LAB Leipziger Aus- und Weiterbildungsbetriebe GmbH
Selbe AdresseErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Steiner seit 12.1.2026 | Prokura |
Doreen Wagner seit 27.4.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Leipzig | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell 1.2 Ziele und Strategien 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsverlauf 2.3 Ertragslage 2.4 Finanzlage 2.5 Vermögenslage 2.6 Mitarbeiter und Beschäftigungspolitik 3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 3.1 Chancen- und Risikobericht 3.2 Prognosebericht 1 Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell Die Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH ist als 100%iges Tochterunternehmen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Teil der LVB-Unternehmensgruppe. Die LSB ist durch die prozessorientierte Organisation vollständig in die Strategien der LVB und eng in die der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH eingebunden. Die LSB leistet mit effizienten und qualitätsorientierten Prozessen einen wesentlichen Beitrag für eine bezahlbare und kundenfreundliche Mobilität in und um Leipzig. Zu den Dienstleistungen gehören im Wesentlichen Leistungen wie Fahrausweisprüfung, Haltestelleninformation sowie Fahrzeug- und Haltestellenreinigung. Für die infrastrukturellen Anlagen im Liniennetz der LVB erbringt die Gesellschaft vorwiegend Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen sowie Vegetationspflege, Gebäudereinigung und Winterdienst. Die Parkraumbewirtschaftung ergänzte bis Mai 2023 das Leistungsportfolio im Drittgeschäft. 1.2 Ziele und Strategien Die LSB ist als Servicedienstleister in der Leipziger Gruppe etabliert. Die in der LVB-Gruppe erworbenen Kompetenzen sollen zukünftig noch stärker dem Unternehmensverbund der Leipziger Gruppe zur Verfügung gestellt und die Stellung der Gesellschaft im Konzernverbund weiter ausgebaut werden. Die Konzernunternehmen finden in der LSB einen kompetenten Ansprechpartner, der die Leistungen mit seinen Mitarbeitern selbst erbringt oder qualifizierte Subunternehmer mit deren Ausführung beauftragt. Dies ermöglicht der LSB, ihre Wirtschaftlichkeit, zum Beispiel durch die Nutzung von Einkaufsvorteilen und der Auswahl des wirtschaftlichsten Anbieters, weiter zu erhöhen und gleichzeitig einheitliche Standards in der Leipziger Gruppe zu etablieren. Die Gesellschafterin LVB ermöglicht mit ihrer Strategie MobiLE die Umsetzung der städtischen Nachhaltigkeitsziele und Ratsbeschlüsse zur Mobilität in Leipzig und legt mit dieser die Unternehmensausrichtung der LVB-Gruppe für die kommenden Jahre fest. Ziel von MobiLE ist es, die Zukunftsfähigkeit und Krisenresilienz der Unternehmensgruppe zu erhöhen, die gesellschaftliche Entwicklung abzubilden sowie technische und nachfragebezogene Entwicklungen aufzugreifen. Mit der Personalstrategie Zukunft.HR.LVB, in der sich die Arbeitswelt 4.0 einordnet, sieht die Gesellschafterin LVB den demografischen Wandel als Chance, um Mitarbeitende zu gewinnen, zu binden und zu entwickeln, die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen und die Mitarbeiterzufriedenheit zu verbessern. Ziel ist es, die Arbeitswelt und die Beschäftigungsbedingungen zeitgemäß und digital zu gestalten und Mitarbeitende in ihren digitalen Kompetenzen zukunftsgerichtet zu entwickeln. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen In den Pandemiejahren waren die Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)-Fahrgastzahlen deutlich eingebrochen, in 2023 zeigte sich branchenweit eine zögerliche Erholung. Geblieben sind allerdings die ökonomischen Verwerfungen aus dieser Phase in Folge von Verknappungen und Lieferkettenstörungen. Diese verstärkten sich in 2023 durch die sich verschärfende internationale Kriegs- und Krisenlage. Wie auch immer sich diese Krisenherde entwickeln werden, es ist klar, dass die Phase niedriger Energiepreise in Deutschland auf absehbare Zeit beendet ist. In 2023 waren starke Preissteigerungen entlang der Wertschöpfungsketten