Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft

Rüttenscheider Straße 27, 45128 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 4170
Eingetragen
6.7.1979
Branche
ElektrizitätsverteilungBetrieb von KläranlagenSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Die sichere, preiswürdige und umweltschonende Versorgung ihrer Kunden mit Energie, insbesondere Gas, Strom und Wärme, die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Sebastian Korstick
seit 4.9.2024
Prokura
Prokura
Robin Dr. Ricken
seit 16.1.2024
Prokura
Frank Dr. Pieper
seit 16.1.2024
Vorsitzender des Vorstands
Claudia Köster
seit 5.11.2021
Prokura
Lars Martin Klieve
seit 28.4.2017
Vorstandsmitglied
Sascha Adamski
seit 20.1.2011
Prokura
Andreas Mayer
seit 20.1.2011
Prokura

Beteiligungen
Beta

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft

Essen

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Stadtwerke Essen AG (im Folgenden SWE AG) ist im Jahr 1979 durch Umwandlung des von der Stadt Essen als Eigenbetrieb geführten Unternehmens "Stadtwerke Essen" in eine Aktiengesellschaft entstanden.

Gesellschafter der Stadtwerke Essen AG zum 31. Dezember 2023 sind unverändert zum Vorjahr die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) mit 51,0 %, die Westenergie AG mit 29,0 % und die Thüga AG mit 20,0 %.

Gegenstand des Unternehmens ist die sichere, preiswürdige und umweltschonende Versorgung seiner Kunden mit Energie, insbesondere Gas und Wärme, Strom, die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sowie der Betrieb des Hafens.

In diesem Rahmen gliedert sich die Geschäftstätigkeit auf die folgenden Geschäftsfelder:

• Gasversorgung

• Wasserversorgung

• Stromversorgung

• Gashandel

• Gasnetzbetrieb

• Wassernetzbetrieb

• Betriebsführung Entwässerung

• Hafenbetrieb

• Nebengeschäfte (insbesondere Energiedienstleistungen wie Photovoltaik und Elektromobilität)

Aufgrund ihrer Erfahrungen und Expertise in der Energie- und Versorgungswirtschaft erbringt die Stadtwerke Essen AG Dienstleistungen für weitere Unternehmen im Stadtverbund.

Daneben hält und verwaltet die Stadtwerke Essen AG verschiedene Beteiligungen, von denen folgende eine wesentliche Rolle spielen:

• Entwässerung Essen GmbH (EEG), 100 % Beteiligungsquote: Die EEG besitzt, betreibt und verpachtet die Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung (Kanalnetz) an die Stadtwerke Essen AG.

• Wassergewinnung Essen GmbH (WGE), 50 % Beteiligungsquote: Die Gesellschaft gewinnt, fördert und bereitet Trinkwasser an der Ruhr in Essen auf und liefert dieses vorrangig an ihre Gesellschafter.

• Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG (KGE), 12,5 % Beteiligungsquote: Die Gesellschaft besitzt und betreibt einen Kavernenspeicher sowie Transportleitungen für Erdgas in Epe zur Sicherung der Energieversorgung. Mit Hilfe und unter Nutzung der Möglichkeiten aus der Beteiligung an der Gesellschaft wird ein wesentlicher Teil des Gashandelsgeschäfts der Stadtwerke Essen AG durchgeführt.

• Iqony Fernwärme Essen GmbH & Co. KG (IFE), 50 % Beteiligungsquote: Die Gesellschaft errichtet bzw. erweitert im Essener Stadtgebiet (Erweiterungsgebiet) ein Hochtemperaturfernwärmenetz und versorgt darüber Kunden mit Wärme.

• KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG (KSBG), 15 % Beteiligungsquote: Die KSBG ist ein Konsortium aus sechs deutschen Stadtwerke-Gesellschaften der Rhein-Ruhr-Region, das die Beteiligung an der STEAG GmbH respektive dem Iqony-Konzern hält bzw. gehalten hat.

2. Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft führt keine Forschung- und Entwicklungstätigkeiten aus.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war auch im abgelaufenen Jahr 2023 durch ein krisenbedingtes Umfeld gebremst. Insbesondere geopolitische Spannungen sowie die Folgen der Energiekrise haben zu Unsicherheit bei Produzenten, Investoren und Konsumenten geführt.

Obwohl durch Anhebung der Leitzinssätze die Inflation im Jahr 2023 abgenommen hat, wurde die konjunkturelle Entwicklung durch das weiterhin relativ hohe Preisniveau gehemmt. Gleichzeitig hat das steigende Zinsniveau die Finanzierungsbedingungen verschlechtert und sich damit dämpfend auf Investitionen ausgewirkt. Wesentliche gegenläufige Positiveffekte aus dem Exportgeschäft sind vor dem Hintergrund eines ebenfalls an Dynamik verlierenden Welthandels für die deutsche Wirtschaft ausgeblieben.

Vor diesem Hintergrund ging das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des statistischen Bundesamts um 0,1 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Damit liegt die Gesamtwirtschaftsleistung in Deutschland 2023 weiterhin nur knapp 0,7 % über dem Niveau vor der Corona-Pandemie 2019.

Vom Rückgang der Wirtschaftsleistung ist mit einer Veränderung der Bruttowertschöpfung von -2,0 % am meisten das produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe) betroffen. Nach Angaben des statistischen Bundesamts war hierfür insbesondere eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich der Energieversorgung ursächlich. Neben der Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke zum 15. April 2023 sank auch die Energieproduktion aus Braun- und Steinkohle. Der Rückgang wurde teilweise durch Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien kompensiert, zudem wurde vermehrt Strom aus dem Ausland eingekauft.

Die Energiepreise stabilisierten sich 2023 auf hohem Niveau. Nach ihrem Höchststand im Sommer 2022 sanken diese auf Erzeugerebene zwar im Laufe des Jahres 2023 bis November 2023 um durchschnittlich 11,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum, liegen insgesamt jedoch weiterhin deutlich oberhalb des Niveaus vor den Krisenjahren. Die hohen Energiepreise haben sich insbesondere auf die Produktion der energieintensiven Wirtschaftszweige ausgewirkt, die nach Zahlen des statistischen Bundesamts von Januar 2023 bis November 2023 um 10,6 % gegenüber dem Vorjahr abgenommen hat und damit die gesamte Industrieproduktion bremste. Ferner haben hohe Energiepreise die Privatnachfrage belastet.

2. Branchenentwicklung

Die Energiebranche steht derzeit insgesamt vor großen Herausforderungen.

Diese betreffen einerseits die andauernden Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine auf die Energieversorgung und die Energiepreise. Insbesondere im Gas-, jedoch auch im Stromversorgungsgeschäft stellen stark volatile Energiepreise eine Herausforderung für Unternehmen wie Stadtwerke dar, die ihrem Auftrag folgend eine langfristige und stabile Energiebeschaffung und zuverlässige Energieversorgung verfolgen.

Daneben haben im abgelaufenem Geschäftsjahr 2023 politische Regulierungsmaßnahmen zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Krieges auf die Energiemärkte in bedeutsamer Weise in die betriebswirtschaftlichen Systeme der Branche eingegriffen. Vor allem das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sowie die Regelungen zu den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen haben zu spürbaren Umsetzungsherausforderungen auf die Abrechnungssysteme von Unternehmen der Energiewirtschaft geführt.

Zunehmende Wichtigkeit kommt ferner auch den Themen Klimaschutz und Dekarbonisierung zu. Um den Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung zu entsprechen, wurde im Bereich der Gasversorgung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits zum Jahresende 2022 beschlossen, dass Anlagegüter der Erdgasinfrastruktur, die ab Jahresbeginn 2023 in Betrieb genommen werden, jeweils hinsichtlich ihrer netzkalkulatorischen Nutzungsdauern bis 2045 abzuschreiben sind.

Die zur Einhaltung der Klimaschutzvorgaben erforderlichen Maßnahmen fordern die bestehenden Geschäftsmodelle der Energieunternehmen heraus und bedingen die Entwicklung von Strategien zur langfristigen Dekarbonisierung und neue Geschäftsmodelle (vgl. Chancen- und Risikobericht).

3. Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2023 der Stadtwerke Essen AG war in wesentlichem Maße geprägt durch die nachlaufenden Folgen des Ukraine-Krieges für die Energiemärkte sowie die in Folge dessen erforderlichen Umsetzungen regulatorischer Anforderungen. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 hat der Bundestag Gesetze zu Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen verabschiedet, die zum März 2023 und mit rückwirkender Entlastung ab Januar 2023 durch die Energieversorger einzustellen waren. Zuvor wurden im November 2022 das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sowie im September 2022 die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Zeit vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beschlossen.

Die gesetzlichen Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Energiemarktkrise, welche in weiten Teilen äußerst kurzfristig angepasst und beschlossen wurden, haben Prozesse und Systeme der Energieversorgungsunternehmen (insbesondere im Bereich der Kundenabrechnung) in 2023 massiv herausgefordert. Auch die Stadtwerke Essen AG musste in kurzer Zeit erhebliche Anpassungen in ihren Abrechnungssystemen vornehmen, was zu einer Verzögerung der Fertigstellung von Kundenabrechnungen im Jahr 2023 gesorgt hat.

Die politischen Maßnahmen zur Preisbegrenzung von Energie, das Ausbleiben einer Gasmangellage im Winter 2022/2023 und der weitere Ausbau der Gasinfrastruktur zur Erhöhung der Versorgungssicherheit (z.B. Flüssigerdgasterminals) haben zu einer Entspannung der Energiemärkte in 2023 beigetragen. Die Stadtwerke Essen AG hatte im Vorjahr 2022 mit ihrem Fokus auf ein langfristiges Beschaffungswesen und auf Versorgungssicherheit von der Entwicklung profitiert und konnte z.T. deutliche Kundengewinne verzeichnen. Eine Folge der Normalisierung der Energiemärkte ist die Rückkehr der "Discount"-Energievermarkter, die auf Basis einer Beschaffung am Spot-Markt zu gesunkenen Beschaffungspreisen erheblichen Preisdruck ausüben.

Normalisiertes EBT 2023
Mio. €
2022
Mio. €
EBT lt. Gewinn- und Verlustrechnung 108,1 57,6
Außerordentliche & periodenfremde Aufwendungen und Erträge:
Zuschreibung Beteiligung KSBG -56,3 0,0
Abschreibung Vorräte Gas +13,5 0,0
Abschreibung Beteiligung KGE +1,3 0,0
Periodenfremdes Ergebnis (insb. Ertrag aus der Auflösung von RSt.) -3,5 +0,3
Normalisiertes EBT 63,1 57,9

Das EBT liegt mit 108,1 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau (57,6 Mio. €). Ein Großteil der Steigerung geht auf die Zuschreibung der Beteiligung an der KSBG zurück. Jedoch konnte auch bei Herausrechnen von außerordentlichen und periodenfremden Aufwendungen und Erträgen und trotz der vielseitigen Herausforderungen des Marktes das EBT gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.

4. Lage

a) Ertragslage

Im Geschäftsfeld Gasversorgung mit Wärme liegt der Umsatz 2023 bei rund 189,1 Mio. € und damit um +83,7 Mio. € (+79,4 %) deutlich über dem Vorjahresniveau. Nach Abzug der Erdgassteuer von 7,6 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €) und der CO 2 -Abgabe von 7,9 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €) verbleibt ein Gasumsatz von 173,6 Mio. € (Vorjahr: 88,6 Mio. €).

Der gegenüber dem Vorjahr deutliche Anstieg des Umsatzes resultiert aus der mit Blick auf das Tarifportfolio sukzessiven Preiserhöhung zum 01. Oktober 2022 und zum 01. Januar 2023. Diese Preiserhöhungen waren u.a. vor dem Hintergrund der krisenbedingt gestiegenen Großhandelspreise sowie der Einführung der Gasbeschaffungsumlage (ab 01. Oktober 2022) notwendig. Darüber hinaus beinhalten die Umsatzerlöse in Höhe von 16,3 Mio. € aus der Inanspruchnahme eines Rechnungsabgrenzungspostens, der im Vorjahr im Zusammenhang mit der energiemarktkrisenbedingten Erhöhung des Gaspreises für Kunden gebildet werden musste.

Gegenläufig zum Preiseffekt steht eine im Vergleich zum Vorjahr gesunkene Absatzmenge. Mit Blick auf das Vorjahr wurde bei vergleichbaren Witterungsverhältnissen ein um -79,8 Mio. kWh (-4,9 %) auf 1.533,3 Mio. kWh geringerer Absatz realisiert. Dieser Minderabsatz war im Wesentlichen auf einen rückläufigen Kundenbestand (-2.906 Kunden; -5,0 %) zurückzuführen.

Das geplante Absatzziel von 1.819,7 Mio. kWh wurde um -286,4 Mio. kWh unterschritten (-15,7 %). Diese Planunterschreitung war primär auf einen im Vergleich zum langjährigen 10-Jahres-Mittel deutlich milderen Witterungsverlauf zurückzuführen. Ergänzend fielen die Kundenverluste als Konsequenz eines merklich zugespitzten Preiswettbewerbs deutlich höher aus als geplant. Der Kundenbestand lag zum 31. Dezember 2023 bei 55.796 und damit -2.532 Kunden (-4,3 %) unter dem avisierten Niveau.

Die Umsatzerlöse aus dem Geschäftsfeld Gasnetzbetrieb liegen in 2023 mit 52,9 Mio. € um 4,7 Mio. € über dem Vorjahreswert (48,2 Mio. €). Die den Netzentgelten zu Grunde liegende Erlösobergrenze ist von 2022 auf 2023 angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Übergang von der 3. auf die 4 Regulierungsperiode mit einem Anstieg des Ausgangsniveaus sowie auf höhere vorgelagerte Netzentgelte zurückzuführen.

