Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 31008
Eingetragen
23.12.2014
Branche
Nachbearbeitung und sonstige FilmtechnikHerstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen im aktuellen und gestalteten Bereich, Schwerpunkt Postproduktion/Schnitt.

Historie

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Management

NameRolle
Henrik Fehse
seit 23.12.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

49.80% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
49.80%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Henrik Fehse
04229 Leipzig
49.80%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Studio DDpro GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 24.210,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 196,00 0,00
II. Sachanlagen 24.014,00 0,00
B. Umlaufvermögen 22.558,31 25.118,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.856,51 128,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.701,80 24.989,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 270,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.038,31 25.118,38

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 28.612,23 23.512,45
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.487,55 0,00
III. Jahresüberschuss 5.099,78 -1.487,55
B. Rückstellungen 3.260,89 800,00
C. Verbindlichkeiten 15.165,19 805,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.038,31 25.118,38

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs.1 S. 1 HGB). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden (§ 246 Abs. 2 HGB).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB).

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

AKTIVA

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten gemäß § 248 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 2 EStG angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen gemäß § 7 Abs. 1 EStG gemindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet.

Umlaufvermögen

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Einzelrisiken waren nicht erkennbar.

Es waren keine Einzelwertberichtigungen erforderlich. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Forderungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gebildet.

PASSIVA

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 €. Diese wurden vollständig einbezahlt.

Verlustvortrag

Der Verlustvortrag aus Vorjahren beträgt 1.487,55 €.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.099,78 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden von der Geschäftsführung nach üblicher kaufmännischer Schätzung gemäß § 249 HGB ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Ein weiterer Rückstellungsbedarf besteht nach Angaben der Geschäftsführung nicht.

Verbindlichkeiten

Allgemeines

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Bei den Warenverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Alle Lieferantenverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Sonstige Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Fehse Henrik Film- und Videoeditor einzeln

Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Organmitglieder):

Geschäftsjahr 2015
Anzahl
Vorjahr 2014
Anzahl
Angestellte 0 0
Arbeiter/- innen 0 0
Aushilfen 0 0
Insgesamt 0 0

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.10.2016.

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