit 15.5.2007 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SOLEA AGPlattlingJahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und LageberichtLagebericht für das Geschäftsjahr 2020A. Grundlagen des Unternehmens Die SOLEA AG entwickelt und baut weltweit Photovoltaikanlagen als EPC-Unternehmen (Engineering-Procurement-Construction) und betreibt Handel mit einzelnen Komponenten, insbesondere mit Photovoltaikmodulen. Im "Geschäftsfeld Maintenance" werden in erster Linie Solarparks und große Photovoltaikdachanlagen im Auftrag Dritter betreut. Diese Dienstleistungen werden über unsere Tochtergesellschaft SOLEA Service GmbH, Plattling, abgewickelt. Dabei geht es insbesondere um die technische Betriebsführung der Photovoltaikanlagen. Hier handelt es sich in der Regel um Anlagen, die die SOLEA AG für Dritte (z. B. Fondsgesellschaften) realisiert hat. Im Geschäftsfeld "Projektierung und Anlagenbau" sind die Projektierung und die anschließende Veräußerung von Standorten zum Bau regenerativer Kraftwerke und der Bau von Photovoltaikanlagen zusammengefasst. Als Generalunternehmer errichtet die SOLEA AG Großanlagen für institutionelle Anleger sowie Privatinvestoren und Dachanlagen. Die Veräußerung der Projekte an Investoren erfolgt im Regelfall nach der Baufertigstellung. Die Veräußerung von Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern und Zubehör wird im Geschäftsfeld "Handel" betrieben. Der Sitz der Gesellschaft ist in Plattling. Des Weiteren hält die SOLEA AG wesentliche und direkte Beteiligungen an verschiedenen Projektgesellschaften. Kernabsatzmarkt war in 2020 Deutschland. Als Ziel- und Steuerungsgröße setzt der Vorstand der SOLEA AG das operative Ergebnis (EBIT) ein. Als Grundlage des operativen Geschäfts werden weiterführend die Cashflows jedes einzelnen Projekts überwacht und analysiert. Die vorgenommenen monatlichen und anlassbezogenen Auswertungen gewährleisten eine uneingeschränkte Transparenz der verschiedenen Ergebnisbeiträge. Die SOLEA AG nutzt ihre Kompetenzen umfassend und verfügt über eine langjährige Expertise. Mit unserem Geschäftsmodell sehen wir im weltweiten Markt für Photovoltaikanlagen gute Entwicklungsmöglichkeiten. Die SOLEA AG ist ein Anbieter von Photovoltaikgroßanlagen, der ausgehend von der Projektierung über den Bau bis zur Betriebsführung und Stromerzeugung ein integriertes und umfassendes Geschäftsmodell aufweist. Bei der Umsetzung unserer Strategie vereinen wir die Grundsätze von Ökonomie und Ökologie. Technologisch setzen wir, wo es Sinn macht, auf eigenentwickelte nachgeführte Solarstrom-Systeme sowie auf Solarhybridkraftwerke. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft war in 2020 wesentlich geprägt durch die Pandemie. Der schnelle Erholungsprozess in den Sommermonaten verlor im Herbst erheblich an Schwung durch die Eindämmungsmaßnahmen insbesondere in Europa. Im 4. Quartal 2020 ging die Wirtschaftsleistung im Euroraum um 0,6 % gegenüber der Vorperiode zurück (Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Februar 2021). Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist in 2020 um 4,9 % zurückgegangen. Der IWF erwartet ein globales Wachstum von 6,0 % für 2021. Pandemiebedingte Entwicklungen in Form von Lieferkettenproblemen und starken Preisanstiegen führen zu einer vergleichsweise hohen Inflation (Quelle: International Monetary Fund, World Economic Outlook July 2021). Der EZB-Rat geht davon aus, dass dieser Inflationsanstieg vorübergehender Natur ist und auf mittlere Sicht die Inflation weiterhin deutlich unter dem Zielwert liegen wird. Somit sollen die Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben, bis der EZB-Rat feststellt, dass die Inflationsrate deutlich vor dem Ende seines Projektionszeitraums 2 % erreicht und sie diesen Wert im weiteren Verlauf dauerhaft hält. Dies geht unter Umständen damit einher, dass die Inflation vorübergehend moderat über dem Zielwert liegt (Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsreport August 2021). Die Industrie in Deutschland hat mit verstärkten Lieferengpässen bei Vorprodukten und einigen Rohstoffen zu kämpfen. Die Industrieproduktion sank trotz guter Auftragslage sogar merklich (Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsreport August 2021). Der Arbeitsmarkt hat sich in 2021 erholt. Die Frühindikatoren des Arbeitsmarktes lassen eine Fortsetzung der Erholung in den nächsten Monaten erwarten (Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsreport August 2021). Bezogen auf das Geschäft der SOLEA AG hatten die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen insofern Auswirkungen als die Beschaffungspreise für Vorprodukte teils deutlich gestiegen sind. Ansonsten ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen. 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Bundesregierung hat sich im Zuge der ausgerufenen Energiewende als Ziele gesetzt, dass 65 % des Bruttostromverbrauchs bis 2030 aus erneuerbaren Energien stammen sollen. In 2022 sollen die letzten Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden, und auch die Kohleverstromung soll im Hinblick auf das CO 2 -Ziel, 55 % weniger Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990, mittelfristig beendet werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist der Ausbau der Photovoltaikanlagen. Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) hat das Ausbauziel für EEG-Anlagen auf 100 GW erhöht. Der Zubau von Photovoltaikanlagen ist von 3,9 GW in 2019 auf 4,9 GW in 2020 angestiegen und liegt damit über dem gesetzlich festgelegten Zubaukorridor von 2,5 GW in 2020 (Quelle: ISE Fraunhofer, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland). Dieser Wert liegt allerdings noch weit unter den Installationszahlen früherer Jahre, wo im Spitzenjahr über 7 GW installiert wurden. Die Forschung geht davon aus, dass mindestens 5 bis 10 GW jährlich (abhängig von der Entwicklung des Strombedarfs und dem Ausbau der Windkraft) neu installiert werden müssen, um den Zielwert von 65 % Anteil Erneuerbarer Energien an der Erzeugung des Bruttostromverbrauchs bis 2030 erreichen zu können (Quelle: ISE Fraunhofer, Aktuelle Faken zur Photovoltaik in Deutschland). In Europa erlebt die Photovoltaikbranche eine Renaissance. Aufgrund der Notwendigkeit, die CO 2 -Emissionen zu senken und den steigenden Energiebedarf zu decken, werden wieder verstärkt Solarkraftwerke errichtet. Die steigenden Strompreise machen die Investition in Solarkraftwerke zunehmend interessanter. Diese werden vor allem in Südeuropa als auch in Deutschland zunehmend als Kraftwerke ohne staatliche Förderung entwickelt und gebaut. Durch die Verbilligung der Stromspeicher werden weitere positive Auswirkungen auf den Absatz von Photovoltaikkraftwerken erwartet. Allgemein wird davon ausgegangen, dass international ausgerichtete deutsche Solarunternehmen, die größere Photovoltaikkraftwerke planen und bauen, aufgrund des weltweiten Wachstums weiterhin zufriedenstellende Entwicklungschancen haben. 3. Geschäftsverlauf Umsatz- und Auftragsentwicklung Im Geschäftsjahr 2020 konnten Umsatzerlöse von TEUR 24.555 (i. Vj. TEUR 13.475) erzielt werden. Die Gesamtleistung (d. h. Summe Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und sonstige betriebliche Erträge) lag bei TEUR 27.008 (i. Vj. TEUR 15.241). Die Umsatzerlöse wurden in 2020 größtenteils mit Projekten in Deutschland erwirtschaftet. So erhöhten sich im Geschäftsbereich "Projektierung und Anlagenbau" die Umsätze von TEUR 13.426 auf TEUR 24.449 im Geschäftsjahr 2020. Im Geschäftsbereich "Handel" erhöhten sich die Umsatzerlöse von TEUR 2 auf TEUR 51. In den sonstigen Bereichen wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 55 (i. Vj. TEUR 47) erzielt. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2020 beträgt TEUR 28.253 (i. Vj. TEUR 3.519). Beschaffungs- und Investitionsbereich Die Materialaufwandsquote (Materialaufwendungen im Verhältnis zur Gesamtleistung) der SOLEA AG erhöhte sich von 79,0 % im Vorjahr auf 82,6 % im Geschäftsjahr 2020. Die Erhöhung der Materialaufwendungen von TEUR 12.036 auf TEUR 22.310 ist im Wesentlichen auf das gestiegene Geschäftsvolumen zurückzuführen. Die Beschaffung von Photovoltaikmodulen haben wir in ausreichender Menge durch projektbezogene Lieferverträge abgesichert. Ebenso haben wir projektbezogene Verträge für den Bezug von Wechselrichtern und Solarkabeln abgeschlossen. Die Metallbaukonstruktionen liefert in der Regel unser Partnerbetrieb PV-EIWA Systemtechnik GmbH & Co. KG, Plattling. Das Investitionsvolumen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beträgt TEUR 43 (i. Vj. TEUR 22). Wesentliche Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2020 nicht getätigt und sind auch für 2021 nicht geplant. Wir finanzieren uns in erster Linie über die Innenfinanzierung, Darlehen von nahestehenden Personen sowie Bank- und Lieferantenkredite. Personal- und Sozialbereich Der Personalaufwand der SOLEA AG ist um TEUR 167 bzw. 19,4 % auf TEUR 1.026 im Geschäftsjahr 2020 gestiegen. Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) verminderte sich aufgrund der erhöhten Gesamtleistung von 5,6 % im Vorjahr auf 3,8 % im Berichtsjahr. Im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich die jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl von 14,25 auf 15,25 (ohne Vorstände). Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 waren insgesamt 16 Mitarbeiter und 2 Vorstände bei der SOLEA AG beschäftigt. Die betrieblichen Sozialleistungen entsprechen den branchenüblichen Bedingungen. Ebenfalls wird auf eine qualifizierte Ausbildung der Mitarbeiter großer Wert gelegt. Forschung und Entwicklung Für Forschung und Entwicklung wurden in 2020 ebenso wie im Vorjahr keine Aufwendungen getätigt. 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Installierte Projektleistung Ein zentraler nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Projektleistung in MWp. Die Projektleistung konnte im Berichtszeitraum von 22 MWp im Vorjahr auf 49 MWp im Berichtsjahr gesteigert werden. Mit mehr als 343 MWp (i. Vj. 294 MWp) insgesamt gebauten Projekten ist die SOLEA AG ein etablierter Generalunternehmer im Markt. Mitarbeiterqualifikation Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SOLEA AG liefern durch ihre Qualifikation und ihr Engagement für das Unternehmen einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Die individuelle berufliche und persönliche Entwicklung wird im Rahmen von Mitarbeitergesprächen identifiziert und durch externe und interne Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Marktpräsenz in Wachstumsmärkten Für den langfristigen Erfolg sind detaillierte Kenntnisse über die weltweite Marktentwicklung von großer Bedeutung. Die