Gegenläufig wirken ein geringerer Saldo aus dem Kapitalkostenabgleich (durch Wechsel der Regulierungsperiode) sowie ein geringerer Aufschlag aus dem Regulierungskonto. Im Gegensatz zur angestiegenen Erlösobergrenze war die Netznutzungsmenge im Gasverteilnetz in 2023 bei vergleichbaren Witterungsverhältnissen im Wesentlichen durch kundenseitige Einspareffekte geringer als 2022.

Der Anteil der von Drittlieferanten belieferten Kunden an der Gesamtzahl war in 2023 im Vergleich zum Vorjahr 2022 verhältnismäßig konstant. Daraus ergibt sich im Geschäftsjahr, verglichen mit dem Vorjahr, ein Anstieg der Netzentgelte für die Bereitstellung des Gasnetzes für externe Vertriebe um +2,3 Mio. € auf 22,7 Mio. €.

Gegenüber der Planung (55,0 Mio. €) liegen die Umsatzerlöse im Gasnetzbetrieb um 2,1 Mio. € bzw. 3,8 % niedriger. Für das Geschäftsfeld wurde eine Netznutzungsmenge von 2.941,9 Mio. kWh geplant. Die im IST 2023 transportierte Menge unterschritt den Wirtschaftsplan um -192,7 Mio. kWh. Begründet ist dies im Wesentlichen durch die milde Witterung, aber auch durch kundenseitige Einspareffekte.

Mit Bezug auf das Geschäftsfeld Wasserversorgung stieg der Wasserumsatz trotz eines auf Vorjahresniveau liegenden Absatzes deutlich von 82,7 Mio. € auf 89,5 Mio. € (+6,8 Mio. €; +8,2 %). Hierbei ergibt sich der positive Effekt aus den Preisanpassungen zum 01. Januar 2023 sowie zum 01. Mai 2023, die aufgrund gestiegener Wasserbezugspreise erforderlich waren.

Der Wasserabsatz des Vorjahres wurde in 2023 mit einem Gesamtabsatz von 33,1 Mio. m3 leicht unterschritten (-0,1 Mio. m3 bzw. +0,3 %), während das Wasserabsatzziel von 34,1 Mio. m3 um -1,0 Mio. m3 (3 %) unterschritten wurde. Diese Unterschreitung resultiert primär aus dem Kundensegment mit Jahresverbräuchen kleiner 60.000 m 3 und lässt sich im Wesentlichen auf kundenseitige Verbrauchseinsparungen zurückführen.

Der Stromumsatz erhöhte sich von 27,6 Mio. € auf 58,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um +31,3 Mio. € (+113,4 %). Dieser deutliche Anstieg ergibt sich aus der notwendigen Preisanpassung zum 01. Januar 2023 aufgrund gestiegener Kostenbestandteile, z.B. der Energiebezugspreise und Netzentgelte. Nach Abzug der Stromsteuer von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) verbleibt ein Stromumsatz von 57,2 Mio. € (Vorjahr: 26,0 Mio. €).

Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen und der Marktlage in 2023 folgte die Entwicklung der Stromsparte mit Blick auf den Absatz im Vergleich zum Vorjahr einem weiter anhaltend positiven Wachstumstrend. Der Stromabsatz lag mit 161,9 Mio. kWh um +8,1 Mio. kWh (+5,3 %) über dem Niveau des Vorjahres. Hierbei konnte der Effekt aus dem rückläufigen Kundenbestand sowie Absatz im Privatkundensegment durch ein deutliches Mengenwachstum im Sonderkundensegment (+8,2 Mio. kWh; +73,8 %) überkompensiert werden.

Auch das Absatzziel von 159,8 Mio. kWh konnte um +2,1 Mio. kWh (+1,3 %) leicht übertroffen werden. Dieses Ergebnis wurde trotz eines wettbewerbsbedingt gegenüber Plan niedrigeren Kundenbestandes realisiert. Der Kundenbestand lag zum 31. Dezember 2023 bei 27.460 Kunden und damit mit -6.311 (-18,7 %) unter dem Planniveau von 33.771 Kunden. Bei einer gegenüber dem Wirtschaftsplan niedrigeren Menge im Privatkundensegment, resultiert die positive Planüberschreitung im Wesentlichen aus der Mehrmenge im Sonderkundensegment.

Im Bereich Abwasserentsorgung konnten Umsatzerlöse von 112,5 Mio. € (Vorjahr: 111,4 Mio. €) generiert werden. Darin enthalten ist mit 74,5 Mio. € (Vorjahr: 77,4 Mio. €) das von der EEG berechnete Pachtentgelt, welches als Bestandteil des Betriebsführungsentgelts weitergeleitet wird. Der Umsatzanstieg um +1,1 Mio. € oder +1,0 % gegenüber dem Vorjahr resultiert aus höheren Umsätzen in der Betriebsführung und den Nebengeschäften. Gegenläufig entwickelte sich die Weiterberechnung von Lohnleistungen der Abwassersparte.

Das Ergebnis der Tochtergesellschaft Entwässerung Essen GmbH (EEG), welches als Beteiligungsergebnis der SWE AG zufließt, liegt über der Wirtschaftsplanung.

Der Hafenbetrieb verzeichnete einen Rückgang der Umsatzerlöse um -0,2 Mio. € auf 4,7 Mio. €. Im Vorjahr wurden Umsatzerlöse von 4,9 Mio. € erzielt. Der Rückgang resultiert aus der Einstellung des Kran-, Hafenbahn- und Lagergeschäftes.

Die im Gashandel erzielten Handelserlöse lagen gegenüber dem Vorjahr (100,7 Mio. €) mit 61,3 Mio. € auf einem deutlich geringeren Niveau (-39,4 Mio. €). Die Energiepreise sanken gegenüber den Krisenjahren 2021 und 2022 und konnten sich, wenn auch auf einem hohen Niveau stabilisieren. Insgesamt liegen diese dennoch deutlich oberhalb des Niveaus vor den Krisenjahren.

Die gesamten Umsatzerlöse der Stadtwerke Essen AG im Geschäftsjahr 2023 (vor Abzug der Strom- und Erdgassteuer sowie der CO 2 -Abgabe) betragen 571,2 Mio. € (Vorjahr: 476,5 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind deutlich von der Zuschreibung (56,3 Mio. €) auf den Beteiligungsbuchwert der KSBG/STEAG aufgrund des zum Jahresende 2023 erfolgten erfolgreichen Verkaufs der STEAG-Gruppe an einen Investor geprägt.

Die größte Aufwandsposition ist mit 405,4 Mio. € (Vorjahr: 328,3 Mio. €) der Materialaufwand. Hierin enthalten sind die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie für bezogene Leistungen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten i. W. die Gas-, Wasser- und Strombezugskosten. Unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen befinden sich vor allem Fremdleistungen und die Unterhaltungskosten für die Rohrnetze, die Pachtaufwendungen für das Kanalnetz, der Ruhrverbandsbeitrag sowie die Konzessionsabgabe. Der Anstieg um 77,1 Mio. € (rd. +23,5 %) ist im Wesentlichen auf die in den Kerngeschäften Gas-, Wasser- und Stromvertrieb gestiegenen Beschaffungskosten zurückzuführen. Gegenläufig verliefen die im Zusammenhang mit den Optimierungs- bzw. Handelsgeschäften stehenden Bezugskosten beim Gasspeicher Epe.

Die Personalaufwendungen liegen mit 72,1 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 68,1 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf den Tarifabschluss aus Juni 2023 zurückzuführen.

Weitere bedeutsame Aufwandspositionen sind die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Abschreibungen liegen mit 40,2 Mio. € um 14,7 Mio. € über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 25,5 Mio. €). Wesentlicher Grund hierfür ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf Gasvorräte in Höhe von 13,5 Mio. € und die Anwendung der sogenannten KANU-Regelung (Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauern für Erdgasleitungsinfrastrukturen im Bereich regulierter Netze) auch auf die Sachanlagen des Gasnetzes, die vor dem 01. Januar 2023 angeschafft wurden (+0,7 Mio. €) im handelsrechtlichen Abschluss.

Der sonstige betriebliche Aufwand ist um 3,0 Mio. € (+18,1 %) auf 19,6 Mio. € gestiegen. Wesentliche Posten waren hier die Beratung für ein Strategieprojekt und die Kosten für die Begleitung des STEAG-Verkaufs.

Das Finanzergebnis von 29,0 Mio. € (Vorjahr: 33,6 Mio. €) wird im Wesentlichen durch die Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der EEG beeinflusst. Das geringere Ergebnis der EEG (31,5 Mio. €, Vorjahr: 35,8 Mio. €), ein höherer Zinsaufwand (-0,9 Mio. €), die Wertberichtigung auf die Beteiligung an der KGE (-1,3 Mio. €) und gegenläufig der Zinsertrag für ein KSBG-Darlehen (+1,8 Mio. €) tragen im Wesentlichen zur Entwicklung des Finanzergebnisses bei.

Nach Abzug der auf den Gewinnanteil der außenstehenden Aktionäre entfallenden Körperschaftsteuer sowie sonstiger Steuern verbleibt ein Gesamtergebnis nach Steuern von 102,2 Mio. € (Vorjahr: 56,2 Mio. €) bzw. 108,6 Mio. € vor Steuern. Aufgrund des mit der EVV abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages werden vom Gesamtergebnis 71,9 Mio. € (Vorjahr: 48,7 Mio. €) an das Mutterunternehmen abgeführt. Die außenstehenden Aktionäre erhalten eine Ausgleichzahlung in Höhe von 30,2 Mio. €. Diese setzt sich aus der garantierten und der erweiterten Ausgleichszahlung zusammen.

Danach schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab.

b) Finanzlage

Kapitalflussrechnung gemäß DRS 21

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Periodenergebnis vor Gewinnabführung und Ausgleichszahlung 102,2 56,2
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens -28,3 25,5
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Umlaufsvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen übersteigen 13,5 0
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 3,8 -1
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -4,6 -2,4
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -10,8 -31
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -17,4 52,7
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0,1 -0,1
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 1,6 2,5
- Sonstige Beteiligungserträge -32 -36,2
+/- Ertragssteueraufwand/-ertrag 5,9 1,4
-/+ Ertragssteuerzahlungen -3,6 -0,3
= Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 30,4 67,4
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -0,8 -0,3
+ Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0,1 0,7
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -28,5 -28
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -2 -3,5
+/- Ein- bzw. Auszahlungen für kurzfristigen Finanzdisposition 1,7 -3,6
+ Erhaltene Zinsen 0,2 0,1
+ erhaltene Dividenden 36,3 35,2
= Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 7 0,6
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 1,7 0,9
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 17,6 10
- Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -24 -20,4
+ Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0,9 0,7
- Gezahlte Zinsen -3,3 -2,3
- Gezahlte Gewinnausschüttung an Gesellschafter und Ausgleichszahlung -56,2 -55,4
= Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -63,2 -66,5
Veränderung der flüssigen Mittel -25,7 1,5
+ Finanzmittelfonds am 01.01. 9,6 8,1
= Finanzmittelfonds am 31.12. -16,1 9,6

Die Erhöhung des Periodenergebnisses im Vergleich zum Vorjahr ist in wesentlichem Maße durch außerordentliche Posten im Rahmen der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden im Jahresabschluss beeinflusst (insbesondere der Zuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert an der KSBG GmbH & Co. KG in Höhe von 56,3 Mio. € und der gegenläufigen Wertminderung des Vorratsbestands Gas über 13,5 Mio. € haben sich wesentliche Ergebnisfaktoren nicht auf den Cash Flow ausgewirkt). Darüber hinaus wurden im Vorjahr bereits Einzahlungen aus der Anpassung der Gasabsatzpreise eingenommen und in Höhe von 16,5 Mio. € als passiver Rechnungsabgrenzungsposten abgrenzt, soweit die erhaltenen Zahlungen das Jahr 2023 betroffen haben und es wurden im Wesentlichen im Vorjahr abgegrenzte Kundenverbindlichkeiten aus Überzahlung von Energie- und Wasserlieferungen sowie aus der Heiz- und Betriebskostenabrechnung ausgezahlt. Vor diesem Hintergrund ist der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit von 67,4 Mio. € auf 30,4 Mio. € zurückgegangen.

Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen:

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 0,9 1,1
Cash Pooling mit der Stadt Essen -17,0 8,5
Finanzmittelfonds am 31.12. -16,1 9,6

Die kurzfristige Refinanzierung der Gesellschaft erfolgt mittels der mit der Stadt Essen vereinbarten Cash Pooling-Linie in Höhe von 30 Mio. €.

Wesentliche Finanzmittel sind der Stadtwerke Essen AG aus dem Verkauf der STEAG-Gruppe zu Jahresbeginn 2024 zugeflossen, sodass sich der Finanzmittelfonds zum Aufstellungszeitpunkt deutlich im positiven Bereich befindet.

c) Vermögenslage

Die Bilanzsumme der SWE AG weist zum 31. Dezember 2023 mit 559,2 Mio. € eine Erhöhung um +40,3 Mio. € oder +7,8 % gegenüber dem 31. Dezember 2022 aus.

Beim Sachanlagevermögen nahmen investitionsbedingt die Aktiva für die Verteilungsanlagen Gas und Wasser zu, während die geleisteten Anzahlungen für Anlagen im Bau zum Stichtag mit niedrigerem Wert ausgewiesen werden. Die Investitionen werden im folgenden Abschnitt des Lageberichts weiter erläutert.

Bei den Finanzanlagen war die Zuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der KSBG maßgeblich für die deutliche Erhöhung (+56,3 Mio. €). Die Zuschreibung ist im Hinblick auf die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des mittelbar über KSBG gehaltenen STEAG-Konzerns und dessen im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossenen Verkauf an einen Investor erfolgt. Aus Geschäftsergebnissen und Verkauf erhält die KSBG wesentliche Finanzmittel, die den Rückfluss der Investitionsmittel zur SWE in den Jahren 2024 und 2025 weit über den Beteiligungsbuchwert hinaus sicherstellen und eine entsprechende Zuschreibung erforderlich machten.