beobachtbar. Die Rahmenbedingungen für ÖPNV-Unternehmen waren 2023 geprägt durch starken Kostendruck bei den beiden wichtigsten Aufwandspositionen: Material/Energie und Personal. Zur Jahresmitte 2023 schlugen die bundesweit gestiegenen Personal- und Energiekosten nachlaufend auf die Preise anderer Güter durch, so dass sich die Geldpolitik zunehmend hartnäckiger und konsequenter im Kampf gegen die Teuerungsrate zeigte. Die gestiegenen Betriebs- und Finanzierungskosten dämpften wiederum die Investitionstätigkeit von Unternehmen. Zusammenfassend war die deutsche Wirtschaft im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer Rezession bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Die gestiegene Inflation hat auch die Arbeits- und Lebenssituation der Beschäftigten deutlich beeinflusst und konnte mit einer Inflationsausgleichszahlung für alle Beschäftigten ab dem Monat Juni 2023 bis zum Februar 2024 abgemildert werden. Die im Juni 2023 erzielte Tarifeinigung im Bereich TV-N für Sachsen wirkt langfristig mit deutlichen Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten im TV-N Bereich und auch für die Tochtergesellschaften der LVB (LTB, LSB und IFTEC) stehen weitere Tarifrunden 2023/2024 an. Der resultierende ansteigende Personalaufwand sorgt zusammen mit den Kosten bei Material und Energie für erheblichen Finanzierungs- und Produktivitätsdruck. Mit Blick auf die Umsetzung der Verkehrswende als gesamtstaatliche Aufgabe, werden die Rahmenbedingungen für kommunale ÖPNV-Unternehmen durch Entscheidungen der unterschiedlichen Ebenen geprägt. Dabei führen die Ziele von EU, Bund und Land und die dort gesetzten Anforderungen (z. B. Clean Vehicles Directive etc.) zur Finanzierungsverantwortung der genannten Ebenen. Insgesamt verzeichneten die öffentlichen Haushalte in Deutschland in 2023 aufgrund der makroökonomischen Verwerfungen eine negative Entwicklung. Am 15.11.2023 wurden die von der Bundesregierung im Haushalt 2021 umgeschichteten Mittel des Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 60 Mrd. EUR vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Hieraus ergeben sich fiskalische Implikationen und Unsicherheiten über die Ausgestaltung der öffentlichen Haushalte und daraus wieder eine Belastung für die wirtschaftliche Perspektive. Der ÖPNV wird zwar vorrangig aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen - wie dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) - finanziert. Dennoch blieben im Zuge dieser Entwicklung Unsicherheiten bestehen, die auch die Verkehrsbranche betrafen. Mit dem im März 2023 verabschiedeten "Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG)" schreibt der Bund die Einführung und Anwendung des Deutschlandtickets ab dem 1. Mai 2023 vor. Auf Landesebene ermöglicht die sächsische Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2023 - DTFinVO2023, dass die in 2023 entstehenden Mindereinnahmen auf Grund der Anwendung und Anerkennung des Deutschlandtickets paritätisch von Bund und Ländern ausgeglichen werden. Für ÖPNV-Unternehmen entstand der Effekt, dass diese in 2023 die Einnahmen aus den von ihnen verkauften Tickets behalten konnten. Die Verkaufszahlen und Wirkungen des Tickets waren je nach Region und verkehrsorganisatorischer Konstellation allerdings höchst unterschiedlich. Daneben wurden seitens des Bundes auch erhöhte Regionalisierungsmittel (RegMittel) zur Kompensation krisenhafter Entwicklungen gezahlt. In Sachsen erfolgte zwar die Weiterreichung der RegMittel über die fünf Zweckverbände an die Kommunen, es entsteht aber für die rein kommunalen Öffentliche Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV)-Unternehmen dadurch das Risiko, dass der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bevorzugt und der ÖSPV nicht adäquat an der Mittelerhöhung beteiligt wird. In 2023 war mit Blick auf die Stadt Leipzig zu konstatieren, dass die kommunale Seite in Vorleistung für die Finanzierungsverantwortung des Bund- und Länderanteils der Verkehrswende gegangen ist. