SchuBiL UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseAußerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henry Thiel seit 16.3.2010 | Geschäftsführer |
Frank Posselt seit 16.3.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Leipzig | 60.00% |
Stadt Leipzig | 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kabelbau Leipzig GmbHLeipzigJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Tätigkeitsabschluss § 6b Absatz 3 EnWG zum 31. Dezember 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
II. Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des EnWGs beachtet. Der Jahresabschluss umfasst das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB, aufgestellt nach dem Gesamtkostenverfahren) ist unverändert zum Vorjahr. III. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. IV. Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, sofern abnutzbar, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen zwischen zwei und neunzehn Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht bilanziert. Vermögensgegenstände mit einem Wert bis EUR 250 werden bei Anschaffung im Aufwand erfasst und mit einem Wert von EUR 250 bis 800 EUR sofort abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Unfertige Leistungen sind verlustfrei zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben Material- und Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr (Abschreibung) des der Fertigung dienenden Anlagevermögens einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der GuV In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 11.104,50 € (31.12.2022: 27.103,18 €) enthalten. Die Forderungen resultieren unverändert zum Vorjahr vollständig aus Lieferung und Leistung. In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 5.067,09 € (31.12.2022: 5.065,36 €) enthalten. Alle anderen Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten können dem nachfolgenden Spiegel entnommen werden. Die Verbindlichkeiten sind neben den üblichen Eigentumsvorbehalten nicht besichert.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 3.634,74 € ( 31.12.2022: 7.831,17 €) enthalten. Die Verbindlichkeiten resultieren, unverändert zum Vorjahr, vollständig aus Lieferung und Leistung. Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB. Am Abschlussstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, in Höhe von 628 T€. Die sonstigen Steuern sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 14.259,17 € (2022: 14.870,84 €) enthalten. C. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
II. Angaben über Anzahl der Mitarbeiter Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 48 Arbeitnehmer beschäftigt. III. Angaben gemäß § 6b Absatz 2 EnWG Im Geschäftsjahr 2023 wurden leistungswirtschaftliche Beziehungen größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen getätigt. Diese betrafen Erträge für technische und bauliche Dienstleistungen von 3.798 T€. Als energiespezifischer Dienstleister besteht für die KBL die Verpflichtung zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG. Hierzu werden getrennte Konten für die verschiedenen in § 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche geführt. IV. Angaben zur Konzernzugehörigkeit Die KBL ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke. Auf die Einbeziehung des Jahresabschlusses der KBL in den Konzernabschluss der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Leipzig, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) wird gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet werden. Der Konzernabschluss der LVV wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. V. Mindestbesteuerung Der übergeordnete LVV-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Deutschland in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15% aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Auf die KBL wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG ist. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin LVV zum Ausgleich für etwaige durch die KBL verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet, welche künftig durch die KBL für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten verursacht werden. Da das MinStG für das Geschäftsjahr 2023 für die KBL noch keine Anwendung findet, entsteht für das Geschäftsjahr 2023 keine - dem Gruppenträger auszugleichende - Steuerbelastung aus dem MinStG. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar.
Leipzig, den 13. Mai 2024 K.B.L Kabelbau Leipzig GmbH Henry Thiel, Geschäftsführer Frank Posselt, Geschäftsführer Tätigkeitsabschluss § 6b Absatz 3 EnWG zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023"Dienstleistungserbringung für die Elektrizitätsverteilung"Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023"Dienstleistungserbringung für die Elektrizitätsverteilung"
Tätigkeitsabschlüsse §6b Absatz 3 EnWGKabelbau Leipzig GmbH, LeipzigInhaltsverzeichnis 1 Erläuterungen zu den Tätigkeiten 2. Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse 3 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Tätigkeitabschlüsse 1 Erläuterungen zu den Tätigkeiten Die Kabelbau Leipzig GmbH (KBL) bietet Kabelbau und Elektromontagen für Kunden aus den Branchen Elektrizitätsversorgung und Telekommunikation an. Das Leistungsspektrum ist vielseitig. Die KBL verlegen das Kabel und Kabelkanäle und errichten Schachtbauwerke. Im Rahmen von Dienstleistungsverträgen erbringen die KBL verschiedene Leistungen für die Netz Leipzig GmbH (Netz Leipzig). Entsprechend § 6b Abs. 3 EnWG sind die Geschäftsbeziehungen, die gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung der Netz Leipzig erbracht werden, als energiespezifische Dienstleistungen zu deklarieren, für die ein Tätigkeitsabschluss zu erstellen ist. In der Dienstleistungserbringung für die Elektrizitätsverteilung wurden die Umsatzerlöse aus der Bautätigkeit für die Netz Leipzig, die diesbezüglich anfallenden Aufwendungen sowie die daraus resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten zugeordnet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelabschluss der KBL. 2 Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse Auf Grundlage einer direkten Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt eine sachgerechte Schlüsselung aller Posten des Jahresabschlusses. 3 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Tätigkeitsabschlüsse Soweit nachfolgend nicht näher erläutert, entsprechen die zu machenden Angaben denen, die im Anhang der KBL enthalten sind. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 2,4 TEUR (Vj.: 2,5 TEUR). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen:
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Für die Dienstleistungserbringung der Elektrizitätsverteilung bestehen keine Haftungsverhältnisse, die gemäß § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen für die Dienstleistungserbringung der Elektrizitätsverteilung in Höhe von 295 TEUR (Vj.: 121 TEUR). BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Kabelbau Leipzig GmbH, Leipzig VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Kabelbau Leipzig GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Dienstleistungserbringung für die Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Leipzig, den 19. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer ppa. Rene Strobach, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 27.05.2024 festgestellt. Die Festlegung der Verwendung des Ergebnisses fand am 27.05.2024 statt |
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