Weitere Veränderungen des Finanzanlagevermögens betreffen Kapitalinvestitionen in das zusammen mit Iqony betriebene Joint Venture zur weiteren Entwicklung der Fernwärmeinfrastruktur in Essen in Höhe von 2,0 Mio. € sowie die Abschreibung der Beteiligung an der KGE über 1,3 Mio. €.

Insgesamt liegt das Anlagevermögen daher gegenüber dem Vorjahr auf einem deutlich höheren Niveau (+59,2 Mio. €).

Im Umlaufvermögen ist ein sehr deutlicher Rückgang der Vorräte von 13,3 Mio. € auf 8,2 Mio. € zu verzeichnen, der nahezu ausschließlich auf die stichtagsbedingte Abschreibung der Gasspeichervorräte in Höhe von 13,5 Mio. € zurückzuführen ist.

Daneben haben sich die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen vermindert (-6,7 Mio. €). Dies betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der EEG. Den Forderungen aus Gewerbesteuer und zu viel gezahlten Pachtaufwendungen, sowie den Forderungen für erbrachte Ingenieurleistungen steht eine geringere Forderung aus der Ergebnisabführung EEG wegen des unter dem Vorjahresniveau liegenden Jahresergebnis der EEG gegenüber.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um 10,7 Mio. € erhöht. Dies resultiert aus Forderungen im Zusammenhang mit nicht abgerechneten Gas- und Wasserlieferungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände gingen i. W. wegen eines reduzierten Cash-Pool-Bestandes um 9,4 Mio. € zurück.

Die wesentlichen Veränderungen auf der Passivseite liegen in der deutlichen Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und denen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Veränderung um +52,6 Mio. € ist auf das im Vergleich zum Vorjahr sehr hohe Ergebnis, im Wesentlichen wegen der Wertzuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der KSBG/STEAG, zurückzuführen. So ist auch der Anstieg bei den Rückstellungen, der auf die Rückstellung für Körperschaftsteuer zurückzuführen ist, ergebnisbedingt (+2,2 Mio. €). Außerdem erhöhte sich die Kapitalrücklage in Verbindung mit der Finanzierung der Iqony Fernwärme Essen GmbH & Co. KG durch Einzahlungen der SWE-Aktionäre (+1,7 Mio. €). Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sich nur leicht erhöhten (+1,9 Mio. €), nahmen die sonstigen Verbindlichkeiten um +7,9 Mio. € zu. Wesentlich hierfür ist der Anstieg der Cash-Pool-Verbindlichkeiten. Dagegen nahmen die Verbindlichkeiten (erhaltene Teilbeträge) für die durch die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgezahlte Dezember-Soforthilfe ab.

Ein Betrag in Höhe von 3,4 Mio. € wird innerhalb des Eigenkapitals aus den anderen Gewinnrücklagen in den Bilanzgewinn umgegliedert zwecks möglicher Auskehrung an die Gesellschafter im laufendem Geschäftsjahr.

Auf der Aktivseite stellt das Anlagevermögen mit 83,7 % (Vorjahr: 78,8 %) weiterhin den größten Anteil am Gesamtvermögen der SWE AG dar. Die für ein Versorgungsunternehmen typische hohe Anlagenintensität erfordert die Bereitstellung langfristiger Finanzmittel. Mit einem Anteil von 25,2 % (Vorjahr: 26,8 %) an der Bilanzsumme steht Eigenkapital in Höhe von 140,9 Mio. € (Vorjahr: 139,2 Mio. €) zur Verfügung. Unter anteiliger Einbeziehung (50 %) der empfangenen Investitions- und Ertragszuschüsse beläuft sich die Eigenkapitalquote auf 27,5 % (Vorjahr: 29,3 %). Weiterhin stehen langfristige Rückstellungen sowie langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zur Finanzierung des Anlagevermögens zur Verfügung.

d) Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (o. Finanzanlagen) verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Betriebszweige:

2023
Mio. €
2022
Mio. €
2023
%
2022
%
Erdgas 11,9 11,8 40,6 41,7
Wasser 15,2 14,3 51,9 50,5
Strom 0,0 0,0 0,0 0,0
Abwasser 0,8 0,7 2,7 2,6
Hafen 0,0 0,1 0,0 0,2
Nebengeschäfte 0,5 0,0 1,7 0,0
Gemeinsam 0,9 1,4 3,1 5,0
Gesamt 29,3 28,3 100,0 100,0

Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen liegen mit 1,0 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres. Den Schwerpunkt der Investitionen bildet das Gas- und Wasserrohrnetz. In der Wassersparte sind die Investitionen in die Wasserförderung und die Wasseraufbereitung mit 0,5 Mio. € enthalten.

Die Investitionen im Abwasser betrafen im Wesentlichen die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, die Erneuerung der Fernwirktechnik und Software.

Investitionsschwerpunkte im gemeinsamen Bereich liegen in der Ausstattung der Fachbereiche mit Software, der Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie im Korrosionsschutz des Leitungsnetzes.

In den Nebengeschäften wurden Mess- und Erfassungsgeräte für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung angeschafft.

Die netzspezifischen Investitionen der SWE AG zeigt folgende Übersicht:

2023
Mio. €
2022
Mio. €
2023
%
2022
%
Erneuerung Vers.- u. Anschlussleitungen 20,4 20,9 69,6 73,9
Neuverlegung Vers.- u. Anschlussleitungen 2,2 2,8 7,5 9,9
Netzspezifische Investitionen 22,6 23,7 77,1 83,7
Strom 0,0 0,0 0,0 0,0
Abwasser 0,8 0,7 2,7 2,6
Hafen 0,0 0,1 0,0 0,2
Nebengeschäfte 0,5 0,0 1,7 0,0
Gemeinsam 0,9 1,4 3,1 5,0
Sonstiges 4,5 2,4 15,4 6,3
Gesamt 29,3 28,3 100,0 100,0

Die netzspezifischen Investitionen der Sparten Gas- und Wasserversorgung liegen um -1,1 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Sowohl die Investitionen in die Erneuerung von Gas- und Wasserversorgungs- und Anschlussleitungen (-0,5 Mio. €) als auch die Investitionen in die Neuverlegung von Gas- und Wasserversorgungs- und Anschlussleitungen (-0,6 Mio. €) sind zurückgegangen.

Die netzspezifischen Investitionen stellen 77,1 % (Vorjahr: 83,7 %) der Gesamtinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände dar.

Die Investitionen in der Abwassersparte liegen mit +0,1 Mio. € leicht über dem Niveau des Vorjahres (0,7 Mio. €). Die unmittelbaren Investitionen in das Kanalnetz werden nicht durch die SWE AG, sondern durch deren Tochtergesellschaft EEG getätigt.

In den Nebengeschäften wurden Mess- und Erfassungsgeräte für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung angeschafft, da dieses Tätigkeitsfeld den Nebengeschäften zugeordnet ist.

Die Investitionen im gemeinsamen Bereich bewegen sich mit 0,9 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres (1,4 Mio. €), vgl. Erläuterung oben.

Die sonstigen Investitionen sind gegenüber dem Vorjahreswert um +2,1 Mio. € auf 4,5 Mio. € gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Einrichtung von Wärmeanlagen (+0,6 Mio. €), auf die Planung und den Bau einer Anlage zur Übernahme von Biogas in das Gasverteilnetz (+0,9 Mio. €), sowie auf die Anschaffung von Software für das Gas- und Wasserverteilnetz (+0,6 Mio. €) zurückzuführen.

5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Die SWE AG schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem guten Ergebnis ab. Der Wirtschaftsplan im Abwasserbereich wurde übertroffen, der im Versorgungsbereich unterschritten.

6. Finanzielle Leistungsindikatoren

Planabweichungen werden mit Bezug auf den Wirtschaftsplan für 2023 erläutert. Die wesentlichen Steuerungsgrößen der SWE AG sind Absatzmengen, bzw. die Netznutzungsmenge, Umsatz sowie das Ergebnis vor Ertragsteuern.

Es wird auf die Darstellungen zum Geschäftsverlauf sowie zur Ertragslage verwiesen.

Das im Wirtschaftsplan 2023 mit 111,9 Mio. € geplante Gesamtergebnis vor Ertragssteuern wurde um -3,8 Mio. € unterschritten.

III. Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 EnWG

1. Allgemeines

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Vermeidung von Diskriminierung getrennte Konten zu führen und für regulierte Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Zu diesen Tätigkeitsbereichen zählen die Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung oder der Betrieb von Flüssigerdgas-Anlagen (LNG-Anlagen). Ferner gehört zu den Tätigkeiten darüber hinaus jede wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts an Strom- und Gasnetzen, Gasspeichern oder LNG-Anlagen. Die Tätigkeitsabschlüsse sind mit dem geprüften Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen.

Mit ihren Tätigkeitsabschlüssen 2023 erfüllt die SWE AG die Berichtspflicht nach § 6b EnWG. In der internen Rechnungslegung werden jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Gasverteilung, für andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors geführt. Für die Gasverteilung werden darüber hinaus eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie zusätzliche Erläuterungen erstellt.

2. Erläuterungen zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung

Gemessen am Gesamtumsatz des Gassektors von 296,7 Mio. € (Vorjahr: 240,7 Mio. €) beträgt der Umsatz in der Gasverteilung 53,3 Mio. € bzw. rd. 18,0 % (Vorjahr: 48,5 Mio. € bzw. rd. 20,1 %). Der Umsatz der Gasverteilung fiel gegenüber dem Vorjahr um +4,8 Mio. € bzw. um rd. +9,9 % höher aus. Die den Netzentgelten zu Grunde liegende Erlösobergrenze ist von 2022 auf 2023 angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Übergang von der 3. auf die 4. Regulierungsperiode mit Anstieg des Ausgangsniveaus sowie durch höhere vorgelagerte Netzentgelte zurückzuführen. Gegenläufig wirkten ein geringerer Saldo aus dem Kapitalkostenabgleich sowie ein geringerer Aufschlag aus dem Regulierungskonto. Im Gegensatz zur angestiegenen Erlösobergrenze war die Netznutzungsmenge im Gasverteilnetz in 2023 im Wesentlichen witterungsbedingt, aber auch durch kundenseitige Einspareffekte geringer als in 2022. Im Materialaufwand war ein Anstieg von +5,4 Mio. € zu verzeichnen. Im Wesentlichen nahmen die hierin enthaltenen Fremdleistungen und die vorgelagerten Netznutzungsentgelte zu. Der Personalaufwand stieg aufgrund des Tarifabschlusses um +1,5 Mio. € an. Die Abschreibungen und der sonstige betriebliche Aufwand sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Bei den Abschreibungen ist dies auf die Anwendung der sogenannten KANU-Regelung (Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauern für Erdgasleitungsinfrastrukturen im Bereich regulierter Netze) zurückzuführen. Diese wurde auch im handelsrechtlichen Abschluss auf die Sachanlagen des Gasnetzes, die vor dem 01. Januar 2023 angeschafft wurden, angewendet (+0,8 Mio. €). Im sonstigen betrieblichen Aufwand geht der Anstieg im Wesentlichen auf höhere Beratungsaufwendungen zurück (+0,5 Mio. €). Während die Zinsen gegenüber dem Vorjahr um +0,3 Mio. € gestiegen sind, fielen die Steuern vom Einkommen und Ertrag um -0,2 Mio. € niedriger aus. Letzteres ist auf das gegenüber dem Vorjahr geringere Ergebnis zurückzuführen.

Der Tätigkeitsbereich Gasverteilung erzielte im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €).

Die Differenz zwischen den nach § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zulässigen Erlösen und den vom Netzbetreiber unter Berücksichtigung der tatsächlichen Mengenentwicklung erzielten Erlöse wird jährlich auf dem Regulierungskonto erfasst. Darüber hinaus werden nach § 5 ARegV die Plan-/ Ist-Abgleiche weiterer Sachverhalte im Zusammenhang mit der Erlösobergrenze (z.B. vorgelagerte Netzkosten, Kapitalkostenaufschlag) im Regulierungskonto berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 weist die SWE AG als verbleibenden Gesamtsaldo des Regulierungskontos gemäß Antragsstand bei der Regulierungskammer NRW (bis 2022) ein Guthaben in Höhe von insgesamt rd. 7,5 Mio. € (nach Verzinsung) aus. Das Guthaben stellt einen künftigen Anspruch des Netzbetreibers auf den Ansatz höherer Netzentgelte gegen alle Netznutzer dar.

Aufgrund des Realisationsprinzips gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 4 HGB scheidet der Ansatz eines Aktivpostens aus künftigen nicht realisierten Ansprüchen aus.

Zum 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Gasverteilung 141,0 Mio. € (Vorjahr: 145,7 Mio. €).

Die Investitionen in der Gasverteilung von 10,5 Mio. € betreffen hauptsächlich die Netzinfrastruktur. Diese enthalten auch Investitionen für die Beschaffung von Gaszählern und der Software für das Gasnetz, sowie Kosten für den Bau einer Anlage zur Übernahme von Biogas in das Gasverteilnetz.

Auf das Anlagevermögen von 137,6 Mio. € entfallen 97,6 % der Bilanzsumme.

3. Regulierung der Netze

Seit dem 01. Januar 2009 bestimmt die Anreizregulierung die zulässigen Netzentgelte von Strom- und Gasnetzbetreibern. Die Regulierungskammer NRW bestimmt für die SWE AG auf Basis des Kostenausgangsniveaus sowie des Effizienzwertes für jede Regulierungsperiode einen individuellen Erlöspfad.

