EnerSys Windpark Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Turbinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Blank seit 28.1.2021 | Vorstandsmitglied |
Kolja Dr. Haberland seit 28.1.2021 | Vorstandsmitglied |
Lars Gottschalk seit 26.3.2013 | Prokura |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LayTec AktiengesellschaftBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
ANHANGAllgemeine Angaben Die LayTec Aktiengesellschaft ("LayTec AG"), Berlin, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB-Nr. 132318 geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregeln wurden stetig angewandt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden sowohl die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für alle Kaufleute, als auch die Methoden, die speziell für Kapitalgesellschaften gelten, berücksichtigt. Insbesondere wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, der Einzelbewertung, der Vorsicht, der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen und der Bewertungsstetigkeit beachtet. Die Bewertung der Bilanzpositionen wurde im Einzelnen wie folgt durchgeführt: Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand erfasst. Die notwendigen Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Anschaffung im laufenden Geschäftsjahr erfolgte diese pro rata temporis. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von immateriellen Vermögensgegenständen beträgt durchschnittlich 5 Jahre. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer anderer Anlagen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 3 Jahren und 14 Jahren. Bei den im abgelaufenen Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von EUR 800,00 wurde die Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 2 EStG analog angewandt. Sie wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Um allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, Rechnung zu tragen, hat die Gesellschaft Gängigkeits- bzw. Reichweitenabschläge angesetzt. Zur Vereinfachung haben wir zwei Gängigkeitsklassen gebildet:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bzw. dem beizulegenden niedrigeren Wert bewertet. Eine Pauschalwertberichtigung wurde wie im Vorjahr nicht vorgenommen, da keine wesentlichen Ausfallrisiken erkennbar sind. Sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bzw. dem beizulegenden niedrigeren Wert ausgewiesen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Ein Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde für Zuschüsse zu aktivierten Mietereinbauten gebildet. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Mietereinbauten. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden fristadäquat abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der ggf. entstehende Aufwand oder Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. Davon-Vermerk ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 30,175 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 14,350 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 410 %. Zum Bilanzstichtag ergeben sich ausschließlich aktivische Steuerlatenzen. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz latenter Steuern in der Bilanz unterbleibt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich der Abschreibungen auf Anlagevermögen und Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz Einzelposten des Anlagevermögens Die Wirtschaftsgüter des unbeweglichen und des beweglichen Anlagevermögens wurden in einem Anlagenspiegel dargestellt. Dieser Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Anteile an verbundenen Unternehmen LayTec UK Ltd. Sitz der Gesellschaft ist Ince, Großbritannien. Die Gesellschaft wurde in 2011 gegründet. Das Stammkapital beträgt £ 10.000,00; der Anteil am Stammkapital beträgt £ 9.568,00 (95,7 %). Der Jahresüberschuss für 2021 beträgt £ 62.222,00. Die Gesellschaft weist nach Ergebnisverwendung Verlustvorträge von £ 400.916,00 auf. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt £ 390.916,00. Die LayTec AG ist aufgrund der größenabhängigen Befreiungen des § 293 HGB gesetzlich nicht dazu verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht zu erstellen. Forderungen Forderungen, die rechtlich erst im Folgejahr entstanden sind, sind nicht vorhanden. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gliedern sich wie folgt:
Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt:
Darlehensforderungen gegenüber der LayTec UK Ltd. wurden in voller Höhe bereits in Vorjahren wertberichtigt. Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen gegen Gesellschafter gliedern sich wie folgt:
Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 104.000,00 und ist eingeteilt in 103.792 Stammaktien und 208 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, allesamt Stückaktien. Der sich rechnerisch ergebende Anteil am Grundkapital je Stückaktie beträgt EUR 1,00. Eigene Anteile Der Bestand an Eigenen Anteilen entwickelt sich wie folgt: Stückzahl / Anschaffungskosten, Verkaufserlös
Nennwertentwicklung
Entwicklung der Rücklagen
Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital (EUR 104.000,00) beträgt 0,712 % (Vorjahr 0,712 %). Die freien Rücklagen (Gewinnrücklage) werden mit dem Betrag aus den Anschaffungskosten, der den Nennbetrag übersteigt, belastet. Die Erwerbe erfolgten in den Vorjahren gem. Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 26. April 2013 bzw. vom 26. Juni 2015 und 08. Juli 2016 gem. § 71 Abs.1 Nr.8 AktG. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: Kapitalrücklage:
Die Kapitalrücklage betrifft ein geleistetes Aufgeld auf den Anteil am Stammkapital vor Umwandlung der GmbH zur AG. Die Kapitalrücklage betrifft ein geleistetes Aufgeld auf den Anteil am Stammkapital vor Umwandlung der GmbH zur AG. Nach § 150 Abs. 2 AktG ist für Aktiengesellschaften eine gesetzliche Rücklage vorgeschrieben. Diese wird mit 5 % des jährlichen Jahresüberschusses gespeist, bis die gesetzliche Rücklage 10 % des Grundkapitals entspricht. Bei der Berechnung dieser Grenze sind Kapitalrücklagen nach § 272 Nr. 1 bis 3 HGB einzubeziehen. Da diese Grenze bei der LayTec AG unter Einbeziehung der bestehenden Kapitalrücklagen nach § 272 Nr. 1 bis 3 HGB bereits zum Zeitpunkt des Formwechsels in eine AG im Jahr 2011 gedeckt war, war demnach keine Einstellung in die gesetzliche Rücklage im Geschäftsjahr erforderlich. Diese erfolgt erst wieder, wenn die 10 %-Grenze unterschritten wird. Gewinnrücklage Die Gewinnrücklage entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: Gewinnrücklage
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Februar 2011 angewiesen, den Jahresabschluss unter teilweiser Ergebnisverwendung aufzustellen. Für das Geschäftsjahr 2021 liegt ein Jahresüberschuss vor, der mit 10 % in die Gewinnrücklage eingestellt wird (EUR 250.420,00); der Restbetrag wird über den Bilanzgewinn auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Rückstellungen für Steuern Die Rückstellungen für Steuern entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt: Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
Die Rückstellungen betreffen das laufende Geschäftsjahr. Die Veranlagungen für 2020 sind bis zum Bilanzstichtag noch nicht durchgeführt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Für die Berechnung der Gewährleistungsrückstellungen werten wir jährlich die tatsächlichen Gewährleistungskosten aus und überprüfen die durchschnittliche Gewährleistungsdauer. Auf Grund der daraus gewonnenen Erkenntnisse wird die Rückstellung entsprechend angepasst. Eine Abzinsung wurde auf Grund der kurzen Laufzeiten wie im Vorjahr nicht vorgenommen. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte abgesichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind rechtlich alle im Geschäftsjahr entstanden. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind enthalten
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind enthalten
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In der Summe von EUR 63.239,94 sind enthalten:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt auf:
Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind, bestehen nicht. Die zukünftige Inanspruchnahme aus Miet- und Leasingverhältnissen ergibt sich auf den Bilanzstichtag wie folgt:
