Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 12084 FL
Vorher
Zimmerei Richter GmbH
Eingetragen
20.12.2016
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzVeredlung von Holzwaren
Gegenstand
Der Betrieb einer Zimmerei sowie die Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten sowie die Erstellung schlüsselfertiger Häuser gegen Entgelt.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Thilo Richter
seit 20.12.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25856 Hattstedt
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zimmerei Richter GmbH

Hattstedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 161.112,00 147.697,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 161.111,00 147.696,00
B. Umlaufvermögen 305.999,74 365.020,21
I. Vorräte 739.882,12 1.045.844,50
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) 619.620,28 975.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 185.737,90 294.275,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.255,86 450,00
Summe Aktiva 470.367,60 513.167,21

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 83.597,65 103.202,46
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 50.702,46 36.625,31
III. Jahresüberschuss 20.395,19 54.077,15
B. Rückstellungen 25.732,12 41.265,45
C. Verbindlichkeiten 361.037,83 368.699,30
Summe Passiva 470.367,60 513.167,21

Anhang zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Identifikation der Gesellschaft (§264 Abs. 1a HGB):

Firma: Zimmerei Richter GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz: Hattstedt
Eintragung: Handelsregister Amtsgericht Flensburg, HRB 12084 FL
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses und zum Jahresabschluss insgesamt
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff und §§ 264 ff des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Gesellschaft. Die Berichtsfirma ist n. § 267 Abs. 1 HGB zum Abschlusszeitpunkt als kleine Gesellschaft einzustufen. Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 274a, 276, 286 und 288 HGB Gebrauch.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten (§ 284 Abs. 2 Nr.1 HGB)
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:

Im Allgemeinenwaren dies folgende Grundsätze und Methoden:
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:

notwendige Materialgemeinkosten,

notwendige Fertigungsgemeinkosten und

Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).


Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigenwaren für die Erstellung des Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inkl. Nebenkosten bzw. Minderungen angesetzt und, soweit abnutzbar, über die Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von einer degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bei geringwertigen Vermögensgegenständen von 250 EUR bis 800,00 EUR wurde im Jahr der Anschaffung der Vollabgang in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG (GWG) unterstellt. Die Sofortabschreibung ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG) unter 250 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG (GWG) als Betriebsausgabe abgesetzt.
Die Posten für geringwertige Vermögensgegenstände sind von untergeordneter Bedeutung.

Umlaufvermögen
Flüssige Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt,
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigerem Zeitwert.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Abweichend hiervon wurden wie folgt bewertet:
Die unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen aus Vereinfachungsgründen retrograd anhand der Nettowerte der berechneten Abschlagsrechnungen, zuzüglich der zum Bilanzstichtag noch nicht in Rechnung gestellten Arbeiten. Ein enthaltener Gewinn wurde i.H.v. 5% geschätzt und in Abzug gebracht.

Davon abgesetzt wurden im Wirtschaftsjahr 2023 die auf diese Arbeit befindlichen Aufträge entfallenden erhaltenen Anzahlungen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gewährte Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung, Aufsichtsrat o.ä. und zu deren Gunsten eingegangene Haftung (§ 285 S 1 Nr. 9c HGB).



Stand 01.01.23

Tilgung

Neuvergabe

Stand 31.12.23

Thilo Richter
Zins 2,5 %
Laufzeit < 1 Jahr


22.693,08


22.546,00


27.183,56


27.330,42



Weitere Haftungsverhältnisse lagen nicht vor.

Rückstellungen § 249 HGB
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrages berücksichtigt. Dieser Betrag entspricht dem Erfüllungsbetrag. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 HGB)
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern der Tageswert über diesem Betrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 228.703,64 Euro vor (§ 268 Abs. 5 HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen in Höhe von 125.174,24 Euro vor (§ 285 Nr. 1 Bst. a HGB).
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB):
Zu den Verbindlichkeiten bestehen nur in branchenüblichem Umfang (insbesondere bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).

Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
In der Handelsbilanz wurden keine steuerrechtlichen Sonderabschreibungen geltend gemacht.

IV. Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt i.S. § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 14 Arbeitnehmer i.S. § 267 Abs. 1 Nr. 3 HGB (ohne Gruppierung gem. § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

 

Hattstedt, den 10.12.2024

Gez. Thilo Richter, Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.12.2024.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

11 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.