Die 4. Regulierungsperiode erstreckt sich über die Jahre 2023 bis 2027. Für die 4. Regulierungsperiode hat die SWE AG mit der Regulierungskammer NRW bereits einen Kompromiss über die Kostenanerkennung getroffen. Zum Effizienzwert liegt der SWE AG eine Indikation aus dem Anhörungsentwurf des Gutachtens im Auftrag der Bundesnetzagentur zum Effizienzvergleich für die 4. Regulierungsperiode vor. Ein finaler Beschluss der Regulierungskammer NRW über die Erlösobergrenzen in der 4. Regulierungsperiode steht weiterhin aus.

Für die 4. Regulierungsperiode sind derzeit Rechtsbeschwerden gegen die generellen Eigenkapitalzinssätze sowie den Eigenkapitalzinssatz im Kapitalkostenaufschlag anhängig.

IV. Prognosebericht

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Auch für das Kalenderjahr 2024 wird mit einer verhaltenen wirtschaftlichen Entwicklung gerechnet. Trotz eines Rückgangs der Inflationsrate auf 2,3 % rechnet das statistische Bundesamt lediglich mit einer Erhöhung der Wirtschaftsleistung (BIP) gegenüber dem Vorjahr von 0,2 %. Hintergrund der ausbleibenden Dynamik sind nach Angaben des statistischen Bundesamts insbesondere eine weiterhin schlechte Auftragslage in allen Wirtschaftsbereichen. Zu den wirtschaftlichen Unsicherheiten zählt im besonderen Maße die weitere Entwicklung der Energiepreise. Gemäß aktuellen Terminkursen haben die jüngsten Preisrückgänge Bestand, sodass sich die Energiepreise etwas oberhalb des Niveaus vor der Corona-Pandemie einpendeln werden, wovon insbesondere die verarbeitende Industrie profitieren kann. Gleichwohl bleibt die tatsächliche Energiepreisentwicklung im bedeutenden Maß abhängig von geopolitischen Einflüssen.

2. Wirtschaftsplan 2024

Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 sieht ein Ergebnis vor Ertragssteuern von 204,2 Mio. € vor. Die im Herbst 2023 aufgestellte Wirtschaftsplanung 2024 enthält noch nicht den Gegeneffekt aus der zum 31. Dezember 2023 vorgenommenen Wertminderung der Gasvorräte, die im Geschäftsjahr 2024 bei Ausspeicherung/Verkauf des Gases zu einer Erhöhung des bilanziellen Ergebnisses führen wird.

Für das Geschäftsjahr 2024 sieht der Wirtschaftsplan ein Investitionsvolumen für Sachanlagen in Höhe von 39,2 Mio. € vor.

a) Operativer Geschäftsverlauf

Für das Jahr 2024 wird im Geschäftsbereich Gasversorgung mit einem Absatz von 1.616,8 Mio. kWh und einem Kundenbestand zum 31. Dezember von 54.842 Kunden geplant. Damit ergibt sich trotz eines gegenüber dem Jahr 2023 um -954 (-1,7 %) niedrigeren Kundenbestandes ein um +83,5 Mio. kWh (+5,4 %) höherer Absatz. Hierbei wird der Effekt resultierend aus der negativen Kundenfluktuation durch die temperaturnormiert geplanten Kundenverbrauchsprognosen überkompensiert. Das Erreichen des Jahresziels ist schließlich von der Witterungsentwicklung, dem damit einhergehenden Verbrauchsverhalten der Kunden, sowie der Kundenentwicklung abhängig.

Mit Blick auf die Sparte Wasser sieht der Wirtschaftsplan für 2024 einen Absatz von 33,4 Mio. m 3 vor. Damit soll dieser mit +0,3 Mio. m 3 (+1,0 %) leicht über dem Mengenniveau des Vorjahres liegen. Auch hier ist die Realisierung des Jahresziels von der Witterungsentwicklung -vor allem in den Sommermonaten- und dem Verbrauchsverhalten der Kunden abhängig.

Nach dem wettbewerblich herausfordernden Jahr 2023 und den damit einhergehenden Kundenverlusten, ist für 2024 ein ambitioniertes Wachstum für die Sparte Strom vorgesehen. In dem Zusammenhang soll gegenüber dem Vorjahr der Kundenbestand auf 30.718 Kunden (+3.258 Kunden; +11,9 %) und der Absatz auf 177,4 Mio. kWh (+15,5 Mio. kWh; +9,6 %) ansteigen. Hierbei wird primär auf die Erholung im Privatkundensegment abgestellt. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieses ambitionierte Spartenwachstum vor dem Hintergrund der in den ersten Monaten des Jahres anhaltenden Kundenverluste realisiert werden kann.

Die Abwassersparte trägt mit 1 % (Wagniszuschlag) vom Betriebsführungsentgelt direkt zum Ergebnis der SWE AG bei. Mit für 2024 geplanten Umsatzerlösen aus dem Abwasserbereich von 116,9 Mio. € beträgt der voraussichtliche Wagniszuschlag 1,1 Mio. €. Da sich das Betriebsführungsentgelt (107,2 Mio. €) nach dem Kostendeckungsprinzip ermittelt und hier die Pacht der EEG ein wesentlicher Bestandteil ist, hängt die Höhe des Wagniszuschlages auch vom Pachtentgelt ab. Die Höhe des Pachtentgeltes ist insbesondere von der Investitionstätigkeit abhängig.

b) Abspaltung Hafen

Der Bereich Hafen wird voraussichtlich im Jahr 2024 und mit Rückwirkung zum 01. Januar 2024 von der SWE auf eine Schwestergesellschaft im EVV-Konzern abgespalten. Zu diesem Zweck werden sämtliche dem Teilbetrieb zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden übertragen.

Entsprechend einschlägiger handelsrechtlicher Vorschriften und Auslegungen führt die Übertragung des dem Hafen zuzuordnenden Netto-Vermögens in Höhe von 2,9 Mio. € zu keiner Auswirkung auf den Jahresüberschuss der SWE, sondern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2024 unterhalb des Jahresüberschusses ausgewiesen werden. Somit sind dem Hafen in der Wirtschaftsplanung 2024 kein Geschäft und kein Ergebnisbeitrag mehr zugewiesen.

c) Veräußerung STEAG bzw. Beteiligungsergebnis KSBG

Insbesondere aufgrund der hohen Gewinne der STEAG-Gruppe in den Vorjahren, die im Zusammenhang mit den Verwerfungen auf den Gasmärkten durch den Ukraine-Krieg stehen, gehen der SWE durch den im Dezember 2023 beschlossenen Verkauf der über die KSBG anteilig gehaltenen STEAG-Gruppe wesentliche Erlöse aus der KSBG-Beteiligung in 2024 zu. Die genaue Höhe der aus der KSBG zu erwartenden Auskehrungen ist im Wesentlichen abhängig vom Gewinn des Geschäftsjahres 2023 und den auf Gesellschaftsebene zu verbleibenden Geldmitteln für die Bedienung von Verbindlichkeiten und Steuern.

Für das Geschäftsjahr 2024 wird auf Basis der Wirtschaftsplanung und unter Berücksichtigung eines im Zusammenhang mit den Auskehrungen aus der KSBG zu erfassenden Abgangs (Anschaffungskostenrückzahlung) des Beteiligungsbuchwerts mit einem außerordentlichen Ergebnisbeitrag in Höhe von 167,9 Mio. € gerechnet.

V. Chancen- und Risikobericht

1. Risikomanagement

Zur Erkennung und zur Beurteilung möglicher Risiken gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ist bei der SWE AG ein Risikomanagementsystem implementiert. Dieses umfasst neben sämtlichen potenziell bestandsgefährdenden Risiken auch weitere Risikopositionen. Die Risikoberichterstattung findet am Ende eines Quartals zum jeweiligen Stichtag (Ultimo) statt und ist eine erwartungswert-basierende Risikoerfassung. Ziel ist es, sehr zeitnah veränderte Rahmenbedingungen in die Beurteilung der Risikolage der SWE AG einzubeziehen. Aus diesem Grund wird ferner der gesamte Zeitraum der Mittelfristplanung in die Berichtsperiode einbezogen, darüber hinaus besteht eine ad hoc Risikoberichtspflicht. Es ist ein Risikokomitee etabliert, welches turnusmäßig sowie bei Bedarf anlassbezogen tagt.

Risiken werden hinsichtlich ihrer (negativen) Ergebnisabweichung im Vergleich zum Wirtschaftsplan bewertet und sind im Folgenden absteigender Reihenfolge hinsichtlich ihres simulierten Schadenswert geführt.

Bestandsgefährdende Risiken liegen nicht vor.

2. Regulierung und kartellrechtliche Preiskontrolle

Unter den für die SWE AG bedeutsamen Risiken ist insbesondere die kartellrechtliche Überprüfung des Wasserpreises gelistet. Die Risikowahrscheinlichkeit wird als niedrig eingeschätzt, gleichwohl ist bei deren Einritt mit deutlichen Erlöskürzungen (bis zu mehrere Millionen Euro pro Jahr) zu rechnen. Aus diesem Grund werden rechtliche Entwicklungen laufend überwacht und bewertet. Das Risiko einer Anpassung des Pachtentgeltes für das von EEG zwecks Betriebsführung gepachteten Kanalnetzes auf dem Stadtgebiet ist künftig deutlich niedriger. Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 wurde die Kalkulation des Pachtentgelts für das Kanalnetz, das bislang nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) ermittelt wurde, auf die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) umgestellt.

Die SWE AG ist mit ihrem Gasnetz Risiken aufgrund von Eingriffen durch Regulierungsbehörden ausgesetzt. Diese können sich aus der Nichtanerkennung von Kosten, der Festsetzung eines unzureichenden Effizienzwertes sowie aus sinkenden zulässigen kalkulatorischen Zinssätzen ergeben.

3. Mindererlöse im Bereich Netzentgelte Gas aufgrund Nichterreichung der Planmengen

Temperaturnormierte oder kundenseitige Einspareffekte können zu einer Verringerung der Transportmengen in dem von SWE betriebenen Gasverteilnetzes führen. Sofern Mindererlöse wegen der Nichterreichung der Netz-Planmenge auftreten, können diese grundsätzlich über das Regulierungskonto in den Folgejahren ausgeglichen werden, belasten gleichwohl jedoch das Geschäftsjahresergebnis im Jahr der Nichterreichung. Das Erlösrisiko kann hierbei bis in den mittleren einstelligen Millionen Euro-Bereich reichen.

4. Forderungsausfälle

Es besteht das Risiko von Forderungsausfällen, welches aus möglichen Verschlechterungen der Zahlungsfähigkeit von Tarif- und Sonderkunden, verspäteten oder ausbleibenden Einzahlungen sowie aus möglichen Insolvenzen resultiert. Durch die Anforderung von Vorauszahlungen, unverzügliche Einleitung von Mahnverfahren sowie schnellere und effektivere Forderungsrealisationen wird dem Risiko entgegengewirkt.

5. Weitere bedeutende Chancen und Risiken

a) Risiken und Chancen aus der KSBG-/STEAG-Beteiligung

Der Beteiligungsbuchwert an der KSBG wurde zum 31. Dezember 2023 im Zuge der erfolgreichen Veräußerung der STEAG-Gruppe an einen Investor um 56,3 Mio. € auf die historischen Anschaffungskosten zugeschrieben. Der Beteiligungsbuchwert ist vor dem Hintergrund der erwarteten und in 2024 bereits teilweise bis zum Aufstellungszeitpunkt erhaltenen Auskehrungserlöse gedeckt. Ein Wertminderungsrisiko ist nicht (mehr) ersichtlich. Der Beteiligungsbuchwert wird voraussichtlich in den Jahren 2024 und 2025 bei Erhalt weiterer Zahlungen gewinnneutral auf einen Erinnerungswert ausgebucht werden, soweit aus der Beteiligung an der KSBG keine weiteren Zahlungen mehr zu erwarten sind.

Im Zuge des Sanierungsprozesses hatte die SWE AG ein Gesellschafterdarlehen von 5,9 Mio. € an KSBG ausgereicht. Das Darlehen wurde im Januar 2024 getilgt. Wertminderungsrisiken bestehen aus diesem Grund nicht (mehr).

b) Speicherrisiken

Im Rahmen einer im Jahr 2022 aufgrund der geänderten Marktsituation umgestellten Speicherstrategie, die eine Abkehr des ausschließlichen Abschlusses von geschlossenen Kauf- und Verkaufsgeschäften vorsieht, besteht das Risiko, dass vorhandene Gasvorräte bzw. bereits am Terminmarkt getätigte Gaskaufgeschäfte nicht kostendeckend verkauft werden können. Dem Risiko Folge tragend, können sowohl für den physischen Vorratsbestand an Gas als auch grundsätzlich für die schwebenden Gashandelsgeschäfte der Speicherbewirtschaftung (Termingeschäfte) keine Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden. Die handelsrechtlichen Jahresergebnisse sind damit aufgrund der Bewertung des Vorratsvermögens bzw. der schwebenden Termingeschäfte abhängig vom Erdgasmarktwert bzw. Marktwert der Termingeschäfte zum Stichtag.

Die SWE AG hat im Jahr 2010 einen Speichernutzungsvertrag über die langfristige Nutzung eines durch die KGE betriebenen Erdgasspeichers abgeschlossen, dessen Bewirtschaftung mit Chancen und Risiken verbunden ist. Mit Blick auf das zur Erreichung der Klimaneutralität des Energiesektors verbundene Auslaufen des konventionellen Erdgasgeschäfts wird aktuell von einer mittel- bis langfristig defizitären Bewirtschaftung des Gasspeichers ausgegangen. Die möglichen Verluste aus der Speicherbewirtschaftung wurden durch die Bildung einer entsprechenden Rückstellung bilanziell berücksichtigt. Sie beträgt 2,1 Mio. €. Es besteht in Abhängigkeit von der zukünftigen Entwicklung das Risiko eines erneuten Zuführungsbedarfs.

c) Zins- und Tilgungsrisiko

Durch die hohe Anlagenintensität eines Versorgungsunternehmens ist die SWE AG einem erhöhten Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die lange Nutzungsdauer der Versorgungsleitungen ermöglicht keine fristenkongruente Fremdfinanzierung des Anlagevermögens. Diesen Risiken wird durch zeitlich gestaffelte und möglichst lange Zinsbindungsfristen bei den Fremddarlehen begegnet.

d) Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung

Mit Blick auf das operative Geschäft bestehen Risiken durch niedrigere Absatzmengen in den Sparten Gas, Wasser und Strom. Dies kann witterungsbedingt sein, aus dem Wettbewerb resultieren oder sich aus demografischen Effekten ergeben. Umgekehrt besteht ebenso die Chance, witterungsbedingt oder aufgrund von Kundenzuwächsen oder durch die Entwicklung profitabler Geschäftsfelder im Bereich der Energiedienstleistungen, höhere Absatzmengen und damit Absatzerlöse zu erreichen.

