Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 10090 FL
Vorher
Max Invest GmbH
Eingetragen
24.7.2013
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Klunejko
seit 24.7.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alexander Klunejko
24999 Wees
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Max Media GmbH

Flensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 1.110.815,47 304.063,11
I. Sachanlagen 970.815,47 304.063,11
II. Finanzanlagen 140.000,00 0,00
B. Umlaufvermögen 188.913,49 381.379,58
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 135.530,95 131.495,46
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 22.957,70 31.420,31
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.382,54 249.884,12
Summe Aktiva 1.299.728,96 685.442,69

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 870.712,80 434.354,03
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 228.607,00 79.712,68
III. Jahresüberschuss 617.105,80 329.641,35
B. Rückstellungen 30.467,32 70.535,05
C. Verbindlichkeiten 398.548,84 180.553,61
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 55.553,67 56.553,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 342.995,17 124.000,00
Summe Passiva 1.299.728,96 685.442,69

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Max Media GmbH hat ihren Sitz in Flensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Flensburg (Reg.Nr. 10090 FL).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Betragen die Anschaffungs- und Herstellungskosten für ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte Wirtschaftsgüter mehr als € 150,00, aber höchstens € 1.000,00 netto, so ist gem. § 6 Abs. 2a EStG steuerlich ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten ist im Jahr seiner Anschaffung oder Herstellung und den vier darauffolgenden Jahren zu jeweils 1/5 abzuschreiben. Da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, steht nach Auffassung des HFS (Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer) der Bildung eines Sammelpostens auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss nichts entgegen.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 besteht ein Wahlrecht, die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu € 410,00 oder die Poolabschreibung mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 anzuwenden.

Ab 2010 wird das Wahlrecht zugunsten der Sofortabschreibung ausgeübt.

Für andere Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens war Grundlage der planmäßigen Abschreibung die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 und Abs. 2 HGB angesetzt. Sofern die einzeln gem. § 250 Abs. 1 HGB zu beurteilenden Rechnungsabgrenzungsposten die Geringfügigkeitsgrenze von € 450,00 nicht überschreiten, wurde diese nicht als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf das als Anlage beigefügte Abschreibungsverzeichnisses.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Es sind Forderungen gegen Gesellschafter von € 22.957,70 (Vorjahr € 31.420,31) enthalten.

Verbindlichkeiten

Zur Entwicklung der Verbindlichkeiten und Angabe der Restlaufzeiten verweisen wir auf die Erläuterungen zur Bilanz.

Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr 2016 durch Alexander Klunejko.

(Datum) (Ort)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.12.2017.

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