Kegelmann
Consult GmbH
Obertshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.013,00 |
171.588,98 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
230,00 |
482,50 |
| II.
Sachanlagen |
39.783,00 |
46.635,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
124.471,48 |
| B.
Umlaufvermögen |
171.255,06 |
125.112,72 |
| I.
Vorräte |
50.909,41 |
53.131,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.244,40 |
39.396,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.101,25 |
32.585,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.138,44 |
7.987,09 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
119.787,77 |
153.069,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
337.194,27 |
457.758,47 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
57.500,00 |
57.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
26.629,33 |
26.629,33 |
| III.
Bilanzverlust |
203.917,10 |
237.199,01 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
119.787,77 |
153.069,68 |
| B.
Rückstellungen |
52.326,26 |
166.019,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
284.868,01 |
291.738,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
337.194,27 |
457.758,47 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Gemäß
§ 264 Abs. 2 HGB vermittelt der
vorliegende Jahresabschluss auf den 30. Juni 2011 ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Umstände, die dem entgegenstehen, waren
zum Aufstellungszeitpunkt nicht bekannt.
Veränderungen und Abweichungen
hinsichtlich der Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung, der Vergleichbarkeit und der
angewendeten Bewertungs- bzw. Bilanzierungsmethoden haben
sich nicht ergeben, soweit sich nicht aus der erstmaligen
Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) etwas
Anderes ergeben hat.
Angaben zur Überschuldung
Die Gesellschaft stellt sich zum Bilanzstichtag mit
119.787,77 Euro überschuldet dar. Zur Vermeidung einer
tatsächlichen Überschuldung und der
insolvenzrechtlichen Folgen des § 64 GmbHG hat der
Gesellschafter den Rangrücktritt seiner Forderungen
gegenüber der Gesellschaft erklärt.
B. Angaben zu den angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB).
Auf die Posten der vorliegenden Bilanz wurden
folgende Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethoden
angewendet:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear
entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Sachanlagevermögens wurden linear oder degressiv
berechnet. Soweit beim beweglichen Anlagevermögen die
lineare Abschreibung höher als die degressive
Abschreibung war, wurde auf die lineare Methode
übergegangen. Die degressive Abschreibung wurde nur im
Falle der Ausübung des Wahlrechts gemäß den
Überleitungsvorschriften zum BilMoG beibehalten.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren Teilwert bewertet. Gründe für eine
Wertaufholung bei Finanzanlagen haben sich im
Geschäftsjahr nicht ergeben. Da die Finanzanlagen
ausschließlich zur Besicherung von Pensionszusagen
dienen, handelt es sich um Planvermögen.
Der Ansatz der Rückdeckungsansprüche aus
Lebensversicherungen entspricht der Aktivwertmitteilung der
Versicherungsgesellschaft, da diese
ausschließlich der Besicherung von Pensionszusagen
dient, handelt es sich auch hierbei um Planvermögen.
Planvermögen wurde mit der entsprechenden
Pensionsrückstellung saldiert, so dass sich hier ein
Passivposten in der Bilanz bei einem negativen
übersteigenden Betrag der Pensionszusage über
Rückdeckungsansprüche ergibt.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die Erfassung der Vorräte erfolgte durch
körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag.
Die unfertigen Leistungen wurden in Abhängigkeit
von der Erfüllungsquote retrograd aus den
Auftragsbeträgen berechnet; das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem Nominalwert bewertet worden.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde zur Abdeckung des allgemeinen
Forderungsausfallrisikos eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Der Ansatz der
Wertberichtigungen erfolgte aktivisch als Korrekturposten
zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des HGB gebildet.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung entsprechend der
handelsrechtlichen Vorschriften zum
Erfüllungsbetrag gebildet und in den gesetzlich
vorgesehenen Fällen abgezinst.
Für Pensionsverpflichtungen wurde eine
Rückstellung auf der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen
zum Erfüllungsbetrag gebildet. Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
Marktzinssatz abgezinst. Soweit ausschließlich der
Besicherung von Pensionszusagen dienendes Planvermögen
vorhanden ist, wurde dies mit der Rückstellung
für Pensionsverpflichtungen saldiert. Der
Unterschiedsbetrag der Rückstellungen für
Pensionen zum 01.07.2010 bei Anwendung der
Bewertungsmethodik des BilMoG betrug
59.379,00 Euro und wird unter Anwendung der
Übergangsregel des Art. 67 Abs. 1 S.1
EGHGB jährlich mit 1/15 des Unterschiedsbetrags im
außerordentlichen Aufwand berücksichtigt. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 30.06.2011
beträgt 55.419,00 Euro (Art. 67 Abs 2 EGHGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Zum
01.07.2010 hat sich aus dem Übergang zur
Bewertungsmethodik des BilMoG kein Unterschiedsbetrag
ergeben.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungsbetrag)
passiviert.
C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
Eigenkapital
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung des Ergebnisverwendungsvorschlags der
Geschäftsleitung aufgestellt, so dass in der Bilanz
die gesonderte Angabe des Verlustvortrags nicht vorzunehmen
war.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach den vorliegenden
Gutachten der Allianz und der SLPM gebildet. Dabei wurden
folgende Annahmen für die Berechnungen
berücksichtigt:
| • |
Berechnungsverfahren: Projected
unit credit method (PUC-Methode);
|
| • |
durchschnittlicher Marktzins:
5,21 %;
|
| • |
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen: 0,00 %;
|
| • |
zugrunde gelegte Sterbetafel:
Richttafel 2005 G nach Dr. K.Heubeck.
|
Rückstellungen für Altersvorsorgezusagen
wurden mit den der Rückdeckung von
Altersvorsorgezusagen dienenden Vermögenswerten, die
dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind
und ausschließlich der Erfüllung von Schulden
aus Altersvorsorgeverpflichtungen, verrechnet. Der
Verrechnung liegen folgende Werte zugrunde:
Anschaffungskosten
Rückdeckung
|
Zeitwert
Rückdeckung
|
Erfüllungsbetrag
Altersvorsorgezusage
|
verrechneter Aufwand
|
verrechneter Ertrag
|
€ 108.026,66
|
€ 108.028,66
|
€ 180.425,00
|
€ 10.111,00
|
€ 0,00
|
€
22.185,10
|
€
16.464,52
|
€
34.892,00
|
€
2.271,00
|
€ 0,00
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag von
59.379,00 Euro. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67
Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Dementsprechend
wurden 1/15, also 3.960,00 Euro den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 30.06.2011
beträgt 55.419,00 Euro.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag i.H.v. 58.712,09 Euro.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im gesamten
Geschäftsjahr von Herrn Michael Kegelmann,
Dipl.-Informatiker, Obertshausen wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Befreiung ist im
Handelsregister eingetragen.
E. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung der Gesellschaft
schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:
| • |
Der Jahresüberschuss des
laufenden Jahres wird mit dem Verlustvortrag aus dem
Vorjahr zusammengefasst.
|
| • |
Der verbleibende Bilanzverlust
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
|
63179 Obertshausen, den 29. Juni 2012
Michael Kegelmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2012 festgestellt.
|