6. Chancen und Risiken aus der Energiewende

a) Hintergrund

Ziel der Energiewende ist es, den Verbrauch fossiler Brennstoffe deutlich zu reduzieren bzw. im Idealfall auf Null zu senken, um den mit der Verbrennung verbundenen Ausstoß von Treibhausgasen zu beenden und somit eine weitere Erderwärmung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurde am 22. April 2016 das Pariser Klimaschutzabkommen unterzeichnet, in dem als wichtigstes Ziel die weltweite Erreichung der CO 2 -Neutralität vereinbart wurde. Die Ziele wurden in Deutschland mit dem sog. Klimaschutzplan 2050 konkretisiert, demzufolge Deutschland bis 2050 weitgehend treibhausgasneutral werden will. Eine wesentliche Rolle zur Zielerreichung spielt dabei der Energiesektor, für den bis 2030 durch den anhaltenden Ausbau erneuerbarer Energien respektive den Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung die Emissionen um ca. 61-62 % gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden sollen.

Vor dem Hintergrund der langen Nutzungsdauer von Gebäuden sowie hohen Sanierungsaufwendungen ist für den Gebäudesektor eine Emissionssenkung von ca. 66-67 % gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Hierzu sollen neben entsprechenden Vorgaben und Anreizen für Neubauten insbesondere Maßnahmen zur Umstellung der Heizungsanlagen, die auf erneuerbaren Energiequellen basieren, ergriffen werden.

Ein zentraler Baustein zur Erreichung der Ziele stellt das Gebäudeenergiegesetz dar, das am 08. September 2023 in zweiter Novelle durch den Bundestag beschlossen wurde und das weitreichende Vorgaben und Anreize für Neu- und Bestandsgebäude und zu Anlagen der Heiz- und Kühltechnik enthält. Ein zentraler Mechanismus ist die Vorgabe zur Erarbeitung kommunaler Wärmeplanungen, die für Großstädte wie Essen spätestens bis zum 30. Juni 2026 vorgelegt werden müssen und dazu dienen Wärmeinfrastrukturen für einzelne Quartiere zu entwerfen.

b) Kommunale Wärmeplanung der Stadt Essen

Mit Ratsbeschluss 2022/2021/6 hat der Rat der Stadt Essen die Verwaltung im November 2021 beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt zu erstellen. Die Verwaltung wiederum hat hierfür die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) beauftragt, das Mutterunternehmen der SWE.

In diesem Rahmen führt die EVV eine Bestandsanalyse und eine Potentialanalyse durch, entwickelt Zielszenarien und entsprechend eine Wärmewendestrategie.

Im Rahmen der Wärmewendestrategie bzw. der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Essen werden wesentliche Marktumstände, die Einfluss auf das langfristige Erfolgspotential der SWE haben, festgelegt. Als regionaler Grundversorger für Gas, Mitgesellschafter des Unternehmens zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet sowie entscheidender Dienstleister für Energieversorgungsthemen im Stadtverbund ist die Beantwortung der im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung aufgestellten Fragen für die SWE von entscheidender Bedeutung ("Wieviel Wärme wird in Zukunft benötigt? Wie kann die Wärmeversorgung ohne CO 2 -Ausstoß erfolgen? Was muss sich hierfür in der Stadt ändern?").

Die Vorstellung der ersten Planungen durch die Stadt erfolgt voraussichtlich im Frühjahr des Jahres 2024.

c) Chancen und Risiken aus der Energiewende für die SWE

Die Energiewende bedeutet für die SWE eine notwendige Transformation des bestehenden und die Erschließung neuer Geschäftsmodelle. Als regionaler Grundversorger im Bereich Gas und Gasnetzbetreiber entfällt ein bedeutender Anteil der operativen Geschäfte auf fossile Energieträger.

Durch ihre jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Energiewirtschaft sowie im Netzbetrieb besitzt die SWE großes Know-How, um die Energiewende entsprechend den nationalen und lokalen politischen Zielen umzusetzen. Die SWE will auch in Zukunft als starkes kommunales Unternehmen die zuverlässige und bürgernahe Versorgung sicherstellen. Insbesondere durch die im Jahr 2022 durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Verwerfungen an den Energiemärkten und den gestiegenen Anforderungen an die Versorgungssicherheit in der Region wurde der Wert eines langfristig ausgerichteten und verantwortlich wirtschaftenden regionalen Energieversorgers in öffentlicher Hand abermals deutlich.

Um unseren Auftrag einer günstigen und sichereren Versorgung der Menschen in der Region auch künftig erfolgreich wahrnehmen zu können, wurde 2021 ein großes Strategieprojekt initiiert, in dem die Folgen der Energiewende auf den lokalen Wärmemarkt analysiert und geschäftliche Potentiale für die SWE strategisch bewertet worden sind. Neben dem absehbaren langfristigen Auslaufen des Erdgas-Vertriebs und des Erdgasnetzbetriebs wurden hierbei wesentliche Geschäftspotentiale für neue Wärmeversorgungskonzepte im Stadtgebiet identifiziert.

Die Umsetzung der neuen Geschäftsfelder ist in Teilen mit hohen Investitionsanforderungen verbunden. Eine wesentliche Herausforderung wird es dabei künftig sein, die zum Aufbau von neuen Energieinfrastrukturen erforderlichen Investitionsmittel beizubringen. Wir sehen uns hierzu vor dem Hintergrund unserer energiewirtschaftlichen Expertise und als regional verwurzeltes Unternehmen gut aufgestellt, die Herausforderungen im Sinne einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung für die Menschen in der Region zu meistern.

VI. Frauenquote

Mit Umlaufbeschluss vom 26. August 2022 wurde der Frauenanteil im Aufsichtsrat ab dem 01. Juli 2022 und bis zum 30. Juni 2027 auf 30 % festgelegt. Der angestrebte Frauenanteil bei der Vorstandsbesetzung liegt für den vorgenannten Betrachtungszeitraum bei einer Zielgröße von 50 %. Diese Zielquoten wurden im Berichtsjahr aufgrund der bereits bestehenden Organbesetzungen sowie Anstellungsverträge nicht erfüllt. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat liegt bei 13 % und beim Vorstand bei 0 %.

Mit Vorstandsbeschluss vom 19. Juli 2022 wurde für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von einer weiblichen Führungskraft festgelegt (ab dem 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027). Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde eine Zielgröße von fünf weiblichen Führungskräften ab dem 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 festgelegt). Diese Ziele sind erreicht.

 

Essen, 31. März 2024

Der Vorstand

Dr. Frank Pieper

Lars Martin Klieve

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 467.922.578,56 408.690.065,37
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.155.200,83 2.092.930,06
II. Sachanlagen 384.546.240,11 382.178.180,98
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 49.096.986,82 51.383.156,51
a. Grundstücke 6.317.234,05 6.400.018,10
b. Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 42.779.752,77 44.983.138,41
2. Gleisanlagen, Streckenrüstung und Sicherungsanlagen 544.346,61 590.564,23
3. Fahrzeuge für den Güterverkehr 6.200,00 6.600,00
4. technische Anlagen und Maschinen 320.835.228,32 312.567.026,11
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.049.774,74 7.467.481,83
6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.013.703,62 10.163.352,30
III. Finanzanlagen 81.221.137,62 24.418.954,33
B. Umlaufvermögen 90.376.329,08 110.071.412,94
I. Vorräte 8.166.705,18 21.495.570,86
1. unfertige Leistungen 38.615,87 18.520,67
2. Gasbestand 8.128.089,31 21.477.050,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81.347.674,55 87.496.276,30
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 34.211.860,26 23.470.349,88
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 39.512.972,11 46.430.321,29
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 605.756,29
4. sonstige Vermögensgegenstände 7.622.842,18 16.989.848,84
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 861.949,35 1.079.565,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 942.332,81 155.515,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 559.241.240,45 518.916.993,47

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 140.912.308,80 139.184.808,80
I. Stammkapital 56.320.000,00 56.320.000,00
II. Kapitalrücklage 69.219.388,11 67.491.888,11
III. andere Gewinnrücklagen 12.004.114,96 15.372.920,69
IV. Bilanzgewinn 3.368.805,73 0,00
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 25.411.078,43 25.797.240,33
C. Rückstellungen 42.050.146,94 39.603.847,92
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 18.153.920,00 17.561.065,00
2. Steuerrückstellungen 4.537.559,76 2.267.977,15
3. sonstige Rückstellungen 19.358.667,18 19.774.805,77
D. Verbindlichkeiten 350.508.033,28 297.501.598,53
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 152.577.324,87 161.977.368,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.356.050,40 28.452.263,89
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 81.876.620,85 54.095.610,95
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 32.820.374,81 8.003.057,80
5. sonstige Verbindlichkeiten 52.877.662,35 44.973.297,39
davon aus Steuern 1.671.121,60 5.738.975,23
E. Rechnungsabgrenzungsposten 359.673,00 16.829.497,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 559.241.240,45 518.916.993,47

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 553.935.123,36 458.042.623,34
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen 20.095,20 -79.395,84
3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.052.556,41 1.187.045,74
4. sonstige betriebliche Erträge 61.855.799,78 3.762.173,49
5. Materialaufwand 405.384.667,58 328.290.041,88
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 271.063.053,61 200.276.871,50
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 134.321.613,97 128.013.170,38
6. Personalaufwand 72.071.203,04 68.093.917,98
a) Löhne und Gehälter 55.259.853,23 52.132.684,32
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 16.811.349,81 15.961.233,66
davon für Altersversorgung 6.277.442,20 5.624.341,92
7. Abschreibungen 40.185.235,38 25.513.209,07
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 26.711.235,38 25.513.209,07
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 13.474.000,00 0,00
8. sonstige betriebliche Aufwendungen 19.611.491,49 16.574.486,48
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 31.472.643,98 35.782.638,97
10. Erträge aus Beteiligungen 478.666,96 368.752,03
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 59.645,60 58.897,62
davon aus verbundenen Unternehmen 42.706,26 45.856,26
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.966.378,62 90.609,89
davon aus verbundenen Unternehmen 1.821.625,01 21.510,45
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.306.000,00 6.169,54
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.636.469,43 2.688.793,36
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 5.942.567,75 1.438.549,87
16. Ergebnis nach Steuern 102.703.275,24 56.608.177,06
17. sonstige Steuern 532.974,29 391.004,15
18. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgefühtre Gewinne 71.925.281,16 48.708.071,27
19. Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre gem. § 304 AktG 30.245.019,79 7.509.101,64
Jahresüberschuss 0,00 0,00

Ergebnisverwendung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Jahresüberschuss 0,00 0,00
2. Entnahme aus Gewinnrücklage 3.368.805,73 0,00
3. Bilanzgewinn 3.368.805,73 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr

der Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft, Essen

(Amtsgericht Essen, HRB 4170)

I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss wurde nach den im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Mit ihren Tätigkeitsabschlüssen 2023 erfüllt die Stadtwerke Essen AG die Berichtspflicht nach § 6 b EnWG. In der internen Rechnungslegung werden gemäß § 6 b EnWG jeweils getrennte Konten für die Tätigkeit der Gasverteilung, für andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors geführt. Für die Gasverteilung wird darüber hinaus eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhangangaben erstellt.

II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Für eigene Leistungen sind Personal- und Materialkosten zuzüglich angemessener Gemeinkostenanteile angesetzt. Die planmäßig verrechneten Abschreibungen richten sich grundsätzlich nach der in den steuerrechtlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauer. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer abweicht. Anlagenzugänge werden zeitanteilig ab dem Monat des Zugangs und - seit 2008 - linear abgeschrieben. Für geringwertige Vermögensgegenstände wird seit dem 1. Januar 2008 ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Die Finanzanlagen enthalten zum Nominalwert ausgewiesene verzinsliche Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie sonstige Ausleihungen. Wertpapiere des Anlagevermögens, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit ihren Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Der Gasbestand wird zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten auch grundsätzlich die notwendigen Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden generell zum Nennwert unter Berücksichtigung von Ausfallrisiken ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden offene Forderungen zum Stichtag mit einer Überfälligkeit von mehr als 360 Tagen zu 75 % (Vorjahr: 75 %) und mit einer Überfälligkeit von mehr als 720 Tagen zu 100 % (Vorjahr: 100 %) wertberichtigt.

Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Das Grundkapital und die Rücklagen sind zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die erhaltenen Baukostenzuschüsse für die Herstellung von Hausanschlüssen werden seit dem 1. Januar 2003 unter den Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesen. Sie werden nach den Abschreibungsregeln für Versorgungs- und Anschlussleitungen zu Gunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftbarwertverfahrens ermittelt. Grundlage der Bewertung bilden die Heubeck-Richttafeln 2018 G. Die Berechnung der Rückstellung für Pensionen erfolgt mit einem einheitlichen Diskontierungszinssatz von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) und einem Rententrend von 2,50 % (Vorjahr: 1,75 %). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind im Falle von Altersversorgungsverpflichtungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen. Auf Basis eines sieben Jahresdurchschnittszinssatzes von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 166.298 €, der zur Ausschüttung gesperrt ist.

