Zimmerei
Richter GmbH
Hattstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
161.112,00 |
147.697,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
161.111,00 |
147.696,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
305.999,74 |
365.020,21 |
| I.
Vorräte |
739.882,12 |
1.045.844,50 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch
abgesetzt) |
619.620,28 |
975.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
185.737,90 |
294.275,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.255,86 |
450,00 |
| Summe
Aktiva |
470.367,60 |
513.167,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
83.597,65 |
103.202,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
50.702,46 |
36.625,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.395,19 |
54.077,15 |
| B.
Rückstellungen |
25.732,12 |
41.265,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
361.037,83 |
368.699,30 |
| Summe
Passiva |
470.367,60 |
513.167,21 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Identifikation der Gesellschaft (§264 Abs. 1a
HGB):
| Firma: |
Zimmerei Richter GmbH |
| Rechtsform: |
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) |
| Sitz: |
Hattstedt |
| Eintragung: |
Handelsregister
Amtsgericht Flensburg, HRB 12084 FL |
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
und zum Jahresabschluss insgesamt
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften der
§§ 242 ff und §§ 264 ff des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Gesellschaft. Die Berichtsfirma ist
n. § 267 Abs. 1 HGB zum Abschlusszeitpunkt als kleine
Gesellschaft einzustufen. Die Gesellschaft macht bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§§ 274a, 276, 286 und 288 HGB Gebrauch.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§
266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist der
Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr
in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
(§ 284 Abs. 2 Nr.1 HGB)
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den
Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:
Im Allgemeinenwaren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich,
neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
| • |
notwendige
Materialgemeinkosten,
|
| • |
notwendige Fertigungsgemeinkosten
und
|
| • |
Wertverzehr des
Anlagevermögen (den Fertigungsbereich
betreffend).
|
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Im Übrigenwaren für die Erstellung des
Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber
dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten inkl. Nebenkosten bzw. Minderungen
angesetzt und, soweit abnutzbar, über die Nutzungsdauer
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang
von einer degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte.
Bei geringwertigen Vermögensgegenständen von
250 EUR bis 800,00 EUR wurde im Jahr der Anschaffung der
Vollabgang in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG (GWG)
unterstellt. Die Sofortabschreibung ist in der
Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG)
unter 250 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in Anlehnung an
§ 6 Abs. 2 EStG (GWG) als Betriebsausgabe abgesetzt.
Die Posten für geringwertige
Vermögensgegenstände sind von untergeordneter
Bedeutung.
Umlaufvermögen
Flüssige Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt,
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigerem
Zeitwert.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Abweichend hiervon wurden wie folgt bewertet:
Die unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen aus
Vereinfachungsgründen retrograd anhand der Nettowerte
der berechneten Abschlagsrechnungen, zuzüglich der zum
Bilanzstichtag noch nicht in Rechnung gestellten Arbeiten.
Ein enthaltener Gewinn wurde i.H.v. 5% geschätzt und in
Abzug gebracht.
Davon abgesetzt wurden im Wirtschaftsjahr 2023 die auf
diese Arbeit befindlichen Aufträge entfallenden
erhaltenen Anzahlungen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gewährte Vorschüsse und Kredite gegenüber
Mitgliedern der Geschäftsführung, Aufsichtsrat
o.ä. und zu deren Gunsten eingegangene Haftung (§
285 S 1 Nr. 9c HGB).
|
Stand 01.01.23 |
Tilgung |
Neuvergabe |
Stand 31.12.23 |
Thilo Richter
Zins 2,5 %
Laufzeit < 1 Jahr |
22.693,08 |
22.546,00 |
27.183,56 |
27.330,42 |
Weitere Haftungsverhältnisse lagen nicht vor.
Rückstellungen § 249 HGB
Die Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrages berücksichtigt. Dieser Betrag
entspricht dem Erfüllungsbetrag. Bei Restlaufzeiten von
mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung nach § 253 Abs.
2 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 HGB)
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern der Tageswert über diesem Betrag
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von 228.703,64 Euro vor (§ 268
Abs. 5 HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren liegen in Höhe von 125.174,24 Euro vor (§
285 Nr. 1 Bst. a HGB).
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind
folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB):
Zu den Verbindlichkeiten bestehen nur in
branchenüblichem Umfang (insbesondere bei
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Sicherungen
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (§ 285 Nr. 1
Bst. b HGB).
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
In der Handelsbilanz wurden keine steuerrechtlichen
Sonderabschreibungen geltend gemacht.
IV. Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt
i.S. § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 14 Arbeitnehmer i.S. § 267 Abs. 1 Nr.
3 HGB (ohne Gruppierung gem. § 285 Nr. 7 i.V.m. §
288 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Hattstedt, den 10.12.2024
Gez.
Thilo Richter, Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 10.12.2024. |