Sonstige Angaben Konzernzugehörigkeit Mutterunternehmen gegenüber der LayTec AG ist die Nynomic AG, Am Marienhof 2, 22880 Wedel. Die Nynomic AG stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf in welchen die LayTec AG einbezogen wird. Der Konzernabschluss kann in elektronischer Form beim Bundesanzeiger eingesehen werden. Verwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt vor, den nach Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 245.201,00 verbleibenden Jahresüberschuss auf Rechnung des neuen Geschäftsjahres vorzutragen und aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von EUR 2.200.000,00 an die Aktionäre auszuschütten. Sonstige Angaben Der Vorstand und der Aufsichtsrat setzen sich aus den folgenden Personen zusammen:
Der Vorstand der Gesellschaft besteht zum Bilanzstichtag aus zwei Mitgliedern. Es wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Angabe der Bezüge nach § 285 Nr. 9 HGB verzichtet. Die Vergütung für den Aufsichtsrat beträgt EUR 3.500,00 (Vorjahr EUR 3.300,00). Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (ohne beiden Vorständen) betrug 68 [Köpfe] (Vorjahr 67), davon 22 in Teilzeit (Vj.: 22). Nachtragbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen nicht vor. Hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gesellschaft wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen
Berlin, den 31. Januar 2022 Dr. Kolja Haberland, Vorstand Volker Blank, Vorstand Lagebericht zum 31.12.20211 Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage 1.1 Lage und erwartete Entwicklungen in der Branche LayTec entwickelt, produziert und vermarktet optische in-situ und in-line Messgeräte für die Überwachung von Dünnschichtprozessen. Die diesbezügliche globale Industrie umfasst die Branchen Opto-Elektronik, Höchstfrequenz-Elektronik, Leistungselektronik, Displays und Photovoltaik. Für LayTec besonders relevant ist dabei der Bereich Opto-Elektronik, wobei der höchste Umsatzanteil mit prozessintegrierter Messtechnik für MOCVD-(metal-organic chemical vapor-phase deposition)-Prozesse zur Herstellung von Leuchtdioden (Light Emitting Diodes, LEDs), Lasern und Höchstfrequenz-Elektronik erzielt wird. Weltweit verzeichnete die Halbleiterbranche für das Geschäftsjahr 2021 ein zweistelliges Wachstumsplus. Für die Optoelektronik Speziellen prognostizierte der ZVEI ein Umsatzplus von ca. 8 %. Davon konnte auch die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr profitieren. So formulierten wir im letzten Lagebericht mit Blick auf 2021 das Ziel, einen Umsatz im Bereich von 8,5 Mio EUR bis 9,5 Mio EUR bei einer EBIT-Marge von >10 % zu erreichen. Das für 2021 gesetzte Umsatzziel konnte mit einem Umsatz von 10,9 Mio EUR deutlich übertroffen werden, das EBIT von 2,6 Mio EUR lag mit 24,2 % ebenfalls deutlich oberhalb der Zielmarge. Die Umsätze im Bereich prozessintegrierter Messtechnik für MOCVD entwickelten sich im Jahr 2021 sehr erfreulich. Die laufenden Produktverbesserungen für unsere in-situ Messsysteme machten sich bezahlt, da wir in den Anwendungsgebieten Höchstfrequenz-Elektronik, Leistungselektronik und Laser-Fertigung erneut gestiegenen Bedarf bedienen und unseren Marktanteil in diesen Segmenten weiter ausbauen. Fortschritte in der Diversifizierung unserer Geschäftsaktivitäten durch Verkäufe neuer Produkte im in-line Metrology Segment (Photovoltaik) sowie bei Mapping Systemen sehen wir im Umsatz 2021. 1.2 Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr Seit der direkten Einbindung in die Nynomic-Gruppe (nach Übernahme von 100 % der Anteile durch die Nynomic AG in 2018) hat LayTec einen schnelleren und direkteren Zugang zu den Technologien der Gruppe. Die Nynomic AG bündelt unter ihrem Dach Kompetenzen im Bereich der Spitzenmesstechnik, die für die Gesellschaft komplementär wirken. LayTec erwartet deshalb in den kommenden Jahren ein zusätzliches Wachstumspotential. Der Schwerpunkt der Unternehmensentwicklung lag im Jahr 2021 darauf, wichtige Projekte zur Diversifizierung unserer Produkt- und Applikationsstruktur abzuschließen und die laufenden Produkt-Aktualisierungen bezüglich neuer Anwendungen (Power Electronics, High-Frequency Electronics, Laserstrukturen) in enger Kooperation mit Schlüssel-Kunden fortzusetzen. LayTec konnte entsprechend im Geschäftsjahr 2021 wesentliche Fortschritte auf dem langfristigen Weg hin zu einem bezüglich der Anwendungen und Märkte breiter aufgestellten Messtechnik-Unternehmen erzielen. 