Agrar GmbH Stolpe
Schulstraße 2, 19372 Stolpe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Willi Pahl seit 16.7.2024 | Prokura |
Jochim Pahl seit 22.4.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agrar GmbH StolpeStolpeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum 31.12.2023Agrar GmbH Stolpe, Schulstraße 2, 19372 Stolpe I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Agrar GmbH Stolpe hat ihren Sitz in Stolpe und ist im Handelsregister Schwerin in der Abteilung B unter der Registernummer 5656 eingetragen. Der Jahresabschluss der Agrar GmbH Stolpe, 19372 Stolpe, wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRuG) aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB, da die dort genannten Größenmerkmale nicht überschritten wurden. In der Gliederung der Bilanz ergeben sich keine Veränderungen. Die Gesellschaft hat nach § 264 Abs. 1 HGB auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Vorjahres wurde nicht abgewichen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ansatz und Bewertung der in der Bilanz ausgewiesenen Posten erfolgen nachfolgenden Grundsätzen: 1. Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 800,00 werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer in der Regel linear abgeschrieben. Degressive sowie Sonderabschreibungen wurden teilweise vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sind dem Anlagenspiegel des Jahresabschlusses zu entnehmen. 2. Viehvermögen Das Nutzvieh wird auf Grund der Gruppenbewertung mit bundeseinheitlichen Richtwerten der Finanzverwaltung (Anlage zum BMF-Schreiben vom 14.11.2001 IV A 6 - S 2170 - 36/01) aktiviert. Da diese Bewertung aufgrund der langjährigen Bilanzierungspraxis den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung entspricht, ist sie auch nach dem BilMoG noch zulässig. 3. Umlaufvermögen Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgt dabei mangels geeigneter Aufzeichnungen teilweise mit den geschätzten Herstellungskosten. Das Feldinventar wird mit den Standardherstellungskosten, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jährlich im Rahmen der Testbetriebsbuchführung herausgibt, bewertet. Da diese Bewertung aufgrund der langjährigen Bilanzierungspraxis den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung entspricht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. 4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entspricht dem Zeitablauf. 5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. 6. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekanntgegeben werden. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Bilanzerläuterungen 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. 2. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapital erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. 3. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Gesamtbetrag zum 31.12.2023: 5.047.179,12 € - davon Restlaufzeit von unter 1 Jahr: 928.139,08 € - davon Restlaufzeit über 5 Jahren: 3.159.112,54 € 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Gesamtbetrag zum 31.12.2023: 423.245,12 € - davon Restlaufzeit von unter 1 Jahr: 423.245,12 € - davon Restlaufzeit über 5 Jahren: 0,00 € 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Gesamtbetrag zum 31.12.2023: 75.483,53 € - davon Restlaufzeit von unter 1 Jahr: 75.483,53 € - davon Restlaufzeit über 5 Jahren: 0,00 € 4. Sonstige Verbindlichkeiten Gesamtbetrag zum 31.12.2023: 38.881,07 € -davon aus Steuern: 5.457,02 € - davon Restlaufzeit von unter 1 Jahr: 38.881,07 € - davon aus Steuern: 38.881,07 € - davon Restlaufzeit über 5 Jahren: 0,00 € 4. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. IV. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2023 von Herrn Bernd Pahl, Landwirt, Stolpe, geführt. 2. Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 16,75 FirmaAgrar GmbH Stolpe FirmensitzStolpe RegistergerichtSchwerin Handelsregisternummer5656 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.8.2024. |
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