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 14. September 2022 beschlossen, "als Kompensation für Mindereinnahmen der LVB infolge des Beschlusses der Aufgabenträgerin Stadt Leipzig im Jahr 2018 über ein Tarifmoratorium sowie die bisherige Beschränkung der Fahrpreiserhöhung einen finanziellen Ausgleich in Höhe von bis 15 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2023" zu gewähren. Aufgrund des strukturell dauerhaften Charakters der durch die externen Verwerfungen verursachten Betriebskostensteigerungen wurde am 20. April 2023 ein Ratsbeschluss "Aktuelle Herausforderungen der ÖPNV-Finanzierung unter dem Nachhaltigkeitsszenario" für das von der Stadt Leipzig gewünschte und definierte Verkehrsangebot getroffen. Die Stadt Leipzig hat mit Blick auf eine wachsende Bevölkerung ihre Strategie für Mobilität definiert. Die LVB setzt als DER Mobilitätsdienstleister in Leipzig die strategischen Ziele der Stadt Leipzig hinsichtlich des ÖPNV um. In 2023 entwickelte sich der ÖPNV in Leipzig erfolgreich fort, was sich an der positiven Annahme des ÖPNV-Angebots der LVB zeigte und durch einen wegweisenden Grundsatzbeschluss ("Liniennetz der Zukunft") flankiert wurde. Das Bevölkerungswachstum hielt auch in 2023 an: die Stadt Leipzig wuchs gegenüber dem Jahr 2022 erneut um etwa 4.000 Einwohner. Im Nahverkehr konnte in Leipzig bei den Fahrgastzahlen in 2023 das Vorpandemie-Niveau sogar übertroffen werden. Damit gelten die Bedingungen für die Umsetzung der städtischen Mobilitätsstrategie fort. Der Leipziger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 seine Zustimmung für das wachstumsorientierte "Liniennetz der Zukunft" erteilt. Der Stadtrat hat die Veränderungen entlang des Nahverkehrsplans beschlossen und damit auch den Angebotsveränderungen bei Straßenbahn und Bus zugestimmt, die mit dem Liniennetz der Zukunft umgesetzt werden sollen. Die LVB will in den Jahren 2024 bis 2026 in drei Stufen ein neues Liniennetz einführen. Unter dem Strich handelt es sich dabei um die größte Fortschreibung und Anpassung des Liniennetzes seit der Einführung der durchgängigen neuen Netzstruktur im Jahr 2001. 2.2 Geschäftsverlauf Abgesehen von den generellen Herausforderungen sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die LSB aufgrund der Planungssicherheit bei der LVB hinsichtlich ihrer Beauftragung zur Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig und für gebietsüberschreitende Busverkehre zwischen der Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen auch unter den aktuellen schwierigen Umständen als positiv einzuschätzen. Anhaltender Kostendruck unter den Wettbewerbern im Dienstleistungsbereich und der sich spürbar verändernde Arbeitsmarkt, einhergehend mit Mangel an qualifizierten aber auch ungelernten Arbeitskräften, stellten die Gesellschaft auch in diesem Geschäftsjahr wieder vor sehr große Herausforderungen. Es zeigt sich weiterhin, dass gerade auch in der wachsenden Region Leipzig es auf einem von Konkurrenz geprägten Arbeitsmarkt zunehmend schwieriger wird, neues Personal unter den gegebenen tariflichen Rahmenbedingungen zu rekrutieren. Der angespannten Personalsituation begegnete die gesamte LVB-Gruppe mit einer Fortsetzung der bereits begonnenen massiven Intensivierung der Maßnahmen zur Bewerbergewinnung. Die zentrale Herausforderung ist weiterhin die Sicherstellung der benötigten qualifizierten Personalkapazitäten. Dazu werden neben bestehenden Ausbildungsmaßnahmen auch weitere Möglichkeiten zur Rekrutierung, Entwicklung und Bindung von Fach- und Führungskräften geprüft, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Als finanzielle Leistungsindikatoren werden das Jahresergebnis (vor EAV) und die Umsatzerlöse definiert. Nicht finanzieller Leistungsindikator ist die Mitarbeiterkapazität. Auf die Darstellung im Abschnitt "3.2 Prognosebericht" wird verwiesen. Insgesamt stellt sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, wie nachfolgend erläutert, stabil dar. 2.3 Ertragslage Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.843 TEUR auf 17.250 TEUR und lagen oberhalb des Planniveaus (16.396 TEUR). Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Umsatzerlösen in allen Bereichen (insbesondere dem Bereich Catering/Kantinen/Sitzungsräume) mit Ausnahme des Bereiches der Reinigungsleistungen. Insgesamt betrug die Gesamtleistung 17.541 TEUR und lag somit 1.945 TEUR über dem Vorjahr. Der Materialaufwand stieg korrespondierend zum Umsatzwachstum um 258 TEUR auf 6.656 TEUR und damit über das Vorjahresniveau. Wesentlichste Aufwandsposition war der Personalaufwand. Dieser betrug 8.609 TEUR (Vj.: 7.155 TEUR). Hauptursächlich hierfür waren die vertraglich vereinbarte Tarifsteigerung sowie die Zahlung des Inflationsausgleiches an die Beschäftigten. Die Abschreibungen betrugen 107 TEUR und lagen leicht unterhalb des Vorjahreswert (120 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 241 TEUR auf 2.120 TEUR im Vergleich zum Vorjahr. Der Gesamtaufwand (17.491 TEUR) stieg deutlich gegenüber dem Vorjahr (15.596 TEUR). Die Gesellschaft erzielte einen Jahresüberschuss (vor Ergebnisabführung) von 27 TEUR (Vj.: 39 TEUR) und verfehlt damit den Planansatz von 244 TEUR deutlich. 2.4 Finanzlage Die Liquidität der Gesellschaft war zu jeder Zeit gesichert. Die LSB ist in das zentrale Cash Pooling der LVB-Gruppe eingebunden. Der Cash-Pool-Bestand der LSB zum 31. Dezember 2023 betrug -93 TEUR (Vj.: -384 TEUR). Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich von -797 EUR auf 479 TEUR erhöht. Dies ist insbesondere durch die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen begründet. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit beträgt -124 TEUR (Vj.: -102 TEUR) und ist geprägt durch die Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit entwickelte sich von 897 TEUR auf -351 TEUR. Dies ist im Vorjahresvergleich im Wesentlichen auf die geringe Inanspruchnahme des Cash Pools sowie die reguläre Ergebnisabführung des Jahresergebnis 2022 zurückzuführen, für welche im Vorjahr noch ein Zufluss für den Verlustausgleich aus dem Jahr 2021 erfolgt war. Im Geschäftsjahr betrugen die Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag 10 TEUR (Vj.: 6 TEUR). 2.5 Vermögenslage Die Bilanzsumme betrug zum Stichtag 2.280 TEUR und lag damit 130 TEUR unter dem Vorjahreswert von 2.410 TEUR. Die Aktivseite ist zum einen gekennzeichnet durch eine Erhöhung des Anlagevermögens um 33 TEUR. Die Investitionen betrugen 140 TEUR (Vj.: 100 TEUR) und betrafen im Wesentlichen technische Anlagen und Machinen. Das Umlaufvermögen ist um 162 TEUR gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Erhöhung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 217 TEUR auf 1.678 TEUR stand eine Verringerung der sonstigen Vermögensgegenstände um 388 TEUR auf 102 TEUR gegenüber. Ursache dafür war die Ausbuchung einer Nachverrechnung für Casino-Bereitstellung 2022 in Höhe von 345 TEUR, sodass die sonstigen Vermögensgegenstände wieder ein geschäftsübliches Niveau ausweisen. Passivseitig resultierte die Veränderung der Bilanzsumme aus geringeren Verbindlichkeiten (vornehmlich aus dem Cash-Pooling der LVB), die um 279 TEUR auf 1.242 TEUR sanken. Diesen wirkten höhere Rückstellungen (+150 TEUR) entgegen, dabei insbesondere für ausstehende Rechnungen von Dritten. Aufgrund der geringeren Bilanzsumme bei gegenüber dem Vorjahr gleichbleibendem Eigenkapital, stieg die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2023 bei 11,9 % (Vj.: 11,2 %). 2.6 Mitarbeiter und Beschäftigungspolitik Die LSB beschäftigte im Jahresdurchschnitt 197 (Vj.: 188) Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahr konnten frei gewordene Stellen erfolgreich wiederbesetzt werden. Die Kapazitätsentwicklung folgt dabei dem Leistungsanstieg nach der pandemiebedingten Angebotsreduzierung. Der durchschnittliche Krankenstand 2023 der bei der LSB beschäftigten Mitarbeiter betrug 11,0 % und lag damit analog zur gesamten LVB-Gruppe unter dem Vorjahr (Vj.: 12,3 %). Die gesundheitsbedingten Ausfallzeiten sinken im Vergleich zum Vorjahr entgegen der bundesweiten und