Für die Beihilfeverpflichtungen werden ein einheitlicher Diskontierungszinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) und ein Kostentrend von 4,00 % (Vorjahr: 4,00 %) angesetzt. Bei dem Diskontierungszinssatz handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre.

Die Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit sind ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die Aufstockungsbeträge bei den Rückstellungen für Altersteilzeit haben Abfindungscharakter und werden dementsprechend klassifiziert. Der Diskontierungszinssatz für die Altersteilzeit beträgt 1,03 % (Vorjahr: 0,52 %) und für die Jubiläumsrückstellungen 1,44 % (Vorjahr: 1,44 %). Die Ermittlung und Bekanntgabe der Diskontierungszinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre erfolgt nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank. Der Lohn- und Gehaltstrend wurde mit 2,50 % (Vorjahr: 2,00 %) angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen berücksichtigen alle Risiken in angemessener Höhe. Die Rückstellungen sind der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Posten des Anlagevermögens werden zur besseren Übersichtlichkeit in der Bilanz zusammengefasst. Die gesetzlich geforderte Aufgliederung und Entwicklung ist im Anlagespiegel in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Um den Besonderheiten der Versorgungswirtschaft gerecht zu werden, wurde der Bilanzposten "Technische Anlagen und Maschinen" im Anlagespiegel weiter untergliedert.

Durch die Hafenbahn bedingt wurde die Darstellung der Sachanlagen entsprechend der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen erweitert.

Durch die im Jahr 2024 durchgeführte erfolgreiche Veräußerung der Beteiligung an der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG konnte die in den Vorjahren vorgenommene Wertberichtigung in Höhe von 56.317 T€ wieder zugeschrieben werden.

Die Ermittlung des beizulegenden Werts zum 31. Dezember 2023 für die Beteiligung an der Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG hat einen im Vergleich zu den Anschaffungskosten geringeren beizulegenden Wert ergeben. Es war eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 1.306 T€ notwendig, da von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der einzelkundenbezogene abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag in Höhe von 125,1 Mio. € (Vorjahr: 108,1 Mio. €) enthalten. Dem stehen von Kunden geleistete Anzahlungen in Höhe von 121,4 Mio. € (Vorjahr: 102,1 Mio. €) gegenüber. Per Saldo ergibt sich daraus eine Forderung von 3,7 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €), die unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen wird.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 39,5 Mio. € beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Entwässerung Essen GmbH in Höhe von 31,5 Mio. €.

Von den Forderungen haben 7,0 Mio. € eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Zum 31. Dezember 2023 halten gemäß Aktienregister die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) 56.100 Aktien (51,0 %), die Westenergie AG 31.900 Aktien (29,0 %) sowie die Thüga AG 22.000 Aktien (20,0 %). Im abgelaufenem Geschäftsjahr haben die Gesellschafter 1.728 T€ in die Kapitalrücklage eingezahlt.

Ein Betrag in Höhe von 3.369 T€ wird aus den anderen Gewinnrücklagen in den Bilanzgewinn umgegliedert.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen mit 933 T€ (Vorjahr: 906 T€) Beihilfeverpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen betreffen mit 4.393 T€ (Vorjahr: 2.123 T€) im Wesentlichen Körperschaftsteuerverpflichtungen und Solidaritätszuschlag und mit 144 T€ (Vorjahr: 144 T€) sonstige Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 19.359 T€ (Vorjahr: 19.775 T€) beinhalten Verpflichtungen aus der Altersteilzeitregelung, Rückstellungen für ausstehende Abrechnungen, Drohverlustrückstellungen sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus Urlaubs- und Freizeitverpflichtungen. Für eine in den Vorjahren gebildete Rückstellung aufgrund drohender Verluste aus dem langfristigen Speichernutzungsvertrag mit der KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG beläuft sich der negative Vertragswert nunmehr auf 2.071 T€. Im laufenden Jahr wurde die bisherige Rückstellung für Aufwendungen für die Räumung eines Hafengeländes um 700 T€ auf 1.500 T€ erhöht.

Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:

Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit
(Vorjahr) Insgesamt
T€
<= 1 Jahr
T€
> 1 Jahr
T€
> 5 Jahre
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 152.577 25.025 127.552 72.532
(161.977) (23.464) (138.513) (85.433)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.356 30.209 147 0
(28.452) (28.323) (129) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 81.877 81.877 0 0
(54.096) (54.096) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 32.820 32.820 0 0
(8.003) (8.003) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 52.878 52.878 0 0
(44.973) (44.973) (0) (0)
davon aus Steuern 1.671 1.671 0 0
(5.739) (5.739) (0) (0)
davon aus sozialer Sicherheit 0 0 0 0
(0) (0) (0) (0)
350.508 222.809 127.700 72.532
(297.502) (158.859) (138.642) (85.433)

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 8,2 Mio. € (Vorjahr: 9,3 Mio. €) durch Bürgschaften der Stadt Essen gesichert. Für Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 23,2 Mio. € (Vorjahr: 24,7 Mio. €) erfolgt die Besicherung im Rahmen einer Poolvereinbarung durch Forderungsabtretung.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen über 81,9 Mio. € (Vorjahr: 54,1 Mio. €) betreffen im Wesentlichen die Gewinnabführung an die EVV in Höhe von 71,9 Mio. €.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen im Wesentlichen Gewinnansprüche der Westenergie AG in Höhe von 17,9 Mio. € (Vorjahr: 4,4 Mio. €) und der Thüga AG in Höhe von 12,3 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €) sowie anrechenbare Steuererstattungsansprüche der KSBG KG in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind treuhänderisch gehaltene Beträge in Höhe von 7,1 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €) aus der Heiz- und Betriebskostenabrechnung enthalten sowie 17,0 Mio. € aus der Cash-Pool Verpflichtung mit der Stadt Essen.

3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Nach Abzug der seit dem 1. August 2006 bei den Stadtwerken erhobenen Erdgassteuer von 7,6 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €) sowie der seit 2021 erhobenen CO2-Abgabe von 7,9 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €) entfallen von den Umsatzerlösen 173,6 Mio. € (Vorjahr: 88,5 Mio. €) auf die Gasversorgung, 112,5 Mio. € (Vorjahr: 111,4 Mio. €) auf die Abwasserentsorgung, 89,5 Mio. € (Vorjahr: 82,7 Mio. €) auf Wasserlieferungen, auf die Bereitstellung des Gasnetzes 22,7 Mio. € (Vorjahr: 20,4 Mio. €), nach Abzug der Stromsteuer 57,2 Mio. € (Vorjahr: 26,0 Mio. €) auf Stromlieferungen, auf den Gashandel 61,3 Mio. € (Vorjahr: 100,7 Mio. €), 4,7 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €) auf Leistungen des Hafenbetriebs sowie 32,5 Mio. € (Vorjahr: 23,4 Mio. €) auf sonstige Leistungen.

In den Umsatzerlösen aus Gasversorgung sind periodenfremde Mehrerlöse in Höhe von 508 T€ (Vorjahr: 329 T€), in den Umsatzerlösen aus Wasserlieferungen periodenfremde Mehrerlöse von 447 T€ (Vorjahr: 697 T€ Mindererlöse) sowie in den Umsatzerlösen aus der Stromversorgung periodenfremde Mindererlöse von 560 T€ (Vorjahr: 693 T€). Die Mindererlöse in Höhe von 560 T€ resultieren aus Rückrechnungsdifferenzen der Verbrauchshochrechnungen der Vorjahre.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die Zuschreibung der in Vorjahren vorgenommen Abwertungen der Beteiligung an der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG in Höhe von 56.317 T€, Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse mit 1.298 T€ (Vorjahr: 1.295 T€), Erträge aus Kfz- und Fahrrad Leasing in Höhe von 456 T€ (Vorjahr: 446 T€) sowie Erträgen aus Schadensersatz in Höhe von 107 T€ (Vorjahr: 637 T€). Die wesentlichen periodenfremden Erträge resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 3.617 T€ (Vorjahr: 857 T€).

Die in den bezogenen Leistungen ausgewiesenen vorgelagerten Netznutzungsentgelte sind im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 10.261 T€ (Vorjahr: 6.725 T€) angefallen. In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren des Vorjahres sind vorgelagerte Netznutzungsentgelte in Höhe von 781 T€ (Vorjahr: 907 T€) enthalten.

Die Abschreibungen auf das Lagermaterial enthalten in diesem Jahr einen außerplanmäßigen Betrag in Höhe von 13.474 T€ aus der Abwertung des Gasspeicherbestands zum Stichtag.

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Beträge von 191 T€ (Vorjahr: 453 T€) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich im Berichtsjahr ausschließlich um Verluste aus Anlagenabgängen.

Die Tochtergesellschaft Entwässerung Essen GmbH (EEG) erwirtschaftete einen Überschuss von 31.473 T€ (Vorjahr: 35.783 T€), der unter den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen ausgewiesen wird.

Unter den Zinsaufwendungen werden Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 324 T€ (Vorjahr: 348 T€) ausgewiesen.

Die Zinserträge beinhalten im wesentlichen Zinsen für die Jahre 2021 bis 2023 aus dem Darlehen an die KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Der periodenfremde Zinsertrag beträgt 937 T€.

In den Abschreibungen auf Finanzanlagen befindet sich die Abschreibung auf die Beteiligung an der Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG in Höhe von 1.306 T€.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen die Ertragsteuerbelastung der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre in Höhe von 5.686 T€ (Vorjahr: 1.412 T€).

Außerdem wird die vom Mutterunternehmen weiterbelastete Gewerbesteuer für die Abwassersparte in Höhe von 6.336 T€ (Vorjahr: 8.188 T€) gesondert ausgewiesen. Davon werden 6.124 T€ (Vorjahr: 7.963 T€) an die Tochtergesellschaft Entwässerung Essen GmbH (EEG) weiterbelastet, so dass bei der Stadtwerke Essen AG ein Aufwand von 212 T€ (Vorjahr: 29 T€) verbleibt.

III. Angaben zum Jahresergebnis

Aufgrund des mit Wirkung zum 1. Januar 2001 mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV), Essen, abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages wird der Gewinn von 71.925.281,16 € (Vorjahr: 48.708 T€) an das Mutterunternehmen abgeführt. Die außenstehenden Aktionäre erhalten gemäß § 304 AktG eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30.245 T€ (Vorjahr: 7.509 T€). Danach schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab.

IV. Ergänzende Angaben

1. Beteiligungsunternehmen

Unternehmensbeteiligungen der Stadtwerke Essen AG mit Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Eigenkapital Nominalanteile letztes Jahresergebnis
T€ T€ % Jahr T€
Wassergewinnung Essen GmbH, Essen 2.095 300 50,0 2023 152
infralogistik ruhr GmbH, Essen 787 100 100,0 2023 246
Entwässerung Essen GmbH (EEG), Essen 179.818 26 100,0 2023 0
Iqony Fernwärme Essen GmbH & Co KG, Essen 11.718 12.000 50,0 2022 * -2.355
Iqony Fernwärme Essen Verwaltungs GmbH, Essen 31 25 50,0 2022 * 1

* Das Jahresergebnis 2023 lag noch nicht vor

Das Ergebnis der EEG vor Ergebnisübernahme beläuft sich auf 31.473 T€.

2. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe

Der Aufsichtsrat besteht aus den Damen und Herren

Thomas Kufen

Oberbürgermeister der Stadt Essen Vorsitzender des Aufsichtsrats

Andreas Born *)

Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der Stadtwerke Essen AG 1. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Katherina Reiche Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG 2. stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats

Sascha Berger

Projektmanager der E.ON Energie Deutschland GmbH, Ratsherr

Oliver Deutloff *)

Rohrnetzmeister, Stadtwerke Essen AG

Claus Dutzi

Leiter Controlling und Handlungsbevollmächtigter der Thüga AG

Knut Günther *)

Leiter Revision der Stadtwerke Essen AG

Matthias Hauer

Mitglied des Bundestages

Thomas Haupt

Leiter Kompetenzcenter Markt und Prokurist der Thüga AG

Christian Kaiser

Ratsherr, Referent Dr. Thomas König Mitglied des Vorstands der E.ON SE

Claudia Laader *)

Vorsitzende des Betriebsrats der Stadtwerke Essen AG

Fabian Schrumpf

Rechtsanwalt, Mitglied des Landtages

Jörg Steinberg *)

Dipl.-Ing. der Versorgungstechnik der Stadtwerke Essen AG

Ingo Vogel

Polizeibeamter, Ratsherr

*) Arbeitnehmervertreter

Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats besteht aus den Damen und Herren

Thomas Kufen

Oberbürgermeister der Stadt Essen

Andreas Born

Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der Stadtwerke Essen AG

Claudia Laader

Vorsitzende des Betriebsrats der Stadtwerke Essen AG

Katherina Reiche Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG

Fabian Schrumpf

Rechtsanwalt, Mitglied des Landtages

Ingo Vogel

Polizeibeamter, Ratsherr

Der Vorstand besteht aus den Herren Dr. Peter Schäfer, Vorstandsvorsitzender (bis 31.12.2023)

Dr. Frank Pieper, Vorstandsvorsitzender (ab 01.01.2024)

Lars Martin Klieve, Vorstand

Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden 56.600 € vergütet. Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB für die Bezüge des aktiven Vorstands wurde Gebrauch gemacht.

An frühere Mitglieder des Vorstandes und Hinterbliebene wurden 811.062,72 € gezahlt. Der Betrag der für diese Personengruppe gebildeten Pensionsrückstellungen beträgt 15.651.254,00 €.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Zur Finanzierung eines neuen Büro- und Lagergebäudes der Infralogistik ruhr GmbH hat die Stadtwerke Essen AG in 2008 eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 1,69 Mio. € der Sparkasse Essen übernommen. In 2019 wurde eine weitere Finanzierung der Infralogistik ruhr GmbH mit einer Ausfallbürgschaft der Stadtwerke Essen AG in Höhe von 1,25 Mio. € zugunsten der Sparkasse Essen besichert.

