Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 103998
Eingetragen
19.10.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an Gesellschaften, deren Gegenstand Erwerb, Bebauung und Bewirtschaftung von Grundstücken ist, alles, soweit dazu nicht eine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Josef Georg Stenz
seit 5.3.2007
Geschäftsführer
Maria-Luise Hainz
seit 5.3.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Josef Stenz
Tulpenweg 11, 85551 Kirchheim
12500
50.00%
Maria-Luise Hainz
Hauptstraße 18, 85467 Neuching
12500
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stenz Verwaltung GmbH

Kirchheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
Umlaufvermögen        
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände        
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen   57.269,45   50.455,54
Sonstige Vermögensgegenstände   0,00   1.471,00
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten        
Bankguthaben   246,70   266,54
Summe Aktiva   57.516,15   52.193,08

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
Kapital        
Gezeichnetes Kapital   25.564,59   25.564,59
Gewinnvortrag   25.214,27   20.566,69
Jahresüberschuss   5.040,17   4.647,58
Rückstellungen        
Steuerrückstellungen   300,00   0,00
Sonstige Rückstellungen   800,00   800,00
Verbindlichkeiten        
Sonstige Verbindlichkeiten   597,12   614,22
Summe Passiva   57.516,15   52.193,08

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010

der Firma Stenz Verwaltungs GmbH

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.

2) Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.

4) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

5) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

6) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

7) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

8) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

9) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden, soweit die Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zu keinen Abweichungen führte.

10) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr sofort in voller Höhe abgeschrieben. und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Angaben als persönlich haftende Gesellschaft

Die Gesellschaft ist Komplementärin der Stenz GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchheim (AG München, HRA Nr. 69542).

II. Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Josef Stenz und Frau Maria-Luise Hainz geführt.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

München, den 18.07.2011

Maria-Luise Hainz

Josef Stenz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.08.2011

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