aVier
Marketing GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 30.11.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
10.629,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.033,29 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
8.033,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.595,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.629,04 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.823,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-13.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
5.676,99 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.606,03 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.606,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.606,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.629,04 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der aVier Marketing GmbH, Bonn
auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach
§ 266 HGB.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahrs sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Forderungen sowie sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert,
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittelwurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungenwurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeitenwurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern waren nicht anzusetzen.
III. ANGABEN ZUR BILANZ
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen zum Bilanzstichtag € 7.289,71 und haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. SONSTIGE ANGABEN
Einzelvertretungsberechtigte und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 waren
Herr Thomas Poier, Kaufmann, Burscheid und Herr Andreas
Arnold, Mediendesigner, Köln.
Köln, den 17.07.2012
Thomas Poier
Bestätigungs-/Versagungsvermerk/Bescheinigungstext
Bescheinigung
Ich habe auftragsgemäß den
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der Auftraggeberin
aVier Marketing GmbH
Sterntorbrücke 4
53111 Bonn
für das Geschäftsjahr vom 30.11.2010 bis
31.12.2010 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die von mir
geführten Bücher und die mir darüber hinaus
vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich
auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf
Plausibilität beurteilt habe, sowie die mir erteilten
Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des
Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst
die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Zur Beurteilung der Plausibilität der mir vorgelegten
Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen ich
nicht mitgewirkt habe, habe ich Befragungen und analytische
Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit
auszuschließen, dass diese nicht
ordnungsgemäß sind. Hierbei sind mir keine
Umstände bekannt geworden, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten Unterlagen
und des auf dieser Grundlage von mir erstellten
Jahresabschlusses sprechen.
Köln, den 17.07.2012
Dipl.-Kfm. Joachim Bals
Steuerberater
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