1.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage LayTec hatte sich für 2021 das Ziel gesetzt, ein EBIT von mehr als 10 % des Umsatzes zu erwirtschaften. Dies konnten wir erreichen, das EBIT lag bei 24,2 % (EUR 2,6 Mio EUR). Der operative Cash-Flow des Geschäftsjahres 2021 war deutlich positiv. Mittelabflüsse resultierten aus der Ausschüttung von TEUR 1.000 im laufenden Jahr. Auf Grund der vorgehaltenen Sockelliquidität und des positiven operativen Ausblicks erwarten wir, dass die Liquiditätssituation unverändert gut bleibt. Dies stellt sicher, dass das Unternehmen in der Lage ist, die bevorstehenden Aufgaben erfolgreich und aus eigener Kraft zu bewerkstelligen. So beträgt das Eigenkapital zum Stichtag 7,9 Mio EUR bzw. 84 % der Bilanzsumme (Vorjahr 6,4 Mio EUR bzw. 86 %). Der Bestand an offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt 1,0 Mio EUR (Vorjahr 1,4 Mio EUR). Unsere Lagervorräte erhöhten sich im Geschäftsjahr deutlich, da wir aufgrund der Pandemiesituation entschieden haben, unsere Mindestbestände zu erhöhen, um weiterhin lieferfähig zu bleiben, falls es bei Zulieferern zu Lieferverzögerungen kommen sollte. Bankverbindlichkeiten liegen weiterhin nicht vor. Auch für die absehbare Zukunft sind keine Kreditaufnahmen geplant. Das Rohergebnis (Gesamtleistung zzgl. sonstiger betrieblicher Ertrag abzgl. Materialaufwand) betrug 8,9 Mio EUR (Vorjahr 7,1 Mio EUR). Dazu beigetragen haben auch Erlöse aus Projektförderungen. Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 um 8 % gestiegen, was im Wesentlichen auf gestiegene variable Vergütungsbestandteile infolge des deutlich verbesserten Jahresergebnisses zurückzuführen ist. Die in den Vorjahren getroffenen Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit, Beschaffung, Einkauf und Prozess‐Optimierung werden laufend weiter verfeinert. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Liefertreue, Lieferqualität und Risiko-Minimierung. 1.4 Produktion und Absatz Im Geschäftsjahr 2021 lagen wir mit einem Umsatz von 10,9 Mio EUR deutlich oberhalb des erwarteten Umsatzbereiches von 8,5 Mio EUR bis 9,5 Mio EUR. Aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung im Technologie-Sektor hatten wir im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 bereits eine Steigerung des Umsatzes erwartet. Die Entwicklung in 2021 hat unsere Erwartung aber noch einmal deutlich übertroffen. Das Unternehmen ist auf Grund seiner hohen Innovationsstärke und seiner traditionellen Kundennähe zuversichtlich, dass wir unsere Marktanteile, insbesondere in den Segmenten Laser und Leistungselektronik, verteidigen und leicht ausbauen können. 1.5 Investitionen und Personal Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 wurde weiterhin vorsichtig in den Bereichen technische Anlagen, EDV und Betriebsausstattung investiert. Die durchgeführten Investitionen konnten vollständig durch Eigenkapital finanziert werden. Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten hat sich leicht erhöht auf 68 (Vorjahr 67). Wir erwarten, dass es auch in den nächsten Jahren möglich sein wird, die erforderlichen Investitionen ohne Kreditaufnahme zu bewerkstelligen. 1.6 Forschung und Entwicklung Das Geschäftsmodell der LayTec AG ist darauf ausgerichtet, durch innovative und zugleich strikt marktorientierte Forschung und Entwicklung (F&E) die jeweils marktführenden Messtechnik-Produkte sowohl für unsere Industriekunden als auch für Universitäten und Forschungseinrichtungen anbieten zu können. Dementsprechend sind ca. 33 % der Mitarbeiter im Bereich F&E tätig. Durch eine enge Zusammenarbeit der F&E-Mitarbeiter mit Vertrieb, Marketing und Application-Engineering wird eine kundenorientierte Produktentwicklung sichergestellt. Durch weltweite Zusammenarbeit mit renommierten Universitäten, Forschungszentren und Industriepartnern erhalten und stärken wir zudem unsere Innovationskraft. Unsere Teilnahme an mehreren öffentlich geförderten Entwicklungskonsortien hilft uns, unsere Technologie-Basis zu erweitern und neuartige Anwendungen für die prozessintegrierte Messtechnik zu erschließen. 