Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 51933
Eingetragen
20.6.2016
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Software-Implementierung und IT-Lösungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Abdul Jalil Ahmad-Rai
seit 10.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Abdul Ahmad-Rai
Rodgau
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DAYNA GmbH

Rodgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 51.037,00 20.556,00
I. Sachanlagen 51.037,00 20.556,00
B. Umlaufvermögen 490.833,18 362.477,65
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 486.478,68 317.556,67
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.354,50 44.920,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.602,52 7.684,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 545.472,70 390.718,27

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 153.586,89 151.994,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 126.994,01 204.779,23
III. Jahresüberschuss 1.592,88 -77.785,22
B. Rückstellungen 31.800,85 76.699,52
C. Verbindlichkeiten 360.084,96 162.024,74
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 360.084,96 162.024,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 545.472,70 390.718,27

Anhang zum 31. Dezember 2020

gemäß § 326 HGB

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

I. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 II. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

 III. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

 IV. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

 V. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

 VI. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

VII. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 I. Bilanzierungsmethoden

 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

 5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

 II. Bewertungsmethoden

  1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

 5. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR 800,00 werden, sofern vorhanden, im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Von dem Wahlrecht einen Sammelposten für Vermögensgegenstände zu bilden, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 liegt, ist kein Gebrauch gemacht worden. Diese Regelung kann gemäß IDW auch für die Handelsbilanz übernommen werden.

 6. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde berücksichtigt.

 7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

 8. Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Gemäß § 253 Abs. 2 S.1 HGB sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst worden.

 9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

 10. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

 I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

 II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Forderungen und Verbindlichkeiten, welche im Kontennachweis erläutert sind.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 1 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht.

 IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G. u. V. - Posten

 I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.

E. Sonstige Angaben

 I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Mahmood Altaf geführt.

 II. Lagebericht

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Eschborn, den 16.09.2022

Dayna GmbH

(Mahmood Altaf)
Geschäftsführer

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2020 - 31.12.2020

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 296.055,14 EUR.

1.1.2019 - 31.12.2019

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 113.503,45 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2022 festgestellt.

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