IHV Projektmanagement GmbHLiquidiert
07318 Saalfeld/Saale, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Hanzig seit 24.4.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IHV Projektmanagement GmbHSaalfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ist nach den
Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt
worden.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 HGB; die Gewinn- und Verlustrechnung wird unter
Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gegliedert.
Der Jahresabschluss ist aufgrund der positiven
Fortbestehensprognose der Geschäftsführung unter
der Prämisse der Fortführung des Unternehmens
aufgestellt worden.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen geringwertigen Wirtschaftsgüter (=Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 ohne Mehrwertsteuer) wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten erfasst, und linear über 5 Jahre abgeschrieben oder wahlweise unter 410,00 € Anschaffungen als sofortige abzugsfähige GWG bewertet. Nach Ablauf dieser 5 Jahre werden diese
Wirtschaftsgüter fiktiv als Abgang erfasst.
Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten, die unfertigen Leistungen sind mit Material- und Lohnkosten zuzüglich anteiliger Gemeinkosten bewertet. Bewertungsabschläge waren nicht zu berücksichtigen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Vorräte wurden
abweichend vom Vorjahr, soweit nach § 268 Abs. 5 Satz
2 HGB zulässig, von dem Posten Vorräte offen
abgesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den
Nennbeträgen bewertet, wobei die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen um Einzelwertberichtigungen und
um eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des
allgemeinen Kreditrisikos gekürzt wurden.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Firma, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Regelungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zuplanen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Rudolstadt
Steuerberater
Heiko Voigt
Saalfeld, den 14. Dezember 2013 gez. Dipl. Ing. J. Hanzig Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.12.2013 |
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