Kegelmann Consult GmbHLiquidiert

Kölner Straße 8, 63179 Obertshausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44083
Eingetragen
7.5.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
die Beratung von Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen und deren Abbildung auf Softwaresysteme, insbesondere die Auswahl, Projektierung und Einführung von Business-Softwaresystemen (ERP), die IT-orientierte Unternehmensberatung sowie die Erstattung von Gutachten im Bereich der EDV-Sachverständigenwesens

Historie

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Management

NameRolle
Jutta Kegelmann
seit 7.5.2009
Prokura
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kegelmann Consult GmbH

Obertshausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 40.013,00 171.588,98
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 230,00 482,50
II. Sachanlagen 39.783,00 46.635,00
III. Finanzanlagen 0,00 124.471,48
B. Umlaufvermögen 171.255,06 125.112,72
I. Vorräte 50.909,41 53.131,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 58.244,40 39.396,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.101,25 32.585,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.138,44 7.987,09
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 119.787,77 153.069,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 337.194,27 457.758,47

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 57.500,00 57.500,00
II. Kapitalrücklage 26.629,33 26.629,33
III. Bilanzverlust 203.917,10 237.199,01
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 119.787,77 153.069,68
B. Rückstellungen 52.326,26 166.019,86
C. Verbindlichkeiten 284.868,01 291.738,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 337.194,27 457.758,47

Anhang


A. Allgemeine Angaben

Gemäß § 264 Abs. 2 HGB vermittelt der vorliegende Jahresabschluss auf den 30. Juni 2011 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Umstände, die dem entgegenstehen, waren zum Aufstellungszeitpunkt nicht bekannt.

Ver­än­derungen und Abweichungen hinsichtlich der Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlust­rechnung, der Vergleichbarkeit und der angewendeten Bewertungs- bzw. Bilanzierungsmethoden haben sich nicht ergeben, soweit sich nicht aus der erstmaligen Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) etwas Anderes ergeben hat.

Angaben zur Überschuldung

Die Gesellschaft stellt sich zum Bilanzstichtag mit 119.787,77 Euro überschuldet dar. Zur Vermeidung einer tatsächlichen Überschuldung und der insolvenzrechtlichen Folgen des § 64 GmbHG hat der Gesellschafter den Rangrücktritt seiner Forderungen gegenüber der Gesellschaft erklärt.


B. Angaben zu den angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB).

Auf die Posten der vorliegenden Bilanz wurden folgende Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethoden ange­wendet:

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear ent­spre­chend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschrei­bungen, angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens wurden linear oder degressiv berechnet. Soweit beim beweglichen Anlagevermögen die lineare Abschreibung höher als die degressive Abschreibung war, wurde auf die lineare Methode übergegangen. Die degressive Abschreibung wurde nur im Falle der Ausübung des Wahlrechts gemäß den Überleitungsvorschriften zum BilMoG beibehalten.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Teilwert bewertet. Gründe für eine Wert­aufholung bei Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben. Da die Finanzanlagen ausschließlich zur Besicherung von Pensionszusagen dienen, handelt es sich um Planvermögen.

Der Ansatz der Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen entspricht der Aktivwertmitteilung der Ver­sicherungs­gesellschaft, da diese ausschließlich der Besicherung von Pensionszusagen dient, handelt es sich auch hierbei um Planvermögen.

Planvermögen wurde mit der entsprechenden Pensionsrückstellung saldiert, so dass sich hier ein Passivposten in der Bilanz bei einem negativen übersteigenden Betrag der Pensionszusage über Rückdeckungsansprüche ergibt.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Her­stellungs­kosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Sofern die Tageswerte am Bilanz­stich­tag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Erfassung der Vorräte erfolgte durch körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag.

Die unfertigen Leistungen wurden in Abhängigkeit von der Erfüllungsquote retrograd aus den Auftragsbeträgen berechnet; das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet worden.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zur Abdeckung des allgemeinen Forderungs­aus­fallrisikos eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Der Ansatz der Wertberichtigungen erfolgte aktivisch als Korrekturposten zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des HGB gebildet.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung entsprechend der handels­recht­lichen Vorschriften zum Erfüllungsbetrag gebildet und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgezinst.

Für Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen zum Erfüllungsbetrag gebildet. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Soweit ausschließlich der Besicherung von Pensionszusagen dienendes Planvermögen vorhanden ist, wurde dies mit der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen saldiert. Der Unterschiedsbetrag der Rückstellungen für Pensionen zum 01.07.2010 bei Anwendung der Bewertungsmethodik des BilMoG betrug
59.379,00 Euro und wird unter Anwendung der Übergangsregel des  Art. 67 Abs. 1 S.1  EGHGB jährlich mit 1/15 des Unterschiedsbetrags im außerordentlichen Aufwand berücksichtigt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 30.06.2011 beträgt 55.419,00 Euro (Art. 67 Abs 2 EGHGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Zum 01.07.2010 hat sich aus dem Übergang zur Bewertungsmethodik des BilMoG kein Unterschiedsbetrag ergeben.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungsbetrag) passiviert.


C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

Eigenkapital

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung des Ergebnisverwendungsvorschlags der Geschäftsleitung aufgestellt, so dass in der Bilanz die gesonderte Angabe des Verlustvortrags nicht vorzunehmen war.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach den vorliegenden Gutachten der Allianz und der SLPM gebildet. Dabei wurden folgende Annahmen für die Berechnungen berücksichtigt:

Berechnungsverfahren: Projected unit credit method (PUC-Methode);

durchschnittlicher Marktzins: 5,21 %;

erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0,00 %;

zugrunde gelegte Sterbetafel: Richttafel 2005 G nach Dr. K.Heubeck.


Rückstellungen für Altersvorsorgezusagen wurden mit den der Rückdeckung von Altersvorsorgezusagen dienenden Vermögenswerten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen, verrechnet. Der Verrechnung liegen folgende Werte zugrunde:
  

Anschaffungskosten Rückdeckung
Zeitwert Rückdeckung
Erfüllungsbetrag Altersvorsorgezusage
verrechneter Aufwand
verrechneter Ertrag
€  108.026,66
€ 108.028,66
€ 180.425,00
€  10.111,00
€  0,00
€    22.185,10
€   16.464,52
€   34.892,00
€    2.271,00
€  0,00


Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag von 59.379,00 Euro. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Dementsprechend wurden 1/15, also 3.960,00 Euro den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 30.06.2011 beträgt 55.419,00 Euro.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag i.H.v. 58.712,09 Euro.

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im gesamten Geschäftsjahr von Herrn Michael Kegelmann, Dipl.-Informatiker, Obertshausen wahrgenommen.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiung ist im Handelsregister eingetragen.

E. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung der Gesellschaft schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss des laufenden Jahres wird mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr zusam­men­gefasst.

Der verbleibende Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

63179 Obertshausen, den 29. Juni 2012

Michael Kegelmann
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2012 festgestellt.

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