Louis &
Louisa GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.698,00 |
38.163,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
79,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.696,00 |
18.084,00 |
| III.
Finanzanlagen |
16.000,00 |
20.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
581.262,34 |
762.425,19 |
| I.
Vorräte |
122.700,73 |
192.724,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
241.782,17 |
237.682,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
216.779,44 |
332.017,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.812,46 |
4.062,50 |
| D.
Aktive latente Steuern |
172.792,08 |
167.086,83 |
| Aktiva |
792.564,88 |
971.737,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
369.122,09 |
474.064,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
61.253,00 |
61.253,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
282.869,09 |
387.811,40 |
| davon
Gewinnvortrag |
387.811,40 |
414.274,88 |
| B.
Rückstellungen |
238.862,28 |
281.025,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
184.580,51 |
216.647,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
184.580,51 |
216.647,25 |
| Summe
Passiva |
792.564,88 |
971.737,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Louis & Louisa GmbH,
Regensburg (Amtsgericht Passau, HRB HRB 11031), ist nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
aktuellen Fassung unter Berücksichtigung des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt worden.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene
immaterielle
Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt.
Der Ausweis der
liquiden Mittel erfolgte zu Anschaffungskosten.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen
Die
aktiven latenten Steuern wurden gem. § 274 Abs.
1 HGB für den Saldo aus Steuerbelastungen aufgrund von
Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen
Wertansätzen, die sich in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen, und
Steuerentlastungen aus steuerlichen Verlustvorträgen
in Höhe der innerhalb der nächsten fünf
Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung gebildet. Sie
wurden gem. § 274 Abs. 2 HGB mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Die
Pensionsrückstellungen wurden gem. § 249
Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2,
§ 253 Abs. 2 HGB sowie § 246 Abs. 2 HGB in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages abgezinst
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz für eine
angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren passiviert.
Die
sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Eine von den gesamten Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ausgehende Darstellug der Entwicklung
der Poten des Anlagevermögens ist nachfolgend als
Anlage zum Anhang wiedergegen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR
5.000,00 enthalten.
Alle übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr auf.
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR
25.000,00 und ist voll einbezahlt.
Rückstellungen
Die
Pensionsrückstellungen wurden gem. § 249
Abs. 1 HGB in Verbindung mit §§ 253 Abs. 1 Satz
2, 253 Abs. 2 HGB sowie § 246 Abs. 2 HGB mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach der "Projected
Unit Credit Method" berechnet wurde. Dabei wurden folgende
Annahmen zugrunde gelegt:
- Sterbetafeln: ©
Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck
- Rechnungszins: 1,82 %
- Gehaltstrend: 0,00 %
- Rententrend: 0,00 %
- Fluktuation: 0,00 %
- Pensionsalter: 67 Jahre
Darüber hinaus besteht ein Unterschiedsbetrag
nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von
EUR 15.173,00 (Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz
der Rückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren), der nach § 253 Abs. 6
Satz 2 grundsätzlich ausschüttungsgesperrt ist.
Der ausschüttungsgesperrte Betrag ist in vollem
Umfang durch frei zur Verfügung stehende
Eigenkapitalanteile gedeckt.
Die Rückstellung für Verpflichtungen aus
Zeitwertkonten (pensionsähnliche Verpflichtung)
bestimmt sich ausschließlich nach dem Wert der zu
ihrer Erfüllung vorgesehenen
Vermögensgegenstände
(Rückdeckungsversicherungen). Sie wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert dieser
Vermögensgegenstände angesetzt. Da die
Vermögensgegenstände dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtung
aus Zeitwertkonten dienen, wurde die Rückstellung mit
den zu ihrer Erfüllung bestimmten
Vermögensgegenständen saldiert. Die verrechneten
Vermögensgegenstände wurden dabei zum
beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der Saldo setzt sich wie folgt zusammen:
Rückstellung
für Zeitwertkonten
(Erfüllungsbetrag)
|
Beizulegender Zeitwert
der verrechneten
Vermögensgegenstände
|
Rückstellung
für Zeitwertkonten nach
Saldierung
|
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus
der Vermögens-
verrechnung
|
EUR 762.608
|
EUR 762.608
|
EUR 0,00
|
EUR 0,00
|
Im Zuge der dargestellten Verrechnungen wurden gem.
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB auch die zugehörigen
Aufwendungen und Erträge für Altersvorsorge bzw.
die zugehörigen Zinsaufwendungen und -erträge
saldiert:
Zinsaufwand
|
Zinsertrag
|
Aufwand nach Saldierung
|
Ertrag nach Saldierung
|
EUR 13.331
|
EUR 13.331
|
EUR 0,00
|
EUR 0,00
|
Die
sonstigen Rückstellungen enthalten eine
Rückstellung für Kosten der Erstellung des
Jahresabschlusses in Höhe von TEUR 12, eine
Rückstellung für noch nicht in Anspruch
genommenen Urlaub und Überstunden in Höhe von
TEUR 1, eine Rückstellung für die Aufbewahrung
von Geschäftsunterlagen in Höhe von TEUR 23.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von
weniger als 1 Jahr auf.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 9 (Vj. 10).
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Berichtsjahr waren:
- Frau Sabine Berghaus-Stark, Kauffrau, Bad Abbach
- Frau Gabriele Lell, Kauffrau, Regensburg
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von EUR
104.942,31 wird in voller Höhe vorgetragen.
Größenabhängige Erleichterungen
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach
§§ 274a, 288 HGB für die Aufstellung und von
den größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 326 HGB für die Offenlegung des
Jahresabschlusses (nicht veröffentlichte Teile des
aufgestellten Anhangs) wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Unterschrift der Geschäftsführung
gez.
Regensburg, den
05.03.2025
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Ort, Datum
|
Unterschrift Sabine
Berghaus-Stark
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gez.
Regensburg, den
05.03.2025
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Ort, Datum
|
Unterschrift Gabriele
Lell
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sonstige Berichtsbestandteile
Regensburg, den
05.03.2025
gez.
Sabine Berghaus-Stark
gez.
Gabriele Lell, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.03.2025
festgestellt.
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