OPAL Business Solutions GmbH

Feldkamp 34, 33699 Bielefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRB 38382
Eingetragen
7.12.1998
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung von Softwareprodukten, sowie die Vermarktung und Vergabe von Softwarelizenzen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck dienen, bestimmt oder geeignet sind oder nützlich erscheinen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung für derartige Unternehmen übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Weiß
seit 2.5.2005
Geschäftsführer

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

OPAL Business Solutions GmbH

Bielefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 434,00 1,00
II. Finanzanlagen 5.000,00 5.434,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.333,16 4.462,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.050,40 35.383,56 33.342,20
40.817,56 37.805,70

PASSIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag 7.194,11 -9.360,40
III. Jahresüberschuss 5.494,31 16.554,51
B. Rückstellungen 1.400,00 2.306,26
C. Verbindlichkeiten 1.164,55 2.740,74
40.817,56 37.805,70

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der OPAL Business Solutions GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei dem Kreditinstitut sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeit sämtlicher Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt nicht mehr als ein Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeit sämtlicher Verbindlichkeiten beträgt nicht mehr als ein Jahr.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Herrn Jürgen Weiß, Dipl.-Mathematiker, Feldkamp 34, 33699 Bielefeld.

Das Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB wird ausgeübt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat am 10. Mai 2011 den Jahresabschluss 2010 festgestellt.

 

Bielefeld, den 10. Mai 2011

Jürgen Weiß, Geschäftsführer

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