Heuchemer Schallschutztechnik GmbHLiquidiert
56626 Andernach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Peter Heuchemer seit 6.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heuchemer Schallschutztechnik GmbHAndernachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAKTIVA
AnhangI. Bilanzierung und Bewertung 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Heuchemer Schallschutztechnik GmbH, Andernach, zum 31. Dezember 2015 ist nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft hat gem. §§ 264, 266, 274a und 288 HGB teilweise von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend ausgewiesen. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, die Rückstellungen/Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden beachtet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden grundsätzlich beibehalten. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: - Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen basieren grundsätzlich auf betriebsindividuellen Nutzungsdauern. Selbständig nutzungsfähige und bewegliche Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis 410,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. - Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) einschließlich Umsatzsteuer angesetzt, sofern den Vermögenswerten am Abschlussstichtag kein niedrigerer Wert beizulegen ist. Allgemeine Wertberichtigungen/ pauschale Wertberichtigungen werden für das allgemeine Kreditrisiko, für Skonti sowie Zinsverluste gebildet. Einzelwertberichtigungen wurden in ausreichender Höhe gebildet. - Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. - Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem Betrag, der zur Abdeckung des Risikos benötigt wird oder der voraussichtlich zu leisten ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. - Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihren Erfüllungsbeträgen. II. Informationen zum Jahresabschluss Von den Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres 319,3 TEUR zur Zahlung fällig und 712,1 TEUR zwischen einem und fünf Jahren zur Zahlung fällig. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 398,2 TEUR (Vorjahr 399,3 TEUR) enthalten. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgt durch:
Der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs bestehen Eigentumsvorbehalte an den bezogenen Waren. 3. Offenlegung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde gemäß §§ 325 ff. HGB am 09. Februar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Andernach, den 12. Oktober 2016 gez. Hans-Peter Heuchemer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.12.2016 |
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