F.M.R.Baugesellschaft mit beschränkter Haftung
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl Hermann Knester seit 5.2.2015 | Liquidator |
Ernst-Otto Müller seit 22.10.2003 | Prokura |
Sybille Knester-Braun seit 22.10.2003 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ing. Knester GmbHWilnsdorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2007BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Firma Ing. Knester GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 (1) HGB. Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewendet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Die Gliederung der Bilanz ist gemäß § 265 Abs. 5 HGB um folgenden Posten erweitert worden: - Forderungen gegen Gesellschafter. II. Angaben zu Posten der Bilanz 1. Vorräte Die fertigen Erzeugnisse wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag bewertet worden. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Auch die übrigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Es wurden keine Teilwertberichtigungen vorgenommen. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen 230.907,74 EUR (Vorjahr: 224.870,52 EUR) 3. Rückstellungen Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Erforderliche Schätzungen wurden dabei aufgrund von Erfahrungen der Vergangenheit vorgenommen. III. Sonstige Pflichtangaben 1. Geschäftsführung Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Karl-Hermann Knester. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten Die Gesellschaft hat für Verbindlichkeiten der Firmen Knester Elektrotechnik GmbH und Ing. Karl-Hermann Knester Selbstschuldnerische Bürgschaften übernommen.
Wilnsdorf, den 28. November 2008 Herr Karl-Hermann Knester Datum der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007: 22. Dezember 2008 |
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