KOMATEC
Systeme & Robotertechnik GmbH
Enkenbach-Alsenborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
79.288,50 |
45.527,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
79.284,50 |
45.523,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.630.892,29 |
2.042.405,67 |
| I.
Vorräte |
2.541.993,90 |
615.693,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
164.108,39 |
359.198,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.344,00 |
590,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.924.790,00 |
1.067.513,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.965,18 |
16.414,53 |
| Aktiva |
4.727.145,97 |
2.104.347,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
907.702,46 |
764.223,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
882.702,46 |
739.223,44 |
| B.
Rückstellungen |
295.250,81 |
147.607,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.524.192,70 |
1.192.516,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.524.192,70 |
1.192.516,65 |
| Passiva |
4.727.145,97 |
2.104.347,70 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Be-wertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Die Gesellschaft stellt gemäß § 264
Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht auf.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
Komatec Steuerungstechnik
GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Enkenbach-Alsenborn |
| Registereintragung: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Kaiserslautern |
| Register-Nr.: |
HRB3735 |
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes
(§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu 800 €
werden aufgrund des bestehenden Wahlrechtes im Zugangsjahr
voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als
Abgang ausgewiesen.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den
Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen
dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. §
256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 0).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG)
bestehen am Abschlussstichtag keine (Vorjahr: T€ 0).
Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des
Jahresergebnisses. Der Bilanzgewinn des Vorjahres
beträgt EUR 739.223,44.
Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit kleiner einem Jahr betragen 1.021.748,44 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer fünf Jahre betragen 0,00
EUR.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte gesichert sind betragen 0,00 EUR.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 44.300,00 (Vorjahr:
T€ 18,0).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden
die Geschäfte des Unternehmens - unverändert -
geführt durch Herrn Bernd Meckel
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 37,75.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von
882.702,46 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Enkenbach-Alsenborn, den 16.12.2024
Komatec Steuerungstechnik GmbH
Herrn Bernd Meckel, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am
16.12.2024 festgestellt. |