SOLEA AG unterhält neben Kooperationen in wichtigen Märkten Beziehungen zu Kunden und Projektpartnern in wichtigen europäischen Wachstumsmärkten. Dadurch können die Kernleistungen der SOLEA AG grundsätzlich europaweit platziert werden. Ingenieurkompetenz Durch den Bau Hunderter von Solarstromanlagen weltweit seit der Unternehmensgründung verfügen die Ingenieure und Techniker der SOLEA AG über umfassende Erfahrungen. Von der Planung und dem Bau von Kleinstanlagen bis zu Multimegawatt-Solarparks finden die Mitarbeiter der SOLEA AG stets optimale Lösungen. Durch eine hausinterne Serviceabteilung ist sichergestellt, dass die von der SOLEA AG gebauten Photovoltaikanlagen zeitnah qualifiziert, überwacht und gewartet werden. Gesellschaftliche Reputation Durch das gesellschaftliche Engagement der SOLEA AG im Rahmen von sozialen Projekten und durch Sponsoringmaßnahmen örtlicher Vereine wird die gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen. Produktqualität Die SOLEA AG unterhält langfristige Geschäftsbeziehungen zu den wichtigsten Modul- und Wechselrichterlieferanten. Damit stellt die SOLEA AG sicher, dass unterschiedlichste PV-Technologien und neueste Entwicklungen den Kunden zur Verfügung gestellt werden können. Im Bereich der Befestigungs- und Nachführungstechnik werden langfristig erprobte eigenentwickelte Systeme verwendet, die den Kunden eine langfristige Sicherheit bieten. 5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf durch die Unternehmensleitung Der Geschäftsverlauf in 2020 ist operativ weitestgehend im Rahmen der Erwartungen verlaufen. Die Umsatzerlöse konnten erheblich gesteigert werden, wenngleich das für 2020 avisierte Umsatzziel von EUR 30 Mio nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Die Ertragslage konnte verbessert werden und liegt im Rahmen des prognostizierten Ergebnisses. Durch die strategische Entscheidung, die Projektentwicklung zu stärken und sich weitgehend auf das EPC-Geschäft zu konzentrieren, sowie die gute Marktaussicht in Deutschland gehen wir davon aus, in der Zukunft die Umsatzerlöse und die Ertragslage weiter zu verbessern. Insgesamt beurteilen wir den Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2020 als insgesamt zufriedenstellend. C. Darstellung der Lage 1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Umsatzerlöse TEUR 24.555 (i. Vj. TEUR 13.475). Maßgeblich für den Umsatzanstieg verantwortlich ist der Geschäftsbereich "Projektierung und Anlagenbau", in welchem die installierte Projektleistung im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden konnte. Die Gesamtleistung in 2020 mit TEUR 27.008 übertraf den Vorjahreswert von TEUR 15.241 deutlich. Der Materialaufwand mit TEUR 22.310 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreswert von TEUR 12.036. Die Personalaufwendungen stiegen von TEUR 860 auf TEUR 1.026. Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 78 (i. Vj. TEUR 51). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und damit auch das Jahresergebnis 2020 beinhalten in erneut nennenswerten Umfang neutrale Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung und Ausbuchung von Forderungen in Höhe von TEUR 1.521 (i. Vj. TEUR 763). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von TEUR 1.606 auf TEUR 2.550. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betragen TEUR 28 (i. Vj. TEUR 16). Im Geschäftsjahr 2020 konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.076 (i. Vj. TEUR 785) erzielt werden. Insgesamt liegt das Jahresergebnis 2020 trotz erneut nennenswerter Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung der Forderungen gegen die rumänische Gaskraftwerksgesellschaft im Rahmen des prognostizierten Ergebnisses, während das Umsatzziel nicht ganz erreicht werden konnte. 2. Finanzlage Finanzierungsanalyse Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über Bank- und Lieferantenkredite sowie Darlehen nahestehender Personen. Die Bankverbindlichkeiten verminderten sich von TEUR 496 auf TEUR 141. Die SOLEA AG nutzt keine außerbilanziellen Finanzierungsinstrumente. Investitionsanalyse Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine wesentlichen Investitionen getätigt. Liquiditätsanalyse Die flüssigen Mittel erhöhten sich in 2020 von TEUR 112 auf TEUR 1.660. Wir rechnen damit, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Eingeräumte Skontierungsmöglichkeiten konnten weitgehend genutzt werden. Mit Ausnahme der Investitionskredite haben die Verbindlichkeiten sämtlich eine Restlaufzeit von unter 90 Tagen. Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen:
