Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Teterower Wohnungsgesellschaft mbH
Marktplatz 8, 17166 Teterow, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Böhme seit 10.1.2022 | Prokura |
Manuela Hilse seit 23.6.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Teterow | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Teterower Wohnungsgesellschaft mbHTeterowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum 31.12.2023Teterower Wohnungsgesellschaft mbH, Teterow A. Allgemeine Angaben Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Dabei wurden die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ebenso wie die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 17.07.2015 (FormblattVO) beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem § 275 Abs. 2 HGB wiederum nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise für den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke haben wir im Wesentlichen im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, wobei die Gliederung des Jahresabschlusses und die Angaben im Anhang den Regelungen der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern nach den Merkmalen für große Kapitalgesellschaften entsprechen. B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung der Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände Die Sachanlagen und Immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen wurden planmäßige lineare Abschreibungen vorgenommen. Soweit erforderlich, sind außerplanmäßige Abschreibungen nach IDW RS IFA 2 vorgenommen worden. Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig linear (pro rata temporis) abgeschrieben. Die Nutzungsdauer von Software wird mit 3 - 5 Jahren angesetzt. Grund und Boden wurde entsprechend § 9 DMBilG zu Verkehrswerten angesetzt. Die Bewertung der Bauten erfolgte zu fortgeführten DM- Eröffnungsbilanzwerten i. S. d. § 10 DMBilG gegebenenfalls unter Berücksichtigung von nach dem DM- Eröffnungsbilanzstichtag anfallenden Aufwendungen aus Baumaßnahmen. Hierbei wurden gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 DMBilG unterlassene Instandhaltungen nicht wertmindernd bei den Bauten berücksichtigt, soweit eine Rückstellung für Bauinstandhaltung ausgewiesen wurde (Wertzuschlag gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 DMBilG). Käuflich nach dem Zeitpunkt der DM- Eröffnungsbilanz erworbene Grundstücke sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten aus Baumaßnahmen an Gebäuden beinhalten die aus einzelnen Vertragsverhältnissen entstandenen Einzelkosten. Zinsen für Fremdkapital wurden in die Herstellungskosten nicht einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden mit einer Restnutzungsdauer von höchstens 60 Jahren ausschließlich linear vorgenommen. Öffentliche Zuschüsse zu Investitionen werden direkt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Bei den als "technische Anlagen" erfassten Gegenständen handelt es sich um Hausanschlussstationen, die über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben werden. Die planmäßige Abschreibung von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto werden sofort in voller Höhe abgeschrieben. Von der Möglichkeit der Bildung eines Sammelpostens analog zu § 6 Abs. 2 a EStG wird kein Gebrauch gemacht. Umlaufvermögen Die im Umlaufvermögen befindlichen Grundstücke werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Soweit eine frühere Wertminderung entfallen ist, werden Zuschreibungen vorgenommen. In dem Posten unfertige Leistungen sind ausschließlich mit den Mietern abzurechnende Betriebskosten enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag ausgewiesen. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt. Eigenkapital Das ausgewiesene gezeichnete Kapital wird zum Nominalwert angesetzt und entspricht der im Gesellschaftsvertrag festgesetzten und im Handelsregister eingetragenen Höhe. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, unter Anwendung des § 249 HGB gebildet. Der Ansatz erfolgte in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden auf der Grundlage des Rechnungszinses der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die Bauinstandhaltungsrückstellung wurde im Rahmen der DM- Eröffnungsbilanz für in früheren Jahren unterlassene Instandhaltung als Aufwandsrückstellung passiviert. In gleicher Höhe wurde in Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 2 DMBilG, statt der durch unterlassene Instandhaltung eingetretenen Wertminderung, ein Wertzuschlag auf den Zeitwert der Gebäude vorgenommen. Dieser Wertzuschlag wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei aktivierungspflichtigen Aufwendungen bzw. bei Abrissabsichten wird der Wertzuschlag außerplanmäßig abgeschrieben. Die Rückstellung wird aufgelöst, soweit die Objekte instandgehalten bzw. modernisiert werden oder der Grund für die Rückstellungsbildung entfallen ist. Vom Beibehaltungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht. Pensionsrückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Ermittlung erfolgte durch ein versicherungsmathematisches Gutachten. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen und der Ausweis der Erträge aus der Abzinsung erfolgte nach den Vorschriften des § 253 (1) bis (3) HGB. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde die "projected unit credit method" angewandt. Der Rechnungszins (10-Jahresdurchschnitt) beträgt 1,82 %. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln von 2018 G" von Prof. Dr. Heubeck. Es wurde ein Gehaltstrend von 0,00 % und Rentensteigerungen von 1,00 % angenommen. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen aus Altersvorsorgeverpflichtungen bei einem Rechnungszins (7-Jahresdurchschnitt) von 1,74 % beträgt € 14.629,00 (§268 Abs. 8 HGB). Zur Finanzierung der bestehenden Verpflichtungen bestehen Rückdeckungsversicherungen. Der vom Versicherungsinstitut Swiss Life AG bestätigte Aktivwert per 31.12.2023 in Höhe von € 664.601,00 wurde mit der ermittelten Pensionsverpflichtung von € 925.115,00 gemäß § 246 Abs. 2 HGB saldiert, soweit er auf den jeweiligen Vertrag entfällt. Der Aktivwert entspricht zugleich dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung. Es wird eine Pensionsrückstellung in Höhe von € 260.514,00 ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um gezahlte Mieten für das Folgejahr. Latente Steuern Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanzansätzen bestehen hauptsächlich bei den Bilanzposten Grundstücke mit Wohnbauten und Rückstellungen. Aus der Saldierung von aktiven latenten Steuern von 236.745,52 € (Vorjahr: € 223.109,74) und passiven latenten Steuern von 1.203.944,17 € (Vorjahr: € 1.153.422,78) hat sich ein passiver Saldo in Höhe von € 967.198,65 (Vorjahr: € 930.313,04) und somit eine Erhöhung in Höhe von € 36.885,61 ergeben. Die Bewertung der Differenzen erfolgte mit einem Steuersatz von 30,175% (KSt und GewSt). C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der die Abschreibungen des Geschäftsjahres enthält und als Anlage beigefügt ist. Investitionszuschüsse wurden direkt von den Herstellungskosten abgesetzt. Es wurden außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von € 340.000,00 vorgenommen. Alle Forderungen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Steuerrückerstattungen gemäß Berechnungen (€ 8.001,70), aus Betriebskostenabrechnungen (€ 104.356,26), aus Versicherungsentschädigungen (€ 3.672,43), gegenüber Krankenkassen und Lohnausgleichskassen (€ 201,29) sowie auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide des LFI und BAFA ermittelte Forderung (€ 227.203,80) enthalten.
