FRANCAR Automobil Handels- und Service GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Henzel seit 6.10.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BEMA Automobile Handels- und Service GmbHFrankenthalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2015BEMA Automobile Handels- u. Service GmbHA. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss auf den 31.Dezember 2015 wurde wie in den Vorjahren nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. 1. Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen (§ 265Abs.1Satz2 HGB). 2. Mit dem Vorjahr nicht vergleichbare Beträge lagen nicht vor (§ 265 Abs.2Satz2HGB). 3. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht geschäftszweigbedingt ergänzt(§265 Abs.4Satz2HGB). 4. Die folgenden Abschlussposten wurden aus Gründen der Klarheit zusammengefasst (§265 Abs. 7 Satz 2HGB): keine. 5. Aufgrund des Wahlrechts wurden in der Bilanz keine Posten aufgenommen (§284 Abs.1HGB). 6. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. 7. Geschäftsführer der Gesellschaft war in 2015 (§ 285Nr.10 HGB): Peter Henzel 8. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten an Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr.9c HGB): keine B. Bilanzerläuterungen 1. Die folgenden, unter "sonstigen Vermögensgegenständen" und "Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Beträge größeren Umfangs entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag (§268Abs.2Satz2 und Abs.5Satz3 HGB): keine. 2. Es wurden keine Bilanzierungshilfen aus voraussichtlich kommenden Steuerentlastungen in Anspruch genommen (§ 274Abs2Satz2 HGB). 3. In den Verbindlichkeiten sind mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten (§285 Nr. 1a HGB): keine. 4. Die folgenden Verbindlichkeiten sind durch Grundpfandrechte gesichert (§285 Nr.1b HGB): keine; 5. Allein nach steuerlichen Vorschriften wurden Abschreibungen im
vorgenommen (§281Abs.2 satz1 HGB). 6. Auf Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zur Vermeidung künftiger Abschreibungen aufgrund von Wertschwankungen im Berichtsjahr nicht abgeschrieben (§277 Abs.3 Satz1 HGB). 7. Zu vermerkende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§268 Abs 7 i.V.m. § 251 HGB u.285Nr.3HGB): keine. 8. In den sonstigen Rückstellungen sind folgende wesentliche Positionen enthalten (§285 Nr.12 HGB):
+ C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1.Für die Beurteilung der Ertragslage wesentliche außerordentliche oder periodenfremde Erträge oder Aufwendungen (§ 277 Abs.4 Satz 2 und 3 HGB) waren nicht entstanden. 2.Das Umsatzkostenverfahren wurde nicht angewandt. Angaben zum Personalaufwand (§285 Nr.8b HGB) und des Materialaufwandes (§285 Nr. 8a HGB) sind daher nicht erforderlich. 3. Es ist vorgesehen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und aus dem Bilanzgewinn keine Ausschüttungen vorzunehmen. D .Angaben zu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Es wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert und bewertet. Die Anlagenzugänge sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Es wird der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben. Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Einstandswerten, höchstens mit den Teilwerten, die Geldwerte mit den Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Abschläge direkt berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Nominalwert passiviert. Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Abgrenzungen sind zeitanteilig oder zeitbezogen vorgenommen(§284 Abs. 2 Nr.1HGB). 2. Von den unter 1) genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.
Frankenthal(Pfalz), 21.06.2016 gez.: Peter Henzel sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2016 festgestellt. |
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