Mateko Verwaltungs-GmbHLiquidiert

13507 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 102881
Eingetragen
18.7.2006
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der Mateko GmbH & Co. KG sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mateko Verwaltungs-GmbH i.L.

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 39.942,64 38.692,65
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.826,58 30.476,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 35.053,38 28.476,39
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 116,06 8.216,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.942,64 38.692,65

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 36.146,18 33.947,03
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 11.146,18 8.947,03
B. Rückstellungen 2.159,89 2.684,94
C. Verbindlichkeiten 1.636,57 2.060,68
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.636,57 2.060,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.942,64 38.692,65

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Mateko Verwaltungs GmbH i.L. hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg, Reg.-Nr.: 102881 B.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Bei der MATEKO Verwaltungs-GmbH i.L. handelt es sich nach §§ 267 und 267a HGB um eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Gemäß Liquidationsbeschluss vom 12.09.2017 wird die Gesellschaft mit Ablauf des 31. Dezember 2017 aufgelöst.

Gemäß Bekanntmachung des Amtsgerichtes vom 12.01.2018 (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen: HRB 102881 B) ist die Gesellschaft aufgelöst.
Der Beginn der Liquidation ist der 01.01.2018.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 erfolgte unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268- 274a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB.

Im Geschäftsjahr hat es keine Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegeben.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, entsprechend ihrer Laufzeiten, mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanz

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten ermittelt.
Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr bestehen nicht, so dass eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB nicht erforderlich war.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren existieren nicht.

2. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 Satz 1 HGB bestehen nicht.

3. Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Arbeitnehmer

Im Kalenderjahr 2018 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführung

Milenko Lukovic, Liquidator

Berlin, den 10.10.2019

gez. Milenko Lukovic

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2019 festgestellt.

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