Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 116793
Eingetragen
16.12.2008
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Der Im- und Export von Nahrungsmitteln und Gaststättenbetriebsbedarf sowie der Betrieb von Restaurants, insbesondere der Betrieb der "Trattoria Rossi".

Historie

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Management

NameRolle
Aniello Polito
seit 16.12.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Mauro Lungo
45.00%
45.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SAN.Ciro GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.802,00 7.611,00
I. Sachanlagen 5.802,00 7.611,00
B. Umlaufvermögen 10.109,51 12.227,69
I. Vorräte 531,70 438,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.614,45 8.056,85
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.740,42 5.734,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.963,36 3.732,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 57,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 23.905,78 1.793,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.817,29 21.689,29

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 26.793,60 11.967,24
III. Jahresfehlbetrag 22.112,18 14.826,36
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 23.905,78 1.793,60
B. Rückstellungen 2.130,00 1.987,65
C. Verbindlichkeiten 37.687,29 19.701,64
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.978,50 15.344,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.817,29 21.689,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

SAN.Ciro GmbH

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der San.Ciro GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzierungsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der §§ 266 ff HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 275 ff HGB, es wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge - wegen der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsregelungen nach BilMoG - zum Ausweis von "Bilanzposten" wurden nicht vorgenommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei der Aufstellung der Bilanz und der

Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.

III. Angaben zur Bilanz

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungskosten und Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Die planmäßigen linearen Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 und 2 HGB) erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB gestattet für bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewertete Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres der Erstanwendung des BilMoG vorhanden sind, wahlweise die Beibehaltung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 150,00 €, nicht aber 1.000,00 € übersteigen(Beträge jeweils ohne Vorsteuer), ist in den Jahren 2008 und 2009 gemäß § 6 Abs. 2a EStG die Bildung eines jahrgangsbezogenen Sammelposten mit Auflösung über fünf Jahre vorgeschrieben. Ab 2010 besteht auch hier ein Wahlrecht. Abgesehen von der buchmäßigen Erfassung des Zugangs des jeweiligen Wirtschaftsgut bestehen keine weiteren Dokumentationspflichten. Aufgrund des Erfordernisses einer einheitlichen Wahlrechtsausübung zwischen § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG ist eine wirtschaftsbezogene Betrachtungsweise erforderlich.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

In den Rückstellungen für Abschlusskosten sind die Aufwendungen für den Jahresabschluss 2010 von 1.400,00 € und für die Offenlegung von 180,00 € zurückgestellt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Erlöse resultieren aus der Tätigkeit der Gesellschaft.

Die Aufwendungen stehen in direktem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit und sind im Allgemeinen nicht als aus dem Rahmen fallend zu bezeichnen.

V. Sonstige Angaben

Der Geschäftsführer war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Es bestehen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern keine Darlehen.

Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 5 Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführer

Herr Aniello Polito, Kaufmann, Berlin, 01.01. - 31.12.2010

 

Berlin, Dezember 2011

Aniello Polito

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 730,56 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

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