Die Liquidität der SOLEA AG war zu jeder Zeit gegeben. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich von TEUR 17.256 auf TEUR 20.209 erhöht. Im Anlagevermögen sind keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen, das Anlagevermögen beträgt nunmehr TEUR 775 (i. Vj. TEUR 741). Das Umlaufvermögen hat sich von TEUR 16.515 auf TEUR 19.434 erhöht, was vor allem durch die Erhöhung der flüssigen Mittel von TEUR 112 auf TEUR 1.660 und durch die Erhöhung des Vorratsvermögens von TEUR 5.910 auf TEUR 7.933 bedingt war. Das Anlagevermögen hat einen Anteil von 3,8 % (i. Vj. 4,3 %) an der Bilanzsumme. Im Umlaufvermögen haben die Vorräte einen Anteil von 40,8 % (i. Vj. 35,8 %). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 von TEUR 10.493 auf TEUR 9.840 per 31. Dezember 2020 zurückgegangen. Ein wesentlicher Grund dafür waren die in nicht unerheblichem Maße vorgenommenen Ausbuchungen und Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2020. Die Kassenbestände und Bankguthaben betragen zum Stichtag TEUR 1.660 (i. Vj. TEUR 112) und sind grundsätzlich unbelastet. Das bilanzielle Eigenkapital hat sich von TEUR 2.854 per 31. Dezember 2019 auf TEUR 3.930 per 31. Dezember 2020 infolge des Jahresüberschusses 2020 erhöht. Die rechnerische Eigenkapitalquote der SOLEA AG hat sich erhöht und liegt bei rund 19,4 % der Bilanzsumme (i. Vj. 16,5 %). Die sonstigen Rückstellungen mit TEUR 3.338(i. Vj. TEUR 3.304) haben sich im Wesentlichen aufgrund von offenen Rechnungen für 2020 erhöht. Steuerrückstellungen waren in Höhe von TEUR 10 gebildet (i. Vj. TEUR 0). Insgesamt erhöhten sich die Rückstellungen von TEUR 3.304 auf TEUR 3.349. Die Bankverbindlichkeiten verminderten sich von TEUR 496 auf TEUR 141. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen erhöhten sich auf TEUR 7.747 (i. Vj. TEUR 3.090). Die Lieferantenverbindlichkeiten betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 2.544 (i. Vj. TEUR 3.735), was eine Verminderung um 31,9 % bedeutet. Ein wesentlicher Teil der Lieferantenkredite wird von einem nahestehenden Unternehmen eingeräumt (insgesamt TEUR 987). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 327 auf nunmehr TEUR 96. Die sonstigen Verbindlichkeiten verminderten sich von TEUR 3.450 auf TEUR 2.401. Davon sind TEUR 1.758 (i. Vj. TEUR 2.520) Kredite von nahestehenden Unternehmen bzw. Gesellschaftern gewährt worden. Insgesamt sind die Verbindlichkeiten in 2020 um TEUR 1.832 angestiegen (+16,5 %). Die Vermögenslage ist insgesamt geordnet. D. Risiko- und Chancenbericht 1. Risiko- und Chancenmanagementsystem Die flache Struktur unserer Organisation und die regelmäßigen Vorstandsbesprechungen ermöglichten ein frühzeitiges Erkennen auftretender Risiken im operativen Geschäft. In Abwägung mit der strategischen Weiterentwicklung der SOLEA AG werden Risiken bewusst und kontrolliert eingegangen, gezielt abgesichert oder entsprechend vermieden. Im Unternehmen verbleibende Risiken werden durch den Abschluss entsprechender Versicherungen eingegrenzt beziehungsweise ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat stellt in seiner Überwachungsfunktion ein übergeordnetes Gremium der Risikoüberwachung dar. Die SOLEA AG verwendet keine Finanzinstrumente für Sicherungsgeschäfte. Bilanziell wird den sich ergebenden Risiken aus dem Anlagenbau und aus dem Modulgeschäft durch Rückstellungen in ausreichender Höhe Rechnung getragen. Im Modulgeschäft bestehen weitgehend deckungsgleiche Rückgarantien des Herstellers. Analog zur Risikoidentifikation werden Chancen in gleichem Maße fortlaufend erfasst, bewertet und - wenn unternehmerisch sinnvoll - geeignete Maßnahmen seitens des Vorstands eingeleitet. Ziel unseres Finanzmanagements ist es, die verschiedenen Finanzstrategien und Prozesse aufeinander abzustimmen, um eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erreichen. So werden die Geschäftsaktivitäten von uns so beurteilt, dass sowohl die Rentabilität des durchzuführenden Projektes, des angebotenen Produktes oder der Dienstleistung als auch die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes in den Mittelpunkt rücken. Mit dieser Maßgabe soll der langfristige Unternehmenserfolg gesichert werden. Unser wertorientiertes Finanzmanagement basiert darauf, den Wert und die treibenden Faktoren für jedes Geschäftssegment aufzuzeigen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen dann in die Managementprozesse und -grundsätze ein. Um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten des Unternehmens tatsächlich wertsteigernd sind, werden die Auswirkungen von z. B. strategischen Initiativen und Investitionen auf den Unternehmenswert von uns laufend ausgewertet. Im Nachgang werden einzelne Risiken und Chancen auf Basis ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen Auswirkungen hin analysiert und versucht, die Reihenfolge entsprechend ihrer Bedeutsamkeit für die Gesellschaft darzulegen. 2. Einzelrisiken und Chancen Umfeld und Branche: Der Erfolg solarer Stromerzeugung ist derzeit noch eng an nationale Programme zur Förderung erneuerbarer Energien geknüpft. Mit dem am 11. Dezember 2019 vorgestellten European Green Deal der EU-Kommission wird ein starkes europaweites Wachstum der Photovoltaikbranche erwartet. Eine wirtschaftliche Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen ist insbesondere in den südlichen europäischen Ländern möglich, aber auch in Deutschland. Die SOLEA AG hat als eines der ersten Unternehmen der Branche in Deutschland größere Solarprojekte außerhalb des EEG platziert. Durch die Pandemie haben sich auch bei den Solarmodulproduzenten Lieferkettenprobleme ergeben und stark steigende Logistikkosten. Die steigende Nachfrage nach Solarmodulen führt auf mittlere Sicht zu einem Anstieg der Beschaffungskosten. Auf der anderen Seite ermöglichen die höheren Strompreise entsprechend höhere Absatzpreise. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und etwaige Auswirkungen von Risiken aufgrund des Umfelds und der Branche werden derzeit als mittel eingeschätzt und sind für die SOLEA AG von grundsätzlicher Bedeutung. Rechtliche Risiken: Wir flankieren unsere Entscheidungen und die Gestaltung der Geschäftsprozesse durch eine rechtliche Beratung durch externe Fachleute, um möglichen rechtlichen Risiken, die aus den vielfältigen steuerlichen, wettbewerbs-, patent-, kartell- und umweltrechtlichen Regelungen und Gesetzen entstehen können, zu begegnen. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und weitere rechtliche Risiken sind im Jahresabschluss grundsätzlich berücksichtigt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der zuvor beschriebenen rechtlichen Risiken wird derzeit als niedrig bzw. die finanzielle Auswirkung für den Fall des Eintritts als hoch eingeschätzt und sind für die SOLEA AG damit von grundsätzlicher Bedeutung. Aufgrund des ungewissen Ausgangs der Rechtsstreitigkeiten in Rumänien können sich aufgrund des hohen finanziellen Engagements weitere erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage und die Vermögenslage der SOLEA AG in 2021 und den folgenden Geschäftsjahren ergeben. Liquiditätsrisiko: Bei Großprojekten arbeiten wir in erster Linie mit finanzstarken Auftraggebern zusammen. Dabei werden in der Regel größere Teilanzahlungen vereinbart. Die von uns durchgeführten Projekte werden jeweils einzeln finanziert, sodass das Liquiditätsrisiko in erster Linie projektbezogen zu sehen ist. Aufgrund aktuell ausreichender liquider Mittel und Betriebsmittellinien ist die Gesellschaft ausweislich der bis Ende 2022 aufgestellten Liquiditätsplanung jederzeit in der Lage, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Liquiditätsrisiken bestehen dann, wenn die geplanten Projekte für die Geschäftsjahre 2021/2022 nicht erfolgreich und mit den erwarteten Deckungsbeiträgen abgeschlossen werden können. Hieraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass seitens der Gesellschafter zeitnah und der Höhe nach adäquate Zuführungen entsprechender Mittel erforderlich werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzielle Auswirkung des Liquiditätsrisikos wird derzeit als mittel eingeschätzt und ist für die SOLEA AG somit von grundsätzlicher Bedeutung. Risiken im Hinblick auf die Corona-Pandemie: Die aktuelle Corona-Pandemie hat aus Sicht des Vorstandes keine bestandsgefährdende Auswirkung auf die Gesellschaft. Nichtsdestotrotz können etwaige Engpässe im Hinblick auf unsere Lieferketten oder personelle Engpässe im Bereich der Montage/Inbetriebnahme grundsätzlich zu Verzögerungen bei Fertigstellungen führen. Auch kann es in der Beschaffung zu nicht vereinbarten Preiserhöhungen kommen, die auf die Ertragslage eine wesentliche Auswirkung haben. Nennenswerte Stornierungen von Aufträgen bzw. Zahlungsausfälle bei Kunden konnten bis dato nicht beobachtet werden. Der Vorstand sieht davon ab, bis zur Bewältigung der Pandemie Auslandsaufträge durchzuführen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die finanzielle Auswirkung des Corona-Risikos werden derzeit als mittel eingeschätzt und sind für die SOLEA AG somit von grundsätzlicher Bedeutung. Gewährleistungs- und Haftungsrisiken: Grundsätzlich können gegen uns Ansprüche aufgrund von Gewährleistungen aus dem Bau der PV-Anlagen sowie aus dem Handel mit dem SOLEA-Modul gestellt werden. Die Haftungsrisiken aus dem Anlagenbau sind durch entsprechende Montage- und Haftpflichtversicherungen projektbezogen abgesichert. Die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung deckt die üblichen Betriebsrisiken ab. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Zusammenhang mit den technischen Risiken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken aufgrund von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen werden derzeit als niedrig eingeschätzt und sind für die SOLEA AG von untergeordneter Bedeutung. Steuern: Die Geschäftsjahre bis einschließlich 2016 sind von der steuerlichen Außenprüfung abgedeckt. Aufgrund eines laufenden zollrechtlichen Verfahrens hinsichtlich der Einfuhr von chinesischen Solarmodulen in den Jahren 2013 bis 2017 können sich Risiken ergeben. Der Vorstand geht derzeit davon aus, dass sich hieraus ein geringes bis mittleres Risiko ergibt. Unternehmensstrategie: Unsere Strategie ist auf den Ausbau der Projektentwicklung und des EPC-Geschäftes in Deutschland ausgerichtet. Risiken können sich dadurch ergeben, dass Investoren ihre Finanzierung nicht schließen können und dadurch Projekte in der Bauphase stecken bleiben. Diesem Risiko wird durch die Vorlage von Auskünften, Bankbürgschaften bzw. Finanzierungsbestätigungen begegnet. Zudem werden die Zahlungspläne so gestaltet, dass der Wareneinsatz durch entsprechende Abschlagszahlungen abgedeckt ist. Die Eintrittswahrscheinlichkeit unternehmensstrategischer Risiken wird derzeit als niedrig eingeschätzt und ist für die SOLEA AG von untergeordneter Bedeutung. Leistungswirtschaftliche Risiken: Aufgrund unserer Erfahrungen gehen wir davon aus, dass wir durch die sorgfältige Auswahl der Projekte und Produkte die leistungswirtschaftlichen Risiken in Grenzen halten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit leistungswirtschaftlicher Risiken wird derzeit als niedrig eingeschätzt und ist für die SOLEA AG von untergeordneter Bedeutung. Technische Risiken: Die technischen Risiken der fest installierten Solarstromanlagen sind - da kaum bewegliche Teile vorhanden - überschaubar und auf wenige Komponenten beschränkt. Bei nachgeführten Solaranlagen erhöht sich das