2 Risikomanagement Grundlage des Risikomanagement-Systems hinsichtlich der Finanzinstrumente der Gesellschaft ist die systematische Identifikation und Bewertung der unterschiedlichen Risikoarten und -profile. Diese erfolgt mit Hilfe von Frühwarn-, Berichts- und Controlling-Instrumenten. Das Frühwarnsystem ist Teil der strategischen Planung, die langfristige, qualitative und quantitative Ziele unter Berücksichtigung der erwarteten Marktentwicklungen formuliert. Abweichungen von solchen langfristigen Vorgaben erkennt das Management durch fortlaufende Markt-Analyse sowie im Rahmen der Jahresplanung und des Quartals-Reportings. Die monatliche Berichterstattung des Auftragsbestands, der Umsätze, Kosten und der Ergebnisse bilden die Grundlage des Systems. Abweichungen werden festgestellt und analysiert. Sie dienen als Entscheidungshilfen für mögliche Korrekturmaßnahmen. Zur Reduzierung von Patent-Risiken bemüht sich LayTec darum, seine Technologie über entsprechende Patente zu sichern, sofern dies für das Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll und inhaltlich möglich ist. Zum 31. Dezember 2021 nutzte die Gesellschaft 12 patentrechtlich geschützte Erfindungen (davon noch 5 im Prüfprozess der Patentämter). Die Gesellschaft unterliegt keinen wesentlichen Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Die LayTec AG ist ein Technologieunternehmen. Aus diesem Grund ist sie unverändert in hohem Maß abhängig von den eingesetzten IT-Systemen. Zum Vorjahr gab es keine wesentlichen Veränderungen in der Risikobeurteilung. Die oben dargestellten wichtigen Risiken werden vom Management besonders beachtet. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. 3 Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken Die bereits dargestellten Diversifizierungsmaßnahmen zur Minderung der Risiken aus Abhängigkeiten von Einzelkunden oder Einzelprodukten sollen auch in den künftigen Jahren fortgeführt werden. Dies geschieht mit dem Ziel, dass mit den neuen Produktbereichen der Umsatz im Bereich des guten Wertes von 2021 gehalten wird. Aus diesem Grund werden die bereits laufenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Bereichen Verbindungshalbleitertechnologie und Großflächen-Dünnschichtabscheidungen forciert sowie weitere Applikationen von integrierter Prozessmesstechnik in benachbarten Technologiefeldern sondiert. Unser permanenter Fokus auf Neu- und Weiterentwicklung von Messtechnik-Produkten wird auch dadurch verdeutlicht, dass seit Unternehmensgründung stets ca. ein Drittel der gesamten Belegschaft im Entwicklungsbereich beschäftigt ist. Das Hauptrisiko liegt dabei darin, inwiefern die neuesten Produktgruppen erfolgreich am Markt platziert werden können. Um dieses Risiko zu limitieren, werden regelmäßig sämtliche laufende Produktentwicklungen mit den resultierenden Marktchancen abgeglichen und die Anzahl der aktiven Produktentwicklungsprojekte dadurch reduziert. Durch den somit erwarteten schnelleren Projektabschluss sollen die Marktchancen der neuen Produkte erhöht werden. Auf Grund der allgemeinen Marktentwicklung im Technologie-Sektor erwarten wir für 2022 einen Umsatz im Bereich von 9,5 Mio EUR bis 10,5 Mio EUR. Eine Vorausschau auf den Umsatz des Jahres 2023 kann hier noch nicht gegeben werden, da die längerfristige Entwicklung in unseren Hauptmärkten und auch die Auswirkungen der Pandemie auf die Märkte derzeit nur unzureichend eingeschätzt werden können. Auf Basis der aktuellen Projekte, Aufträge und Branchenerwartungen rechnen wir für das Jahr 2022 mit einem Ergebnis >10 % des Umsatzes. 4 Erklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG Die LayTec AG befindet sich mehrheitlich im Besitz der Nynomic AG, Wedel. Die LayTec AG hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit der folgenden Erklärung abschließt: "Die LayTec AG hat nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden." Der bisherige Vorstand Dr. J.-Thomas Zettler wurde planmäßig zum 01.01.2021 durch die beiden neu bestellten Vorstände Volker Blank und Dr. Kolja Haberland abgelöst. Weitere berichtspflichtige Vorgänge haben im Geschäftsjahr 2021 nicht vorgelegen.