branchenübergreifenden weiterhin steigenden Entwicklung. Zur weiteren Senkung der Ausfallzeiten wurden Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements weiter intensiviert, das Qualifizierungsprogramm "Gesundes Führen" für alle Führungskräfte konsequent fortgesetzt, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Beschäftigungsbedingungen getroffen. Im Dezember 2021 wurde zwischen den Verhandlungspartnern eine Einigung zum Entgelt-Tarifvertrag und zum Entgelt-Rahmentarifvertrag erzielt. Dieser hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 und soll zukünftig die Sicherstellung der benötigten qualifizierten Personalkapazitäten unterstützen. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Inflation gibt es bezüglich der Steuer- und den Sozialversicherungsabgaben begünstigte Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung der Beschäftigten. Im Zeitraum Juni 2023 bis Februar 2024 wurden den Beschäftigten daher Inflationsausgleichzahlungen gewährt. Der Mantel- und Schicht-Tarifvertrag der LSB wurde fristgerecht von der Gewerkschaft ver.di per 31. Dezember 2023 gekündigt. Beide Seiten verständigten sich darauf, bereits vor Ablauf der Gültigkeit der aktuellen Tarifverträge Verhandlungen aufzunehmen. Am 14. Dezember 2023 konnte eine Einigung erzielt werden, die sowohl für die Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite einen tragbaren Kompromiss darstellt. Die wichtigsten Ergebnisse sind:
Die Erklärungsfrist lief am 14. Januar 2024 ab. Die Laufzeit endet am 31.12.2024. 3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 3.1 Chancen- und Risikobericht Die Unternehmen der LVB-Gruppe gehen zur Erreichung der ihr vorgegebenen Unternehmensziele Risiken ein, um Chancen wahrzunehmen. Als Informationsgrundlage der Geschäftsführung zur Früherkennung solcher Risiken dient das nach Maßgabe einer Konzernrichtlinie für die Unternehmensgruppe etablierte Risikomanagementsystem. Damit wird den Erfordernissen, die sich durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich und § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG - Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse) ergeben, entsprochen. Die Gesellschaft berichtet quartalsweise im Rahmen der Konzernrisikoberichterstattung an die Gesellschafterin. Bestandsgefährdende Risiken für die Zukunft sind nicht absehbar. Die LSB kann davon ausgehen, dass sie auch zukünftig Servicedienstleister für die LVB-Gruppe sein wird und das Hauptgeschäft über eine entsprechende Beauftragung weiterhin stabil besteht. Es existieren grundsätzlich Risiken, die die Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen können und folgend in ihrer Bedeutung absteigend dargestellt sind. Die Risiken sind entsprechend des internen Risikomanagementsystems als Nettorisiko angegeben. Folgende wesentliche Einzelrisiken wurden in 2023 regelmäßig an die Gesellschafterin berichtet:
Wesentliche Chancen ergeben sich daraus, dass die Bevölkerung der Stadt Leipzig auf Basis der aktualisierten Bevölkerungsprognose weiter nachhaltig wachsen und der Mobilitätsmarkt in Leipzig stärker erschlossen werden soll. Auch das steigende Umweltbewusstsein von Gesellschaft und Politik können als weiterer Katalysator für den Ausbau des ÖPNV dienen. Die LVB-Gruppe setzt sich mit diesen Entwicklungen intensiv auseinander, um diese bestmöglich für das Unternehmen zu nutzen. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über alle Voraussetzungen, weitere Nachfragepotenziale innerhalb der Leipziger Gruppe erfolgreich zu erschließen. 3.2 Prognosebericht Trotz ungewissem Verlauf der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind aufgrund des Geschäftsmodells der LSB innerhalb der LVB-Gruppe die Rahmenbedingungen für die Gesellschaft weiterhin als solide einzuschätzen. Im Rahmen der Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 und des mittelfristigen Zeithorizontes wurden die Einschätzungen zur zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der LSB, basierend auf dem damaligen Kenntnisstand, mit der Geschäftsentwicklung abgeglichen und angepasst. Geschäftsentwicklung
