Hirsch
& Winnerl GmbH
Ortenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
763.302,70 |
519.819,89 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.234,00 |
5.875,00 |
| II.
Sachanlagen |
755.068,70 |
513.944,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.981.342,92 |
1.794.884,63 |
| I.
Vorräte |
320.528,09 |
372.397,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.284.035,42 |
1.208.645,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
289.423,32 |
364.249,97 |
| davon
gegen Gesellschafter |
34.423,32 |
73.249,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
376.779,41 |
213.841,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43.502,29 |
20.221,72 |
| Aktiva |
2.788.147,91 |
2.334.926,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.058.306,15 |
1.685.808,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.033.306,15 |
1.660.808,22 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.660.808,22 |
1.429.660,54 |
| B.
Rückstellungen |
235.950,67 |
239.245,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
493.891,09 |
409.872,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
493.891,09 |
409.872,62 |
| Passiva |
2.788.147,91 |
2.334.926,24 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Hirsch & Winnerl GmbH hat ihren Sitz in
Ortenburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Passau unter der Register-Nr. HRB 8757.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinen-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt. Hier sind Auszahlungen / Einzahlungen vor dem
Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand / Ertrag
für eine bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 € wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
€
|
Forderungen
|
34.423,32€
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Hirsch Markus
Winnerl Thomas
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 27.
sonstige Berichtsbestandteile
Ortenburg, den
12.12.2024
gez.
Hirsch Markus, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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