Bayerischer
Hof GmbH
Kitzingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2023
EUR |
31.5.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.377,00 |
19.773,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
271,00 |
739,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.106,00 |
16.034,00 |
| III.
Finanzanlagen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
211.559,64 |
265.436,21 |
| I.
Vorräte |
20.698,56 |
19.373,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
152.512,20 |
80.532,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
2.125,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
48.753,15 |
42.040,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.348,88 |
165.529,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.443,84 |
1.681,52 |
| Aktiva |
239.380,48 |
286.890,73 |
Passiva
|
|
31.5.2023
EUR |
31.5.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
114.339,29 |
170.033,18 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
157.533,18 |
134.447,64 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
55.693,89 |
-23.085,54 |
| B.
Rückstellungen |
19.466,46 |
24.453,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
105.574,73 |
93.375,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
105.574,73 |
93.375,90 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
-972,00 |
| Passiva |
239.380,48 |
286.890,73 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2022/2023
Bayerischer Hof GmbH,
Kitzingen
Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31. Mai 2023 wird nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der jeweils
gültigen Fassung aufgestellt.
Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Von den
für kleine Kapitalgesellschaften vorgesehenen
Erleichterungen ist zum Teil Gebrauch gemacht worden. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Das Geschäftsjahr entspricht dem 01. Juni bis 31.
Mai.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die beweglichen Anlagegüter werden
planmäßig linear abgeschrieben, wobei auf die
Zugänge der Abschreibungssatz pro rata temporis
verrechnet wird. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von Euro
800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem
Anschaffungswert zwischen Euro 250,01 und Euro 1.000,00
wurden letzmalig im Zugangsjahr 2009 gemäß §
6 Abs. 2a EStG (GWG-Pool) abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten bewertet.
Die hierunter ausgewiesenen Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen werden mit dem Zeitwert nach
versicherungsmathematischen Methoden bewertet. Soweit die
Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB erfüllt
sind wurden die Ansprüche mit der entsprechenden
Rückstellung saldiert.
Umlaufvermögen
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken,
die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit
ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge
berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Beachtung des
§ 255 HGB angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten
neben den Einzelkosten (Material- und Fertigungseinzelkosten)
auch aktivierungspflichtige Teile der Gemeinkosten (Material-
und Fertigungsgemeinkosten). Zinsen für Fremdkapital und
Vertriebskosten werden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Verkaufspreise
bewertet. Falls die Verkaufspreise unter den progressiv
ermittelten Herstellungskosten lagen, wurden Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert bewertet. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit
mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch
eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung
getragen.
Die Wertpapiere sind mit Anschaffungskosten bzw. nach
dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Latente Steuern
Die Gesellschaft macht bezüglich der Bilanzierung
von latenten Steuern von der Erleichterung des § 274 a
Nr. 4 HGB Gebrauch.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
als ein Jahr bestehen in Höhe von TEuro 0 (Vorjahr TEuro
0 ).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von TEuro 49 (Vorjahr TEuro 42 ) enthalten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von TEuro 106 (Vorjahr TEuro 93).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen in Höhe von TEuro 0 (Vorjahr TEuro
0).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen die
nicht in der Bilanz enthalten sind: 147 T € p. a..
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Jahresabschluss sind Erträge und Aufwendungen
von außergewöhnlicher Größenordnung
oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten, die
nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Im Einzelnen
handelt es sich um folgende Sachverhalte:
- Rückzahlung der Corona-Soforthilfe i. H. v. 30
T€
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Angaben zum Unternehmen
| Firma: |
Bayerischer Hof GmbH |
| Sitz: |
Kitzingen |
| Registergericht: |
Würzburg |
|
Handelsregisternummer: |
HRB 12359 |
Durchschnittliche Anzahl Arbeitnehmer: 23
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Frau Katrin Hofknecht , Hotelmeisterin, Kitzingen sowie
Herr Peter Hofknecht , Hotelier, Biebelried
Kitzingen, den 27.06.2024
gez.
Katrin Hofknecht, (Geschäftsführerin)
gez.
Peter Hofknecht, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2023
festgestellt. |