Der positive Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres soll sich auch in 2024 fortsetzen. Die Geschäftsführung geht in der Wirtschaftsplanung 2024 von einem deutlich positiveren Jahresergebnis aus. Es kommen verstärkt Vertriebsaktivitäten zum Tragen, die das operative Geschäft innerhalb der Leipziger Gruppe sowie mit Dritten auch mit Hinblick auf die Weiterverrechnung der gestiegenen Kosten optimieren sollen. Mit der Einbindung der LSB in die LVB-Gruppe und somit in die Leipziger Gruppe wird langfristig weiterhin eine hohe Sicherheit in der Auftragslage und in der Umsatzentwicklung gesehen. Die Mitarbeiterkapazität lag im Geschäftsjahr leicht über dem Planansatz und soll auf diesem Niveau in den kommenden Jahren beibehalten werden. Die in der Wirtschaftsplanung getroffenen Annahmen gelten unverändert fort und stellen nach Ansicht der Geschäftsführung eine aktuelle Prognose dar.
Leipzig, den 29. Februar 2024 Geschäftsführung Jens-Dirk Schöne Doreen Wagner Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis 1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.2 Erläuterungen zur Bilanz 2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3 Angaben zum Jahresergebnis 4 Ergänzende Angaben 4.1 Konzernzugehörigkeit 4.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 4.3 Angaben zu den Organen 4.4 Abschlussprüferhonorar 4.5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 4.6 Angaben nach § 285 Nr. 30a HGB Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung 5 Nachtragsbericht 1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH, Leipzig (LSB), hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13567 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 der LSB weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 267 Handelsgesetzbuch (HGB) auf. Der Jahresabschluss wurde gemäß dem Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB gewählt. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde abweichend zum § 275 HGB um den Posten "Ergebnis vor Steuern" ergänzt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Als verbundene Unternehmen werden diejenigen Unternehmen angesehen, an denen die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Leipzig (LVV), direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist beziehungsweise die direkt oder indirekt beherrscht werden. 2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände vorgenommen. Die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände entspricht hierbei den von der Finanzverwaltung veröffentlichten steuerlich anerkannten AfA-Tabellen. Im Falle einer dauerhaften Wertminderung wird außerplanmäßig abgeschrieben. Anlagegegenstände, deren Anschaffungskosten im Einzelfall 800,00 EUR nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung aktiviert und anschließend vollständig abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter, deren Wert 250,00 EUR nicht überschreitet, werden die Anschaffungskosten sofort als Aufwand erfasst. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen unter Berücksichtigung des Leistungsstandes erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 S. 2 HGB. Soweit erforderlich, werden Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert erfasst. Dem möglichen Ausfallrisiko bei einzelnen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben, soweit sie einen Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen, gebildet. Das Eigenkapital wurde zum Nennwert passiviert. Bei den gebildeten Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank als über sieben Geschäftsjahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssätze bekannt gegeben worden sind. Die Jubiläumsrückstellungen wurden nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Rechnungszins für eine angenommene durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinsfuß von 1,74 % (Vj.: 1,44 %) ermittelt. Dabei wurde ein Gehaltstrend von 3 % (Vj.: 3 %) p. a. berücksichtigt. Als