Berlin, den 31. Januar 2022 Volker Blank, Vorstand Dr. Kolja Haberland, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens 2021LayTec AG
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Ertragslage des Unternehmens unterrichten lassen. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrates im ständigen Kontakt mit dem Vorstand. Dabei wurden Fragen der Unternehmensstrategie und wichtige Vorfälle besprochen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung laufend überwacht. In zwei Sitzungen am 15.04.2021 und am 23.11.2021 wurden alle Geschäftsvorfälle und anstehenden Entscheidungen, die nach Gesetz und der Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, ausführlich behandelt. An diesen Sitzungen haben sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates teilgenommen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2021 inkl. Anhang und der Lagebericht über das Geschäftsjahr 2021 wurden durch die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht des Vorstands und seinen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns ebenfalls sorgfältig geprüft. Der Abschlussprüfer hat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung gestanden. Die zu prüfenden Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied mit der Einladung zur Bilanzsitzung ausgehändigt. Dem Ergebnisverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Die Berichte des Abschlussprüfers haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass, Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 27.04.2022 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 vorgeschlagen. Die Entlastung wurde durch die Hauptversammlung am 27.04.2022 erteilt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und Mitarbeitern der Gesellschaft für die in 2021 geleistete Arbeit.
Berlin, den 27.04.2022 Fabian Peters, Vorsitzender des Aufsichtsrats Abhängigkeitsbericht des Vorstandes gem. § 312 ff. AktG für das Geschäftsjahr 2021 Die LayTec AG ist auf Grund der Stellung der Nynomic AG als alleiniger Aktionär mit wirtschaftlich 100 % der Aktien abhängiges Unternehmen im Sinne des § 17 AktG. Von der LayTec AG wiederum abhängiges Unternehmen ist die LayTec UK Ltd. Gem. § 312 Abs. 1 S. 1 AktG hat daher eine Berichterstattung über die Beziehung der LayTec AG zu den verbundenen Unternehmen zu erfolgen. In dem Bericht sollen alle Rechtsgeschäfte, welche die LayTec AG im vergangenen Geschäftsjahr mit der Nynomic AG als herrschenden Unternehmen oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen vorgenommen hat, und alle anderen Maßnahmen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr getroffen oder unterlassen hat, vom Vorstand aufgeführt werden. Es wurden von verbundenen Unternehmen (Avantes B.V., Avantes Inc., m-u-t GmbH, Sensortherm GmbH) geringfügige Einkäufe und Dienstleistungsaustausche getätigt. Diese erfolgten danach der Gestalt, wie sie auch unter fremden Dritten abgeschlossen worden wären. Mit der Nynomic AG wurde ein kurzfristiges Darlehen zum Jahresende über 2.000.000 EUR mit marktüblichen Zinskonditionen vertraglich vereinbart. Der Vertrag ist wie unter Dritten vereinbart. Mit der Nynomic AG besteht ein Vertrag über Unterstützungsleistungen ("management fee"). Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der Kosten, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung entstehen. Die LayTec AG hat nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in den Rechtsgeschäften vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Weitere berichtspflichtige Vorgänge haben im Geschäftsjahr 2021 nicht vorgelegen.
Berlin, den 15. Januar 2022 Volker Blank, Vorstand Dr. Kolja Haberland, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LayTec AG, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LayTec AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LayTec AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, den 10. Februar 2022 Clauß
Paal & Partner mbB
Michael Benkhoff, Wirtschaftsprüfer Stefan Evers, Wirtschaftsprüfer |
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