RSI Verwaltungsgesellschaft mbH
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RSI TestSysteme GmbH & Co. KGSalzkottenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der RSI TestSysteme GmbH & Co. KG wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2023 wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderte Vorschriften des HGB angewandt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft im Sinne des HGB auf. Komplementär der Gesellschaft ist die RSI Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Salzkotten. Sie leistet keine Kapitaleinlage und ist am Kapital sowie Liquidationserlös nicht beteiligt. Das Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € ist vollständig eingezahlt. Die Kommanditeinlage beträgt 100.000,00 €. Sie ist vollständig eingezahlt.
II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden insoweit nicht aktiviert Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter linearer bzw. außerplanmäßiger Abschreibung bewertet. Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs.2 EStG nicht im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht. Soweit in den Vorjahren steuerrechtlich begründete erhöhte Abschreibungen bei den Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens vorgenommen wurden, erfolgt der Ausweis im Sonderposten mit Rücklagenanteil. Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei den Vorräten werden die Roh- und Betriebsstoffe sowie die Waren zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbarer Risiken wird durch die Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Bewertung des Kassenbestandes sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalbetrag. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß gem. § 274a Nr.4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzGegenüber den Gesellschaftern gem. § 42 Abs.3 GmbHG / § 264 c Abs.1 HGB bestehen Forderungen in Höhe von 0,00 EUR. Es liegen keine gewährte Vorschlüsse und Kredite zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vor. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Der Ansatz erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Gegenüber den Gesellschaftern gem. § 42 Abs.3 GmbHG / § 264 c Abs.1 HGB bestehen keine Ausleihungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 338.173,23 EUR. Gegenüber den verbundenen Unternehmen bestehen keine Ausleihungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 3.106,99 EUR. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0 EUR. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und andere Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR. IV. Sonstige Angaben Am Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB in Form von Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 176.233,05 EUR (Vorjahr:132.893,25 EUR), Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen sowie aus Haftungsverhältnisse der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Am Bilanzstichtag bestanden jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasingverträgen, Miet- und Pachtverträgen, langfristigen Abnahmeverpflichtungen, anstehenden Großreparaturen in Höhe von insgesamt 46.041,60 EUR. Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung enthalten. In den Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 100.000 EUR enthalten. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 7 Arbeitnehmer in Vollzeit und keine Arbeitnehmer in Teilzeit (voll berücksichtigt). Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die RSI Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heiner Rüther, Ingenieur, und Herrn Johann Iwich, Elektronik-Meister geführt. Weitere Gesellschaftsorgane bestanden im Geschäftsjahr nicht.
Salzkotten, den 12.12.2024 Heiner Rüther Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt. |
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