Die erforderliche Bildung der gesellschaftsvertraglichen Gewinnrücklage wurde im Jahr 2010 erreicht. Eine Zuführung war nicht erforderlich. Stand am 31.12.2023 unverändert € 383.468,91 Die anderen Gewinnrücklagen wurden um den Jahresüberschuss des Jahres 2022 erhöht. Stand am 31.12.2023 € 3.709.141,46 Die Pensionsrückstellung betrifft ehemalige und jetzige Geschäftsführer. Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Archivierungskosten € 13.925,00 (Vorjahr: € 14.150,00), Jahresabschlusskosten € 33.548,80 (Vorjahr: € 33.500,00), Kosten der Hausbewirtschaftung € 108.263,95 (Vorjahr: € 88.280,00), Kosten für unterlassene Instandhaltung € 91.828,58 (Vorjahr: € 121.507,70) Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten und deren Fristigkeiten wird im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Dieser ist als Anlage beigefügt. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Teterow in Höhe von € 148.252,57 (Vorjahr: € 188.172,09). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Darlehensgewährungen der Stadt Teterow, vertreten durch den Sanierungsträger B. D. Sanierungsgesellschaft mbH, aus Städtebauförderungsmitteln. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind ausgewiesen:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwand (T€ 218), nicht anrechenbare Vorsteuer (T€ 24,8) und Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen (T€ 19,6). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten € 16.575,00 aus der Aufzinsung von Rückstellungen. D. Nachtragsbericht Das derzeitige unsichere wirtschaftliche Umfeld hinsichtlich des schwachen Wirtschaftswachstums verbunden mit sinkenden Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte, der Inflation und erhöhter Energiepreise werden zunehmend auch in Deutschland aller Voraussicht nach zu Folgen und deutlichen Einschnitten im Wirtschaftsleben und in der Gesellschaft führen. Von einer Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage ist daher weiter auszugehen. Die konkreten Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft, aber auch auf die Immobilienbranche können noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. E. Sonstige Angaben Die Gesellschaft besitzt keine Kapitalanteile an anderen Unternehmen. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens von Bedeutung sind, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Finanzielle Verpflichtungen aus Mietleasingverträgen bestehen in Höhe von rd. € 21.210,00 und aus Wartungsverträgen in Höhe von rd. € 134.000,00. Das Ergebnis wird durch Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von € 63.289,51 belastet. Die latenten Steuern haben das Ergebnis um € 36.885,61 vermindert. Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich Beschäftigten - auf der Basis Monatszahlen - betrug 18 Mitarbeiter (Vorjahr: 19 Mitarbeiter): 1 Geschäftsführer 7 Kaufmännische Mitarbeiter 6 Gewerbliche Mitarbeiter 2 Gewerbliche Teilzeitmitarbeiter 1 Sozialpädagoge 1 Auszubildender Geschäftsführerin war im Berichtsjahr Frau Manuela Hilse, Diplomierte Wohnungs- und Immobilienwirtin. Ein Aufsichtsrat besteht und setzt sich wie folgt zusammen: Matthias Hantel-Vorsitz Angestellter, GF Milchhof Alt Sührkow Jürgen Dettmann Angestellter (Substratverant. Biogas) Hannes Dettmann Kreisgeschäftsführer CDU LRO Thomas Oestreich Lehrer Nils Saemann Mitglied des Landtags MV Adolf Schlaak Sachgebietsleiter Stadtwerke Mathias Schmitus Mitarbeiter Stadtwerke Annelie Kirbach Angestellte (Bundesarbeitsagentur für Arbeit) Johann Priwitzer Rentner Dem Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt € 12.000,00 (Vorjahr: € 11.200,00) als Aufwandsersatz erstattet. Für Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wurden keine Zahlungen nach § 285 Nr. 9c HGB gewährt. Von der Schutzklausel § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen netto € 10.000,00. Weitere Leistungen werden nicht erbracht. Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 886.199,32 den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen. Teterow, den 10.05.2024 gez. Manuela Hilse Geschäftsführerin
Teterow, den 10. Mai 2024 gez. Frau Manuela Hilse Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04. Juli 2024 |
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