technische Risiko aufgrund der beweglichen Modulaufständerung sowie der Sensorik, die die Anlage steuert. Für den Fall einer eintretenden Leistungsminderung können wir uns grundsätzlich zunächst auf langfristige Garantien der Hersteller stützen, wobei insbesondere bei unseren ausländischen Lieferanten die tatsächliche Durchsetzbarkeit und die internen sowie die externen Kosten im Zusammenhang mit einer möglichen Einforderung derartiger Garantien zu würdigen sind. Die Komponenten der Nachführungstechnik sind leicht austauschbar und verursachen im Schadensfall nur geringe Kosten. Gegen sonstige Schäden an den Anlagen ist auch hier entsprechender Versicherungsschutz vorhanden. Technische Risiken sind für die SOLEA AG von untergeordneter Bedeutung. Personal: Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter sind wichtige Determinanten für unsere Geschäftsentwicklung. In 2020 konnten wir unser qualifiziertes Team verstärken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von personellen Risiken wird derzeit als niedrig eingeschätzt und ist für die SOLEA AG von untergeordneter Bedeutung. Informationstechnik: Das Risiko von Störungen in unserem Informationssystem kann zu Produktivitätseinbußen führen. Die sicheren Zugriffe der Mitarbeiter in das interne Netzwerk werden durch neueste Transportprotokolle und Verschlüsselungen mit Zertifikaten gewährleistet. Unser IT-System ist gegen unberechtigte Zugriffe von außen durch eine mehrstufige Firewall-Technik abgesichert. Die Sicherheit der Datenbanken wird durch ein System zur Spiegelung der Daten in kurzen Intervallen an gesicherten Standorten garantiert. Gegen Computerviren sichern wir uns durch den Einsatz modernster Software, die ständig aktualisiert wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von informationstechnischen Risiken wird derzeit als niedrig eingeschätzt und ist für die SOLEA AG von untergeordneter Bedeutung. Finanzwirtschaftliche Risiken: Die SOLEA AG benutzt keine Finanzinstrumente, aus denen sich besondere Risiken ergeben könnten. Preisänderungsrisiken basieren allein auf von Dritten bezogene Waren und Dienstleistungen. Finanzwirtschaftliche Risiken sind für die SOLEA AG von untergeordneter Bedeutung. Wechselkursrisiko: Die Verträge werden auf Eurobasis abgeschlossen. Bei Fremdwährungsaufträgen werden währungskongruente Einkaufsverträge abgeschlossen. Damit ist das Wechselkursrisiko überschaubar. Wechselkursrisiken sind für die SOLEA AG von untergeordneter Bedeutung. Zinsrisiko: Die Betriebsmittelkredite sind mit einem variablen Zins ausgestattet. Die Betriebsmittelkredite werden in geringem Umfang in Anspruch genommen. Das Zinsrisiko wird derzeit als gering angenommen. Wir gehen bei den langfristigen Zinsen davon aus, dass kein wesentlicher Anstieg erfolgt und damit von weiterhin günstigen Finanzierungsmöglichkeiten für unsere Kunden. Das Zinsrisiko ist für die SOLEA AG von untergeordneter Bedeutung. Der Vorstand geht derzeit davon aus, dass aufgrund der guten Auftragslage für 2021 und der Projektpipeline in Deutschland eine positive Fortführungsprognose nachgewiesen werden kann. Ausweislich der Planungsrechnung verfügt die Gesellschaft während des Prognosezeitraums durch die liquiden Mittel, die bestehenden Betriebsmittellinien und die Finanzierungen der Gesellschafter über eine ausreichende Liquiditätsausstattung. E. Prognosebericht Die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Wirtschaft und der Weltwirtschaft wird in 2022 positiv erwartet. Aufgrund der Zinspolitik der EZB sind die Zinsen in Deutschland weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Die EZB wird trotz der ansteigenden Inflation in Europa die Wirtschaftsentwicklung mit geldpolitischen Mitteln unterstützen. In Europa haben sich die Rahmenbedingungen für den Bereich der Solarenergie durch den European Green Deal der Europäischen Kommission stark verbessert. Die Investitionsbereitschaft in Photovoltaikkraftwerke in Deutschland wird in 2022 weiter deutlich verbessert erwartet. Wir stellen uns den Herausforderungen aus diesen Entwicklungen. Unser Team ist innovativ und international ausgerichtet. Wir setzen bei der Erzeugung von emissionsfreiem Strom auf hohe Qualität und innovative Lösungen. Für 2021 wird das Jahresergebnis aufgrund gestiegener Beschaffungspreise etwas niedriger erwartet. Die Personalkosten werden leicht ansteigend prognostiziert und die Sachkosten werden in etwa auf dem Niveau von 2020 verbleiben. Die projektbezogenen Margen werden niedriger erwartet. Für 2021 haben wir als Umsatzziel EUR 28 Mio und für 2022 EUR 35 Mio festgelegt. Hierbei wurden mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Gesellschaft berücksichtigt. Wir erwarten für die Zukunft, dass unser Geschäftsvolumen aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds der Solarbranche weiter wachsen wird. Der Auftragsbestand hat sich sehr positiv entwickelt. Das Jahresergebnis in 2021 wird mit einem niedrigeren Gewinn erwartet. Allerdings können sich noch erhebliche negative Auswirkungen im Hinblick auf die künftige Ertrags- bzw. Vermögenslage aus der Bewertung der Forderungen an die Gaskraftwerksgesellschaft in Rumänien ergeben. Wir gehen ferner davon aus, dass aufgrund der Lieferkettenprobleme und gestiegener Beschaffungspreise die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zu 2020 belastet werden wird.