Finanzierungsendalter wurde die Regelaltersgrenze nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 angesetzt. Die Rückstellungen für Wertguthaben aus dem Modell "BeVor 67" werden in Höhe des Zeitwerts der verpfändeten Wertkonten zuzüglich des Barwerts des nicht auf den Wertkonten gesicherten Arbeitgeberzuschusses für die abgeschlossenen Wertkontenverträge angesetzt. Die Ermittlung des Barwerts des Arbeitgeberzuschusses erfolgte nach der PUC-Methode unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinsfuß von 1,74 % (Vj.: 1,44 %). Der Rechnungszins für die Abzinsung wurde pauschal mit dem gemäß Angabe der Deutschen Bundesbank über sieben Geschäftsjahre ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz angesetzt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Zum Bilanzstichtag wird eine erwartete Steigerung der Wertkonten von 4 % (Vj.: 4 %) p. a. sowie ein rechnungsmäßiges Endalter von 63 Jahren zugrunde gelegt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Einnahmen gebildet, soweit sie einen Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen. 2.2 Erläuterungen zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagenspiegel dargestellt. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.678 TEUR (Vj.: 1.461 TEUR) betreffen mit
Die Forderungen gegen Gesellschafter 611 TEUR (Vj.: 177 TEUR) betreffen
Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen stichtagsbedingt 102 TEUR (Vj.: 490 TEUR). Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 2 TEUR (Vj.: 2 TEUR) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,1 TEUR (Vj.: 1 TEUR) wird eine vorausgezahlte Rechnung für Verlagsabonnement ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert 110 TEUR. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe erbracht und werden zum Bilanzstichtag von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH gehalten. Die sonstigen Rückstellungen enthalten hauptsächlich Rückstellungen für Personalaufwendungen (398 TEUR) und für ausstehende Rechnungen (317 TEUR). In den sonstigen Rückstellungen sind Verpflichtungen von 77 TEUR aus Wertguthaben im Rahmen des Modells "BeVor 67" enthalten. "BeVor 67" ist ein Wertkontenmodell, das den Beschäftigten der Unternehmensgruppe der LVB den Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand oder auch in die Teilzeit vor dem Ruhestand ermöglicht. Um bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand zu gehen, können Entgelt- und Zeitbestandteile, wie zum Beispiel laufendes Entgelt, Einmalzahlungen, Urlaubstage und Mehrarbeits-/Überstunden, eingebracht werden. Die hierfür gebildeten Rückstellungen sind gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Kapitalanlagen zur Sicherung der langfristig fälligen Verpflichtungen aus dem Wertkontenmodell, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung dieser Altersversorgungsverpflichtungen dienen, verrechnet worden. Die fortgeführten Anschaffungskosten und damit der beizulegende Zeitwert im Sinne des § 255 Abs. 4 HGB betragen 66 TEUR. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beziffert sich ebenfalls auf 66 TEUR. Zusätzlich werden die Ansparverträge für Wertguthaben durch den Arbeitgeber über einen Zuschuss gefördert. Diese Verpflichtung ist separat bilanziert. Die Verbindlichkeiten gliedern sich entsprechend ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 252 TEUR (Vj.: 558 TEUR) betreffen
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 187 TEUR (Vj.: 494 TEUR) betreffen mit
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten 56 TEUR (Vj.: 63 TEUR) werden
erfasst. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten von 1 TEUR (Vj.: 5 TEUR) enthält Erstattungen für Fahrzeugeinbauten für Mitarbeiter. 2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 betragen 17.250 TEUR (Vj.: 15.406 TEUR) und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Erlöse in Höhe von 32 TEUR (Vj.: 0 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge von 275 TEUR (Vj.: 190 TEUR) beinhalten im Wesentlichen
