Goebel Fernmeldebau GmbHLiquidiert
77797 Ohlsbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GOEBEL FERNMELDEBAU GMBHOHLSBACHJAHRESABSCHLUSS NACH DEM KapCoRiLiG ZUM 31. DEZEMBER 2007BILANZ zum 31. Dezember 2007AKTIVA
AnhangAngaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Firma Goebel Fernmeldebau GmbH in Ohlsbach wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze: SachanlagenDas Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um die planmäßige Abschreibung vermindert (§ 6 Abs.1 Nr.1 EStG). Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv gemäß § 7 EStG vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Abs.2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wird im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. VorräteDer Warenbestand wurde von der Mandantin körperlich ermittelt und entsprechend den steuerlichen Vorschriften bewertet. ForderungenDie Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften gebildet. Gemäß § 64 GmbHG erfolgt der Hinweis, dass die Gesellschaft zum Stichtag bilanziell überschuldet ist. Diese Situation wurde durch Zuführung von Eigenkapital ersetzenden Mitteln in Form von Darlehen mit einer Rangrücktrittserklärung im Falle der Insolvenz geheilt. Es bestand zum Stichtag eine positive Fortführungsprognose. |
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