Plattling, den 22. Oktober 2021 SOLEA AG Der Vorstand Anton Schweiger Georg Sterner Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben Die SOLEA AG mit Sitz in Plattling ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Deggendorf unter HRB 3022 registriert. Der Jahresabschluss wurde nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften unter Beachtung der für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Soweit einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst wurden, sind diese im Anhang gesondert ausgewiesen. Größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände sind, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Die Nutzungsdauer beläuft sich auf drei Jahre. Sachanlagen sind mit Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Die jeweiligen Nutzungsdauern betragen bis zu 14 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden analog § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang dargestellt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei Waren und den geleisteten Anzahlungen zu Anschaffungskosten. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt und betreffen im Bau befindliche Aufträge und bereits fertiggestellte Photovoltaikanlagen. Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sowie das Eigenkapital sind zum Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ggf. künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Gewährleistungsrückstellungen für den Vertriebsbereich decken langfristig gegebene, branchenübliche Gewährleistungen und Leistungsgarantien ab. Die Berechnung der Garantierückstellungen ist mit Unsicherheiten behaftet. Basis der Schätzung der Garantierückstellung sind im Wesentlichen die von uns auf Grundlage der vorliegenden Historie sowie des möglichen Leistungsverfalls der Solarmodule ermittelten Garantieaufwendungen. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das zukünftige Ergebnis des Unternehmens auswirken. Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen gehen wir davon aus, dass die abgebildeten Rückstellungen die beste Schätzung zum Stichtag darstellen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls erfasst. Zum Abschlussstichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung zum Devisenkassamittelkurs neu bewertet. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr wird ein Kursverlust vollständig erfasst. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden Verluste und Gewinne in voller Höhe erfasst. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.369 (i. Vj. TEUR 1.120) sind TEUR 1.369 (i. Vj. TEUR 1.120) innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 15 (i. Vj. TEUR 0) sowie Pauschalwertberichtigungen mit 1,0 % auf den nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestand (ohne Sicherheitseinbehalte) in Höhe von TEUR 12 (i. Vj. TEUR 10). Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 74 (i. Vj. TEUR 29) handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
In den kurzfristigen Darlehen sind Forderungen in Höhe von TEUR 6.900 (i. Vj. TEUR 8.375) (diese beinhalten TEUR 3.129 ehemals flüssige Mittel, welche verpfändet sind und für die das Pfandrecht in Anspruch genommen worden ist) an die in 2019 in Insolvenz gegangene rumänische Gesellschaft S.C. Gas Energy Ecotherm S.A. enthalten. Im Jahresabschluss 2017 wurde in Höhe des damalig wahrscheinlichen Ausfallrisikos eine partielle Einzelwertberichtigung gebildet. Im Jahresabschluss 2020 wurde die Risikovorsorge um weitere TEUR 1.475 erhöht. Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung sind weiterhin eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten in Rumänien rechtsanhängig, mit dem Ziel, insbesondere eine Rückabwicklung des Leasingvertrages aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften zu erreichen. Das Ausfallrisiko der SOLEA AG kann weiterhin nicht durch den Vorstand abschließend beziffert werden. Der Vorstand geht jedoch davon aus, dass die in 2017 und 2020 gebildete Risikovorsorge zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung dem akuten Ausfallrisiko ausreichend Rechnung trägt. Von den sonstigen Vermögensgegenständen sind TEUR 8.198 (i. Vj. TEUR 9.134) innerhalb eines Jahres fällig. Daneben bestehen mittelfristige Darlehen in Höhe von TEUR 133 (i. Vj. TEUR 144) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.000.000 Namensaktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf TEUR 10 (i. Vj. TEUR 0). Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Zusammensetzung und Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 141 (i. Vj. TEUR 496) durch Sicherungsübereignungen von Warenbeständen und Globalabtretungen von Forderungen besichert. Daneben besteht eine Sicherung über Grundschulden in Höhe von TEUR 141 (i. Vj. TEUR 162). Ein kurzfristiges sonstiges Darlehen wurde mit einer Sicherungsübereignung abgesichert. Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Die Darlehensgewährungen von nahestehenden Personen belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 1.758 (i. Vj. TEUR 2.520). Für diese Darlehen sind Rangrücktrittserklärungen abgeschlossen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten mit TEUR 1.023 (i. Vj. TEUR 253) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus Darlehensgewährungen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse von TEUR 24.555 (i. Vj. TEUR 13.475) wurden zu TEUR 55 (i. Vj. TEUR 166) im Ausland und zu TEUR 24.500 (i. Vj. TEUR 13.309) im Inland erzielt. Die Umsatzerlöse wurden dabei in folgenden Tätigkeitsbereichen erzielt:
Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 78 (i. Vj. TEUR 51) und betreffen Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen mit TEUR 65 (i. Vj. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 43). Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 34 (i. Vj. TEUR 2), davon TEUR 0 aus Buchverlusten (i. Vj. TEUR 0), und betreffen mit TEUR 34 (i. Vj. TEUR 2) nicht abgegrenzte Aufwendungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten zudem neutrale Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung und Ausbuchung von Forderungen in Höhe von TEUR 1.521 (i. Vj. TEUR 763). Auch sind Aufwendungen für die Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 9) sowie Wertberichtigungen auf Finanzanlagevermögen von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 12) enthalten. V. Nachtragsbericht Die Coronavirus-Pandemie hatte im Geschäftsjahr 2021 dahingehend Auswirkungen, dass sich Verzögerungen in der Lieferkette ergeben haben und teilweise nachträgliche Preiserhöhungen der Vorlieferanten zu verzeichnen waren. Die aktuellen Reisebeschränkungen sind für mögliches Projektgeschäft im Ausland nicht förderlich. Nennenswerte Stornierungen von Aufträgen bzw. Zahlungsausfälle bei Kunden konnten bis dato nicht beobachtet werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die finanzielle Auswirkung des Corona-Risikos werden derzeit als mittel eingeschätzt und sind für die SOLEA AG somit von grundsätzlicher Bedeutung. Wir gehen ferner davon aus, dass aufgrund der Unsicherheiten durch die Corona-Lage die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zu 2020 belastet werden wird. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2020 haben sich nicht ereignet. VI. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Bei dn Leasingverträgen handelt es sich um nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte, die u. a. zum Zweck einer verbesserten Bilanz- und Finanzsituation vereinbart worden sind. Vorstand - Anton Schweiger, Vorstandsvorsitzender, Osterhofen - Georg Sterner, Finanzvorstand, München Von der Möglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht, da alle Mitglieder des Vorstands die identische Vergütung im Geschäftsjahr 2020 bezogen haben. Aufsichtsrat - Walter Eimannsberger, Geschäftsführer der PV Eiwa Systemtechnik GmbH & Co. KG, Otzing (Vorsitzender) - Martin Bernhardt, Geschäftsführer der Lindner Reinraumtechnik GmbH, Windorf (Stellvertretender Vorsitzender) - Hubert Sedlmeier, Bereichsleiter bei der Firma Huber Bau- und Handwerkermarkt, Beutelsbach An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden Aufwandsentschädigungen in Höhe von TEUR 2 (i. Vj. TEUR 2) gewährt. Beteiligungsliste
Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Der Vorstand Anton Schweiger ist mit 24,83 % und der Vorstand Georg Sterner mit 25,32 % am Eigenkapital an der SOLEA AG, Plattling, beteiligt. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist mit 24,83 % am Eigenkapital beteiligt. Der restliche Anteilsbesitz verteilt sich auf Familienmitglieder. Des Weiteren bestanden im Geschäftsjahr 2020 mit Ausnahme von nur unverzinslich gewährten kurzfristigen Darlehen an verbundene Unternehmen grundsätzlich nur Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB, die zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres (ohne Vorstände):
Honorare und Dienstleistungen der Abschlussprüfer Das von den Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2020 berechnete Gesamthonorar im Sinne von § 285 Nr. 17 HGB beträgt TEUR 27 (i. Vj. TEUR 25). Es betrifft Abschlussprüfungsleistungen mit TEUR 27 (i. Vj. TEUR 25). Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.075.984,48 auf neue Rechnung vorzutragen und in voller Höhe den anderen Gewinnrücklagen gutzuschreiben. [1] keine aktuellen Jahresabschlüsse vorliegend
Plattling, den 22. Oktober 2021 SOLEA AG Der Vorstand Anton Schweiger Georg Sterner Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SOLEA AG, Plattling Eingeschränkte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SOLEA AG, Plattling, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SOLEA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile Die Gesellschaft hat erforderliche Wertberichtigungen auf sonstige Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit einem rumänischen Gaskraftwerksprojekt, die mit insgesamt TEUR 7.267 in der Bilanz angesetzt sind, nicht in dem erforderlichen Umfang vorgenommen. Diese Vermögensgegenstände stehen in Zusammenhang mit einem rumänischen Gaskraftwerksprojekt, das im Dezember 2016 vorläufige Insolvenzverwaltung nach rumänischem Recht beantragt hat. Mit Datum vom 21. Oktober 2019 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Geschäftsjahr 2020 wurden seitens der SOLEA AG Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 1.475 wertberichtigt. Trotz der in 2020 vorgenommenen Wertberichtigung ist mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 30 % bis 80 % des verbleibenden Buchwertes zu rechnen. Der Wert dieser Vermögensgegenstände ist abhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens. Die sonstigen Vermögensgegenstände und das Eigenkapital sind demgemäß um TEUR 2.180 bis TEUR 5.814 zu hoch ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und das Jahresergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend zu niedrig ausgewiesen. Der Sachverhalt beeinträchtigt im Lagebericht die Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Regensburg, den 25. Oktober 2021 KPMG
AG
Duschl, Wirtschaftsprüfer Stranegger, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDie Prüfung des Jahresabschluss 2020 durch den Aufsichtsrat hat zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstellt. Der Prüfung hat der von der KPMG, Regensburg, übermittelte Prüfungsbericht über die gesetzliche Jahresabschlussprüfung zu Grunde gelegt. Der Bestätigungsvermerk wurde eingeschränkt. Auch der Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverwendung wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2020 festgestellt und stimmt der vom Vorstand vorgeschlagenen Gewinnverwendung zu. Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nebst Lagebericht wurde am 6. Dezember 2021 vorgelegt und festgestellt. |
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