Altmühlklause GmbH
Dollnstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.392,00 |
16.694,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.392,00 |
16.694,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.954,72 |
10.349,93 |
| I.
Vorräte |
1.452,70 |
682,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
268,33 |
245,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.233,69 |
9.422,44 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
32.030,64 |
21.072,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
57.377,36 |
48.116,48 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
57.030,64 |
46.072,55 |
| davon
Gewinnvortrag |
10.958,09 |
9.755,45 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
32.030,64 |
21.072,55 |
| B.
Rückstellungen |
1.100,00 |
620,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.277,36 |
47.496,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
56.277,36 |
47.496,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
57.377,36 |
48.116,48 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Altmühlklause GmbH,
Breitenfurt, wurde auf Grundlage der Bilanzierungs-
Bewertungsvorschriften des Handeslgesetzbuches §§
252-256,269-274,279-283 HGB aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH- Gesetzes
zu beachten. Die Gesellschaft ist für 2011 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den Vorschriften im Geschäftsjahr linear
und degressiv, vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die
lineare Abschreibung zu einer höheren Absetzung
führt. Steuerliche Sonderabschreibungen konnten nicht
in Anspruch genommen werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG wurden 2011 im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Vorräte werden gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenen Wert angesetzt.
Der Ansatz der flüssigen Mitte (Kassenbestand)
entspricht dem Nominalwert.
Abgrenzungen sind mit dem auf die Zeit nach dem
Bilanzstichtag entfallenden Teil der verausgabten
Beträge angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe der
voraussichtlichen Verpflichtungen bemessen und beinhalten
alle erkennbaren Risiken.
Alle übrige Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Helga Karmann geführt.
Außer der Geschäftsführerin Frau Helga
Karmann wurden keine weiteren Organe bestellt.
Breitenfurt, den 16.05.2013
Die Geschäftsführerin
gez. Helga Karmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2013 festgestellt.
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