Eye Candy Pictures GmbHLiquidiert

Sybelstraße 46, 10629 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 89763
Eingetragen
27.7.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Die Filmproduktion, deren Finanzierung und Verwertung. Erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des KWG sind ausgeschlossen.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Hammerschmid
seit 27.7.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Wolfgang Hammerschmid
Berlin
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

EYE CANDY PICTURES GMBH

Berlin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

BILANZ zum 31. Dezember 2009

EYE CANDY PICTURES GMBH, Berlin

AKTIVA

Euro Euro
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.262,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85,62 10.347,81
10.347,81
PASSIVA
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag -14.574,00
III. Jahresfehlbetrag -1.007,01
B. Verbindlichkeiten 928,82
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 928,82
10.347,81

Anhang für das Geschäftsjahr 2009

(1) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Übereinstimmung mit dem in § 275 Abs. 2 HGB dargestellten Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

(2) Anlagevermögen

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

(3) Umlaufvermögen

Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden in angemessenem Rahmen wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Stichtag niedrigeren, beizulegenden Wert angesetzt.

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalbetrag bilanziert.

(4) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken.

(5) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

(6) Mitglieder der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörte im Berichtsjahr an:

Herr Wolfgang Hammerschmid

Es wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

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