BERTSCH
Abrechnungsservice GmbH
Pfullingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.126.226,76 |
936.575,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.126.225,76 |
936.574,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
231.602,49 |
165.731,14 |
| I.
Vorräte |
139.031,49 |
111.798,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.455,66 |
53.676,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.115,34 |
256,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.821,00 |
2.702,67 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.063.042,54 |
1.096.009,18 |
| Aktiva |
2.428.692,79 |
2.201.017,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
1.213.042,54 |
1.246.009,18 |
| davon
Verlustvortrag |
1.246.009,18 |
1.167.991,99 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.063.042,54 |
1.096.009,18 |
| B.
Rückstellungen |
8.550,00 |
8.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.420.142,79 |
2.192.817,99 |
| Passiva |
2.428.692,79 |
2.201.017,99 |
Anhang
Die BERTSCH Abrechnungsservice GmbH hat ihren Sitz in
Pfullingen und ist beim Registergericht Stuttgart unter der
HRB 765022 eingetragen. Der Jahresabschluss der
Gesellschaft wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den im
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft und somit
offenlegungspflichtig.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 276 Satz 1, 286 Abs. 3 und 4, 288 und 327 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Beim vorliegenden Jahresabschluss kamen die
Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) zur Anwendung.
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die Geschäftsführung
ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung
unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben
sind, da hierzu eine positive Fortführungsprognose
erstellt wurde.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes. Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 800 €) wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens und der einzelnen Wertansätze
sowie der angewandten AfA-Methoden wird auf den
Anlagenspiegel verwiesen.
Die
Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die
liquiden Mittel und das
Eigenkapital wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht
vorhanden.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die
Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
innerhalb eines Jahres fällig.
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 563,27 €.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 280.366,98 €.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen 818.784,43 €.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über fünf Jahre betragen 75.608,39 €.
4. Sonstige Angaben
Personal
Während des Geschäftsjahrs waren im
Unternehmen 23 Arbeitnehmer beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind und auch keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind,
die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von
Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag wie folgt:
Miete und Leasing 53.687,08 € (Jahresbetrag)
sonstige Berichtsbestandteile
Pfullingen, 11.11.2024
gez.
Volker Bertsch, Harald Bertsch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2024
festgestellt.
|