Der Materialaufwand von 6.656 TEUR (Vj.: 6.398 TEUR) beinhaltet 4 TEUR (Vj.: 1 TEUR) periodenfremde Aufwendungen. Der Personalaufwand von 8.609 TEUR (Vj.: 7.155 TEUR) enthält keine periodenfremden Aufwendungen. Die Abschreibungen betragen im Geschäftsjahr 107 TEUR (Vj.: 120 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2.120 TEUR (Vj.: 1.879 TEUR) enthalten 88 TEUR (Vj.: 0 TEUR) periodenfremden Aufwendungen. Im Posten sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von 2 TEUR (Vj.: 1 TEUR) sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 0,2 TEUR (Vj.: 0,1 TEUR) enthalten. Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21 TEUR (Vj.: 4 TEUR) schließt 1 TEUR (Vj.: 1 TEUR) Aufwendungen aus der Aufzinsung von längerfristigen sonstigen Rückstellungen ein. 3 Angaben zum Jahresergebnis Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein Jahresgewinn vor Ergebnisabführung von 27 TEUR ausgewiesen. Der Betrag wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. 4 Ergänzende Angaben 4.1 Konzernzugehörigkeit Die LSB wird in den Konzernabschluss der LVV einbezogen. Der für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis erstellte Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und ist über das Unternehmensregister abrufbar. 4.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leistungs- und Leasingverträgen von 9.001 TEUR. Im Jahr 2024 ist ein Betrag von 5.927 TEUR fällig. Diese sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in Höhe von 3.068 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Bestellobligo beläuft sich auf 190 TEUR. Davon betreffen 57 TEUR verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 an die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen, Dresden, Umlagen von 1,6 % und Zusatzbeiträge von 4,86 % (davon 2,4 % Arbeitnehmeranteil) der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte aller Beschäftigten geleistet. Die zusatzversorgungspflichtigen Personalaufwendungen betrugen 5.976 TEUR. Die Umlagen und Zusatzbeiträge dienen der mittelfristigen Ausfinanzierung einer Deckungslücke der Zusatzversorgungskasse, die im Zuge der Umstellung auf ein beitragsfinanziertes, kapitalgedecktes Versicherungssystem besteht. Sobald die Ausfinanzierung erreicht ist, soll die Umlage entfallen. 4.3 Angaben zu den Organen Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2023 an:
Die Geschäftsführung ist nicht bei der Gesellschaft angestellt und erhält daher keine Bezüge von dieser. 4.4 Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da sie in dem die Gesellschaft einbeziehenden Konzernabschluss der LVV enthalten sein wird. 4.5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB)
4.6 Angaben nach § 285 Nr. 30a HGB Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung Der übergeordnete LVV-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Deutschland in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15 % aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Auf die LSB wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG ist. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin LVV zum Ausgleich für etwaige durch die LSB verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet, welche künftig durch die LSB für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten verursacht werden. Da das MinStG für das Geschäftsjahr 2023 für die LSB noch keine Anwendung findet, entsteht für das Geschäftsjahr 2023 keine - dem Gruppenträger auszugleichende - Steuerbelastung aus dem MinStG. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar. 5 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Leipzig, den 29. Februar 2024 Geschäftsführung Jens-Dirk Schöne Doreen Wagner Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH, Leipzig Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 14. März 2024 KPMG
AG
Strom, Wirtschaftsprüfer Hesche-Zurek, Wirtschaftsprüferin Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 16. April 2024 festgestellt. |
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