Die eingegangenen Verpflichtungen aus Ausfallbürgschaften sind nicht zu passivieren, da die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist.

Zur Sicherstellung einer günstigen Finanzierung der KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH, Gronau-Epe, haben die Stadtwerke Essen im Rahmen einer Forfaitierung von Forderungen im Umfang von 32,5 Mio. € den Einredeverzicht erklärt sowie ein abstraktes Schuldanerkenntnis abgegeben. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Anteil der Stadtwerke an verkauften Forderungen 16,0 Mio. €.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der RZVK. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter beläuft sich auf 52.621 T€ bei einem Umlagesatz von 6,5 %.

Aus dem mit der Tochtergesellschaft EEG geschlossenen Pachtvertrag über das Kanalnetz ergibt sich jährlich eine Pachtverpflichtung, welche gemäß der Verordnung PR Nr. 30/53 nach den anfallenden Selbstkosten der EEG ermittelt wird. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Pachtentgelt 74,5 Mio. € (Vorjahr: 77,4 Mio. €). Der Pachtvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und trat am 1. Januar 1998 in Kraft.

Es bestehen weiterhin im Außenverhältnis sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Speichernutzungsvertrag, aus welchem eine jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von aktuell 3,5 Mio. € resultiert. Die Nutzungsgebühr wird auf Basis einer Mindestverzinsung jährlich angepasst. Der Vertrag endet am 1. April 2045 bzw. kann vom Speicherbetreiber mit Zustimmung etwaiger Fremdkapitalgeber ordentlich mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum 1. April 2033 gekündigt werden. Im Innenverhältnis wurde in 2013 ein von der Laufzeit identischer Speicherunternutzungsvertrag mit der Gas-Union geschlossen, durch den die Hälfte der jeweiligen Nutzungsgebühr weiterbelastet wird. Die Gasspeicheraktivitäten der Gas Union wurden zum Ende des Geschäftsjahres 2020 gebündelt auf die MET Germany Holding übertragen. Diese tritt damit auch in den mit der Gas-Union geschlossenen Speicherunternutzungsvertrag zu unveränderten Konditionen ein.

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen im Folgejahr beläuft sich auf 103,7 Mio. €, davon 79,5 Mio. € gegenüber verbundenen Unternehmen.

4. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen bzw. Angaben nach § 6 b Abs. 2 EnWG

Art des Geschäfts / Art der Beziehung Verbundene Unternehmen Bereich Stadt Essen sonstige
Gas-, Strom- und Wasserlieferungen 39.558.415,98 € 12.277.673,23 € - €
Abwasser 5.898.315,87 € 107.957.807,02 € - €
Personalgestellung / Personalwesen 553.048,32 € 2.162.865,03 € 591.798,47 €
Steuern 5.064.780,00 € - € - €
Sonstiges 34.011.885,40 € 5.091.067,67 € 3.906.337,62 €
Summe angebotene Leistungen 85.086.445,57 € 127.489.412,95 € 4.498.136,09 €
Konzessionsabgabe - € 16.749.391,96 € - €
Leistungen 81.828.816,97 € 10.115.993,68 € 23.292.184,41 €
Steuern 5.158.960,00 € 358.993,74 € - €
Summe bezogene Leistungen 86.987.776,97 € 27.224.379,38 € 23.292.184,41 €

Verbundene Unternehmen:

Ruhrbahn, EEG, EVV, infralogistik Bereich Stadt Essen:

Stadt Essen, Essener Arbeit Beteiligungsges. mbH (EABG), Messe Essen, ESH, Sport- und Bäderbetriebe Essen, Theater und Philharmonie, GVE, GSE, Allbau AG, Allbau Management GmbH

Sonstige Unternehmen:

WGE, Stromnetz Essen GmbH & Co.KG, Stromnetz Essen Verwaltung GmbH

5. Jahresabschlusshonorare

Das Honorar für die Jahresabschlussprüfung beläuft sich auf 195,6 T€ (Vorjahr: 150,1 T€). In 2023 wurden vom Abschlussprüfer sonstige Bestätigungsleistungen in Höhe von 61 T€ (Vorjahr: 4 T€) erbracht.

6. Derivate Finanzinstrumente

Im Rahmen einer im Jahr 2022 aufgrund der geänderten Marktsituation umgestellten Speicherstrategie, die eine Abkehr des ausschließlichen Abschlusses von geschlossenen Kauf- und Verkaufsgeschäften vorsieht, besteht das Risiko, dass vorhandene Gasvorräte bzw. bereits am Terminmarkt getätigte Gaskaufgeschäfte nicht kostendeckend verkauft werden können. Dem Risiko Folge tragend, können sowohl für den physischen Vorratsbestand an Gas als auch grundsätzlich für die schwebenden Gashandelsgeschäfte der Speicherbewirtschaftung (Termingeschäfte) keine Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden. Die handelsrechtlichen Jahresergebnisse sind damit aufgrund der Bewertung des Vorratsvermögens bzw. der schwebenden Termingeschäfte abhängig vom Erdgasmarktwert bzw. Marktwert der Termingeschäfte zum Stichtag.

Die SWE AG hat im Jahr 2010 einen Speichernutzungsvertrag über die langfristige Nutzung eines durch die KGE betriebenen Erdgasspeichers abgeschlossen, dessen Bewirtschaftung mit Chancen und Risiken verbunden ist. Mit Blick auf das zur Erreichung der Klimaneutralität des Energiesektors verbundene Auslaufen des konventionellen Erdgasgeschäfts wird aktuell von einer mittel- bis langfristig defizitären Bewirtschaftung des Gasspeichers ausgegangen. Die möglichen Verluste aus der Speicherbewirtschaftung wurden durch die Bildung einer entsprechenden Rückstellung bilanziell berücksichtigt. Sie beträgt 2,1 Mio. €. Es besteht in Abhängigkeit von der zukünftigen Entwicklung das Risiko eines erneuten Zuführungsbedarfs.

7. Angaben zum Konzernabschluss

Die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) mit Sitz in Essen hat als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufgestellt, der beim Bundesanzeiger eingereicht wird. Durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss der EVV sind die Stadtwerke Essen AG ihrerseits von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Die EVV stellt zugleich den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

8. Arbeitnehmer

Von der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer waren 251 (Vorjahr: 255) Lohn- und 542 (Vorjahr: 527) Gehaltsempfänger. Zusammen mit den 23 (Vorjahr: 28) Auszubildenden beläuft sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 816 (Vorjahr: 811).

 

Essen, 31. März 2024

Der Vorstand

Dr. Frank Pieper

Lars Martin Klieve

Beschluss über die Ergebnisverwendung

Aufgrund des mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages wird der Gewinn von 71.925.281,16 € an die Obergesellschaft abgeführt. Weiterhin erhalten die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG eine versteuerte Ausgleichszahlung in Höhe von 30.245.019,79 €, wodurch die gemäß § 3 des Gewinnabführungsvertrages garantierte feste Ausgleichszahlung von 19,17 € je Stückaktie (1.033.263,00 €) um 29.211.756,79 € überschritten wird. Von der garantierten Ausgleichszahlung entfallen 611.523,00 € auf die Westenergie AG sowie 421.740,00 € auf die Thüga AG. Insgesamt erhält die Westenergie AG eine Ausgleichszahlung von 17.900.113,75 € und die Thüga AG von 12.344.906,04 €. Danach schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab.

Anlagespiegel

Anschaffungs- und Herstellkosten
Stand 01.01.2023
Zugänge
Umbuchungen u. Umgliederungen
Abgänge
Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Ähnliche Rechte und Werte 24.737.429,87 44.378,30 0,00 0,00 24.781.808,17
2. Geleistete Anzahlungen 244.254,62 777.547,50 0,00 0,00 1.021.802,12
24.981.684,49 821.925,80 0,00 0,00 25.803.610,29
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
a) Grundstücke 10.572.272,02 0,00 0,00 0,00 10.572.272,02
b) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 103.473.345,01 119.281,31 266.000,00 0,00 103.858.626,32
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 4.713.237,77 0,00 0,00 3.827,62 4.709.410,15
3. Fahrzeuge für Güterverkehr 33.941,54 0,00 0,00 0,00 33.941,54
4. Technische Anlagen und Maschinen 0,00
a) Gewinnungs- und Bezugsanlagen 64.794.996,66 284.363,72 12.088,52 0,00 65.091.448,90
b) Speicherung- und Druckregelungsanlagenanlagen 40.674.978,13 617.055,00 378.348,00 0,00 41.670.381,13
c) Verteilungsanlagen 1.093.359.739,41 20.364.876,51 6.736.333,02 1.768.062,85 1.118.692.886,09
d) Sonstige Anlagen 40.627.089,90 1.513.413,83 189.396,35 274.584,99 42.055.315,09
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 41.510.449,09 1.100.322,99 79.008,13 585.542,30 42.104.237,91
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.652.993,57 4.511.525,34 -7.661.174,02 0,00 7.503.344,89
1.410.413.043,10 28.510.838,70 0,00 2.632.017,76 1.436.291.864,04
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verb. Unternehmen 74.565,59 0,00 0,00 0,00 74.565,59
2. Beteiligungen 71.641.485,16 1.950.000,00 0,00 0,00 73.591.485,16
3. Ausl. an verb. Unternehmen 2.194.375,00 0,00 0,00 157.500,00 2.036.875,00
4. Ausl. an Untern.,Beteiligungsverhältnis 6.750.000,00 0,00 0,00 0,00 6.750.000,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.860,25 0,00 0,00 0,00 3.860,25
6. Sonstige Ausleihungen 264.675,00 0,00 0,00 17.850,00 246.825,00
80.928.961,00 1.950.000,00 0,00 175.350,00 82.703.611,00
1.516.323.688,59 31.282.764,50 0,00 2.807.367,76 1.544.799.085,33
Abschreibungen und Wertberichtigungen
Stand 01.01.2023
Abschreibung
Abgänge
Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Ähnliche Rechte und Werte 22.888.754,43 759.655,03 0,00 23.648.409,46
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
22.888.754,43 759.655,03 0,00 23.648.409,46
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
a) Grundstücke 4.172.253,92 82.784,05 0,00 4.255.037,97
b) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 58.490.206,60 2.588.666,95 0,00 61.078.873,55
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 4.122.673,54 45.728,00 3.338,00 4.165.063,54
3. Fahrzeuge für Güterverkehr 27.341,54 400,00 0,00 27.741,54
4. Technische Anlagen und Maschinen 0,00
a) Gewinnungs- und Bezugsanlagen 50.127.410,95 1.093.092,50 0,00 51.220.503,45
b) Speicherung- und Druckregelungsanlagenanlagen 32.555.413,35 587.894,05 0,00 33.143.307,40
c) Verteilungsanlagen 817.671.221,72 18.315.543,29 1.596.048,65 834.390.716,36
d) Sonstige Anlagen 26.535.731,97 1.640.433,30 255.889,59 27.920.275,68
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 34.042.967,26 1.597.038,21 585.542,30 35.054.463,17
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 489.641,27 0,00 0,00 489.641,27
1.028.234.862,12 25.951.580,35 2.440.818,54 1.051.745.623,93
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verb. Unternehmen 48.999,00 0,00 0,00 48.999,00
2. Beteiligungen 56.360.304,55 1.306.000,00 56.316.904,55 1.349.400,00
3. Ausl. an verb. Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Ausl. an Untern.,Beteiligungsverhältnis 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
6. Sonstige Ausleihungen 100.703,12 16.628,74 84.074,38
56.523.129,11 1.306.000,00 56.333.533,29 1.482.473,38
1.107.646.745,66 28.017.235,38 58.774.351,83 1.076.876.506,77
Restbuchwerte
Stand 31.12.2023
Stand Vorjahr
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Ähnliche Rechte und Werte 1.133.398,71 1.848.675,44
2. Geleistete Anzahlungen 1.021.802,12 244.254,62
2.155.200,83 2.092.930,06
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
a) Grundstücke 6.317.234,05 6.400.018,10
b) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 42.779.752,77 44.983.138,41
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 544.346,61 590.564,23
3. Fahrzeuge für Güterverkehr 6.200,00 6.600,00
4. Technische Anlagen und Maschinen
a) Gewinnungs- und Bezugsanlagen 13.870.945,45 14.667.585,71
b) Speicherung- und Druckregelungsanlagenanlagen 8.527.073,73 8.119.564,78
c) Verteilungsanlagen 284.302.169,73 275.688.517,69
d) Sonstige Anlagen 14.135.039,41 14.091.357,93
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.049.774,74 7.467.481,83
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.013.703,62 10.163.352,30
384.546.240,11 382.178.180,98
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verb. Unternehmen 25.566,59 25.566,59
2. Beteiligungen 72.242.085,16 15.281.180,61
3. Ausl. an verb. Unternehmen 2.036.875,00 2.194.375,00
4. Ausl. an Untern.,Beteiligungsverhältnis 6.750.000,00 6.750.000,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.860,25 3.860,25
6. Sonstige Ausleihungen 162.750,62 163.971,88
81.221.137,62 24.418.954,33
467.922.578,56 408.690.065,37

