PROGEMA Flöhl GmbH
Schlachthofstraße 83, 99085 Erfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Flöhl seit 7.6.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Progema Flöhl GmbHErfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Soweit sich durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben haben, wurde auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Im Geschäftsjahr wurde die Sachanlagen linear abgeschrieben. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der Progema Flöhl GmbH zum 31.12.2009 wurden als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 2a EStG bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 135.632,29 EUR (Vorjahr: 125.249,94 EUR). Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von EUR 135.632,29 (Vorjahr 125.249,94 EUR) ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Anteilsbesitz Es besteht kein Anteilsbesitz gem. § 285 Abs. 11 HGB von mindestens 20 % an anderen Unternehmen. Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Im Posten Bilanzgewinn ist ein Ergebnisvortrag von € 89.412,12 enthalten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Es bestehen keine Grundpfandrechte. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Christian Flöhl. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Ausschüttungssperre Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB besteht nicht. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Bilanz und der Anhang wurden unterzeichnet in Erfurt, am 30.03.2012 vom Geschäftsführer Herrn Christian Flöhl. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.3.2012. |
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