Mateko
Verwaltungs-GmbH i.L.
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
39.942,64 |
38.692,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.826,58 |
30.476,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.053,38 |
28.476,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
116,06 |
8.216,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.942,64 |
38.692,65 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.146,18 |
33.947,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
11.146,18 |
8.947,03 |
| B.
Rückstellungen |
2.159,89 |
2.684,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.636,57 |
2.060,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.636,57 |
2.060,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.942,64 |
38.692,65 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Mateko Verwaltungs GmbH i.L. hat ihren Sitz in
Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Charlottenburg, Reg.-Nr.: 102881 B.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Bei der MATEKO Verwaltungs-GmbH i.L. handelt es sich
nach §§ 267 und 267a HGB um eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Gemäß Liquidationsbeschluss vom 12.09.2017
wird die Gesellschaft mit Ablauf des 31. Dezember 2017
aufgelöst.
Gemäß Bekanntmachung des Amtsgerichtes vom
12.01.2018 (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,
Aktenzeichen: HRB 102881 B) ist die Gesellschaft
aufgelöst.
Der Beginn der Liquidation ist der 01.01.2018.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2018 erfolgte unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268- 274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB.
Im Geschäftsjahr hat es keine Änderungen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegeben.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden, entsprechend ihrer Laufzeiten, mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Bilanz
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der
Grundlage des § 253 HGB für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten ermittelt.
Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von über
einem Jahr bestehen nicht, so dass eine Abzinsung gem.
§ 253 Abs. 2 HGB nicht erforderlich war.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren existieren nicht.
2. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
Satz 1 HGB bestehen nicht.
3. Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Arbeitnehmer
Im Kalenderjahr 2018 wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführung
Milenko Lukovic, Liquidator
Berlin, den 10.10.2019
gez. Milenko Lukovic
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2019 festgestellt.
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