Tätigkeistabschluss nach § 6b Abs. 3 EnWG

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

SWE Gesamt 31.12.2023
EUR
Gas Verteilung 31.12.2023
EUR
Gas Sonstige 31.12.2023
EUR
Gas Gesamt 31.12.2023
EUR
Sonstige Tätigkeiten 31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.155.201 605.435 127.037 732.471 1.422.729
II. Sachanlagen 384.546.240 136.993.458 13.435.507 150.428.965 234.117.275
III. Finanzanlagen 81.221.138 38.097 3.744.162 3.782.259 77.438.879
467.922.579 137.636.990 17.306.705 154.943.695 312.978.883
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Unfertige Leistungen 38.616 0 17.276 17.276 21.340
2. Gasbestand 8.128.089 0 8.128.089 8.128.089 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.166.705 0 8.145.365 8.145.365 21.340
1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 34.211.860 2.911.454 16.081.468 18.992.922 15.218.938
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 39.512.972 0 0 0 39.512.972
3. Sonstige Vermögensgegenstände 7.622.842 286.669 2.743.340 3.030.010 4.592.832
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) (0) (0) (0) (0) (0)
81.347.674 3.198.124 18.824.808 22.022.932 59.324.743
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 861.949 77.826 366.434 444.260 417.689
82.209.624 3.275.950 19.191.242 22.467.192 59.742.432
IV. Kapitalausgleichsposten 64.086.545 0 32.304.341 32.304.341 31.782.204
C. Rechnungsabgrenzungsposten 942.333 100.842 360.207 461.049 481.284
623.327.785 141.013.781 77.307.861 218.321.642 405.006.143

Passiva

SWE Gesamt 31.12.2023
EUR
Gas Verteilung 31.12.2023
EUR
Gas Sonstige 31.12.2023
EUR
Gas Gesamt 31.12.2023
EUR
Sonstige Tätigkeiten 31.12.2023
EUR
A. Zugeodnetes Eigenkapital 140.912.309 52.264.883 4.141.507 56.406.390 84.505.919
B. Sonderposten für Investitonszuschüsse 25.411.078 10.895.681 0 10.895.681 14.515.397
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 18.153.920 4.089.767 1.051.139 5.140.907 13.013.013
2. Steuerrückstellungen 4.537.560 152.654 751.963 904.617 3.632.943
3. Sonstige Rückstellungen 19.358.667 2.980.045 4.421.722 7.401.767 11.956.900
42.050.147 7.222.466 6.224.825 13.447.291 28.602.856
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 152.577.325 36.702.484 13.778.640 50.481.125 102.096.200
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) (25.025.044) (6.019.776) (2.259.910) (8.279.686) (16.745.358)
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) (127.552.281) (30.682.709) (11.518.730) (42.201.439) (85.350.842)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.356.050 1.472.865 15.341.903 16.814.768 13.541.282
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) (30.208.800) (1.465.721) (15.267.483) (16.733.204) (13.475.596)
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) (147.250) (71.452) (74.420) (81.565) (65.686)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 81.876.621 1.357.352 12.625.895 13.983.248 67.893.373
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) (81.876.621) (1.357.352) (12.625.895) (13.983.248) (67.893.373)
(davon aus Ergebnisabführungsvertrag) (71.925.281) (1.341.036) (6.248.645) (7.589.681) (64.335.600)
4. Verbindlichkeiten gegeüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 32.820.375 426.208 4.542.814 4.969.022 27.851.353
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) (32.820.904) (426.208) (4.542.814) (4.969.022) (27.851.353)
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) (0) (0) (0) (0) (0)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 52.877.662 2.772.255 20.392.604 23.164.859 29.712.804
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) (52.877.662) (2.772.255) (20.392.604) (23.164.859) (29.712.804)
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) (0) (0) (0) (0) (0)
(davon aus Steuern) (1.671.122) (166.697) (555.041) (721.738) (949.384)
350.508.033 42.731.165 66.681.856 109.413.021 241.095.012
E. Rechnungsabgrenzungsposten 359.673 0 259.673 259.673 100.000
F. Kapitalausgleichsposten 64.086.545 27.899.586 0 27.899.586 36.186.959
623.327.785 141.013.781 77.307.861 218.321.642 405.006.143

Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 EnWG

Gewinn- und Verlustrechnung für die zeit vom 01. Januar bis 31. dezember 2023

SWE Gesamt 2023
EUR
Gas Verteilung 2023
EUR
Gas Sonstige 2023
EUR
Gas Gesamt 2023
EUR
Sonstige Tätigkeiten 2023
EUR
1. Summe Umsatzerlöse 576.632.703 53.332.691 243.384.806 296.717.497 279.915.206
1.1 davon Umsatzerlöse aus Netzentgelten 52.992.202 52.992.202 0 52.992.202 0
2. Bestandsveränderungen 20.095 0 11.754 11.754 8.341
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.052.556 531.115 0 531.115 521.442
4. Sonstige betriebliche Erträge 64.914.588 742.998 4.617.884 5.360.882 59.553.706
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 296.819.421 1.816.030 209.709.929 211.525.959 85.293.462
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 134.321.614 17.358.514 2.118.343 19.476.857 114.844.757
davon Aufwendungen für vorgelagerte Netzkosten 10.260.824 10.260.824 0 10.260.824 0
431.141.035 19.174.544 211.828.272 231.002.816 200.138.220
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 55.259.853 13.852.504 3.143.699 16.996.202 38.263.650
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützungen 16.811.350 4.207.624 939.770 5.147.393 11.663.957
(davon für Altersversorgung) (6.277.442) (1.557.683) (358.280) (1.915.963) (4.361.479)
72.071.203 18.060.127 4.083.468 22.143.596 49.927.608
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 26.711.235 9.606.248 1.427.177 11.033.425 15.677.811
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 13.474.000 0 13.474.000 13.474.000 0
40.185.235 9.606.248 14.901.177 24.507.425 15.677.811
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 19.611.491 4.170.677 4.121.353 8.292.030 11.319.462
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 31.472.644 0 0 0 31.472.644
10. Erträge aus Beteiligungen 478.667 0 325.090 325.090 153.577
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihen des Finanzanlagevermögens 59.646 6.054 573 6.626 53.019
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.966.379 51.731 4.893 56.624 1.909.755
(davon aus verbundenen Unternehmen) (0) (0) (0) (0) (1.399)
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.306.000 0 1.306.000 1.306.000 0
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.636.469 1.048.099 234.697 1.282.796 2.353.673
(davon an verbundenen Unternehmen) (0) (0) (0) (0) (0)
(davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen) (323.950) (79.054) (19.499) (98.553) (225.397)
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 5.942.568 194.918 888.205 1.083.123 4.859.446
16. Ergebnis nach Steuern 102.703.275 2.409.975 10.981.829 13.391.805 89.311.469
17. Sonstige Steuern 532.974 66.293 61.291 127.584 405.390
18. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 71.925.281 1.341.036 6.248.645 7.589.682 64.335.599
19. Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre gem. § 304 AktG 30.245.020 1.002.646 4.671.893 5.674.539 24.570.481
20. Jahresüberschuss 0 0 0 0 0
21. Entnahme aus Gewinnrücklagen 3.368.805 1.249.502 99.011 1.348.513 2.020.293
22. Bilanzgewinn 3.368.805 1.249.502 99.011 1.348.513 2.020.293

Angaben zu dem Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31.12.2023

der Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft, Essen

Allgemeines

Der Tätigkeitsabschluss wurde gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und den von der Regulierungskammer des Landes Nordrhein-Westfalen mit Datum 09.09.2021 veröffentlichten "Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Gasverteilnetzbetreibern" erstellt.

Bilanzielle Verteilschlüssel

Alle Bilanzwerte werden im ersten Schritt direkt den Aktivitäten zugeordnet. Ist eine direkte Zuordnung nicht möglich oder mit einem unangemessenen Aufwand verbunden, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüssel.

Es wurden folgende Verteilschlüssel für folgende Bilanzposten verwendet, soweit keine direkte Zuordnung erfolgt ist:

Bilanzposten Verteilschlüssel
Anlagevermögen (direkt zurechenbares) Anlagevermögen und Personalaufwand
Vorräte Materialaufwand und Personalaufwand
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Umsatzerlöse, Bruttospanne, Materialaufwand
Forderungen an verbundene Unternehmen Personalaufwand und Zinsaufwand
Sonstige Vermögensgegenstände Personalaufwand, Materialaufwand, Umsatzerlöse, Ergebnis nach Umlage, Bruttospanne
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Umsatzerlöse und Bruttospanne
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Personalaufwand und Umsatzerlöse
Eigenkapital Anlagevermögen
Rückstellungen für Pensionen und sonstige Verpflichtungen Personalaufwand
Steuerrückstellungen Ergebnis nach Umlage und Materialaufwand
Sonstige Rückstellungen Personalaufwand
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Zinsaufwand
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Materialaufwand (Hauptschlüssel), Umsatzerlöse, Zinsaufwand
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (aus Gewinnabführungsvertrag) Ergebnis nach Umlage
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (übrige) Umsatzerlöse
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (aus Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre) Ergebnis nach Umlage
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (übrige) Zinsaufwand
Sonstige Verbindlichkeiten Personalaufwand (Hauptschlüssel), Umsatzerlöse, Zinsaufwand und Materialaufwand
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Bruttospanne

Anlagevermögen

Die von Anschlussnehmern geleisteten Ertragszuschüsse wurden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauern der zugehörigen Vermögensgegenstände aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen hinsichtlich der Tätigkeit Gasverteilung sind innerhalb eines Jahres fällig.

Kapitalausgleichsposten

Die durch die Zuordnung der Aktiva und Passiva entstehenden Residualgrößen werden als Kapitalausgleichsposten in der Bilanz dargestellt.

Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Hinsichtlich der Fälligkeiten der Verbindlichkeiten und der sonstigen Verbindlichkeiten wurde derselbe Verteilungsschlüssel zu Grunde gelegt, wie bei den jeweiligen Verbindlichkeiten selber.

Gewinn- und Verlustrechnung

Alle Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich mittels Zusatzkontierung auf Kostenstellen und Profitcenter direkt den Aktivitäten zugeordnet. Die Leistungen des Gemeinsamen Bereichs werden durch differenzierte Umlageschlüssel auf die anderen Aktivitäten umgelegt.

In 2023 wurden allgemeine Umlagen in Höhe von 28.970.293,54 € den primären Aufwendungen und Erträgen zugeordnet. Hiervon entfielen 7.455.696,51 € auf die Tätigkeit Gasverteilung. An den einzelnen Umlageschlüsseln selber gab es keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.

Die Schlüsselung der Steuern vom Einkommen und Ertrag erfolgt entsprechend der Verteilung des Ergebnisses vor Steuern und die Schlüsselung der sonstigen Steuern entsprechend des Materialaufwandes auf die Tätigkeitsbereiche.

Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen werden ausführlich im Anhang der Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft, Essen, beschrieben.

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres in regelmäßigen Sitzungen vom Vorstand über den Geschäftsverlauf unterrichten lassen. Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie alle wesentlichen Geschäftsvorfälle wurden eingehend beraten.

Das Geschäftsjahr 2023 war maßgeblich durch die nachlaufenden Folgen des Ukraine-Krieges auf die Energiemärkte und die zur Abfederung der Folgen der Energiemarktkrise beschlossenen Maßnahmen geprägt. Energiepreisbremsen, Soforthilfe und Umsatzsteuersenkung haben Prozesse und Systeme von Energieversorgungsunternehmen, auch die Stadtwerke Essen AG, spürbar herausgefordert.

Parallel befindet sich die Energie- und Wärmebranche in einem tiefen Umbruch. Die zur Begrenzung des Klimawandels notwendige Transformation des Energie- und Wärmemarktes wurde nicht zuletzt durch die sich in Folge des Ukraine-Krieges ergebende Einstellung der Belieferung von Erdgas aus Russland intensiviert. Sie bedeutet für die Stadtwerke Essen AG als regionaler Grundversorger im Bereich Gas sowie Gasnetzbetreiber eine Herausforderung für das Geschäftsmodell.

Der Vorstand hat zu diesem Zweck im Geschäftsjahr 2023 das Strategieprojekt "Capital:E" abgeschlossen, das insbesondere die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells der Stadtwerke Essen AG vor dem Hintergrund der künftigen Marktentwicklung in den Blick genommen hat. Das Strategieprojekt wurde im Aufsichtsrat als Schwerpunkthema in mehreren Sitzungen im abgelaufenen Jahr beraten. Für die Entscheidung über die Umsetzung von Ergebnissen des Strategieprojekts wurde der Einbezug des neuen Vorstandsvorsitzenden beschlossen.

Über die turnusmäßige Berichterstattung hinaus hat der Aufsichtsrat weitere Schwerpunktthemen bearbeitet. Hierzu zählen vor allem die Verhandlung zum Verkauf der mittelbar über die KSBG gehaltenen Beteiligung an der STEAG, der im Jahr 2023 erfolgreich abgeschlossen werde konnte und die Geschäftsjahresergebnisse 2023 und 2024 maßgeblich geprägt hat bzw. prägen wird.

Neben diesen inhaltlichen Schwerpunkten hat der Aufsichtsrat den Prozess der Wiederbesetzung des Vorstandsvorsitzenden durch die Bestellung von Herrn Dr. Pieper zum 1. Januar 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 sowie die mittelfristige Unternehmensplanung wurden unter besonderer Würdigung der Geschäftsfelder analysiert. Der Wirtschaftsplan wurde genehmigt.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der durch die Hauptversammlung am 22. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählten Baker Tilly GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben.

Der Gewinn wird aufgrund des Gewinnabführungsvertrags mit 71,9 Mio. € an die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und mit 30,2 Mio. € als Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre gem. § 304 AktG vollständig abgeführt.

Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Der Jahresabschluss ist damit in der vorliegenden Form festgestellt. Der Corporate Governance Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit seinen Dank aus.

 

Essen, im Juli 2024

Der Aufsichtsrat

Oberbürgermeister Thomas Kufen, Vorsitzender

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft, Essen

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 1 HGB (Angabe zur Frauenquote) haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder

• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Gasverteilung, Gas sonstige und sonstige Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse- geprüft.

• Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

• Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitgehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen Handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

• ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

• ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Dortmund, den 10. Juni 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Düsseldorf

Stephan Martens, Wirtschaftsprüfer

Marco Brokemper, Wirtschaftsprüfer

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