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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Prümm seit 2.8.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Prümm GmbHWölpinghausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktivseite
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Prümm GmbH hat ihren Sitz in Wölpinghausen und ist eingetragen beim Amtsgericht Stadthagen (Reg.-Nr.: B 1157). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Wir sind eine "Kleinstkapitalgesellschaft" im Sinn des Handelsgesetzbuches (HGB). Die für diese Gesellschaften eingeräumten Erleichterungen bei der Rechnungslegung usw. nehmen wir nicht in Anspruch. Die für "kleine Kapitalgesellschaften" im Sinn des HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs sowie bei der Offenlegung der Unterlagen der Rechnungslegung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers nehmen wir weiter in Anspruch. Von der Aufstellung eines Lageberichts sind wir größenabhängig befreit. Die Offenlegung eines Vorschlags für die Verwendung des Ergebnisses und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung ist (nach § 325 Absatz 1 HGB in Verbindung mit §§ 40 Absatz 1, 42 a Abs. 2, 29 Abs. 1 GmbHG) nicht erforderlich. Die formale Darstellung des Jahresabschlusses ist gegenüber dem vorhergehenden Geschäftsjahr durch die erstmalige Anwendung der durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB in folgenden Punkten neu: Streichen des bisherigen Postens "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und Einfügung des Postens "Ergebnis nach Steuern". Für die Darstellung der Bilanz in Kontoform wenden wir die jeweils unsaldierte, geschlossene Aneinanderreihung der Aktiva und Passiva an. Die Gewinn- und Verlustrechnung stellen wir in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren auf. Soweit es die gesetzlichen Vorschriften erlauben, fassen wir Erträge und Aufwendungen zu Zwischensummen zusammen, um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu erhöhen. Die Bezeichnungen der einzelnen Posten des Jahresabschlusses haben wir in der Regel auf deren tatsächlichen Inhalt begrenzt. Leerposten weisen wir in der Regel nicht aus. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den einzelnen Posten des Jahresabschlusses anzubringenden Vermerke haben wir im Anhang mit aufgeführt und ebenso wie die erforderlichen wertmäßigen Angaben im Anhang und die Vorjahreswerte auf T€ gerundet angegeben. Die Wertansätze aus der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftjahres sind unverändert übernommen worden. Die für das vorhergehende Geschäftsjahr angegebenen Beträge sind mit den Posten des Berichtsjahres formell und materiell vergleichbar. Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit unserer Gesellschaft beschränkte sich im Berichtsjahr unverändert auf die Verwaltung einer Beteiligung und von sonstigem Kapitalvermögen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die für das vorhergehende Geschäftsjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir grundsätzlich beibehalten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen wir grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten (hier: Nennbeträgen) an. Erkennbare Risiken sind durch (gegebenenfalls auch pauschal ermittelte) Einzelwertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die hinsichtlich ihres Bestehens oder Entstehens und/oder der Höhe nach ungewiß sind, haben wir auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung angemessene Rückstellungen gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Wir sind als unbeschränkt haftende Gesellschafterin an der Seniorenresidenz Altes Forsthaus OHG mit Sitz in Rehburg-Loccum ohne Verpflichtung zu einer Kapitalanlage beteiligt. Am Vermögen der Gesellschaft sind wir nicht beteiligt. Nach dem Grundfall des § 120 Absatz 1 HGB hat ein persönlich haftender Gesellschafter nur einen Kapitalanteil. Unsere Forderung in laufender Rechnung an die Beteiligungsgesellschaft in Höhe von T€ 121 (Vorjahr T€ 112) erfüllt kumulativ die Voraussetzungen für einen Eigenkapitalausweis in der Personenhandelsgesellschaft und ist in unserem Jahresabschluß daher auch den Finanzanlagen zuzuordnen. Wegen der fehlenden bedungenen Einlage und aufgrund sonstiger gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen weisen wir die Forderung jedoch mit unter dem Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" aus. Über diese Angaben hinausgehende Angaben zum Anteilsbesitz sind nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a sowie § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB nicht geboten. 2. In dem Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen in laufender Rechnung in Höhe von T€ 121 (Vorjahr T€ 112) enthalten, die marktüblich verzinst werden. In dem Posten sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 121 (Vorjahr T€ 112) enthalten. Bei der Bestimmung der Restlaufzeit haben wir auf den Zeitraum zwischen dem Abschlußstichtag und dem voraussichtlichen Eingang der Forderungen abgestellt. 3. Das gezeichnete Kapital beträgt satzungsgemäß EURO 50.000,00. 4. In dem Posten Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 0), solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 1 (Vorjahr T€ 0) sowie solche mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 0) enthalten. Bei der Bestimmung der Restlaufzeit haben wir aus Gründen der Vorsicht auf die vertraglich festgelegten Fälligkeitstermine abgestellt. Unbefristete Kontokorrentkredite wurden grundsätzlich in die Restlaufzeit von bis zu einem Jahr einbezogen. Pfandrechte oder ähnliche Rechte an eigenen Vermögensgegenständen für eigene und bilanzierte Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag (am vorhergehenden Bilanzstichtag) nicht. 5. Am Bilanzstichtag sowie am vorhergehenden Bilanzstichtag bestanden keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Angaben Am Bilanzstichtag sowie am vorhergehenden Bilanzstichtag bestanden keine vermerkpflichtigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 0 (im Vorjahr: 0) Arbeitnehmer.
Rehburg-Loccum, den 09. November 2017 Prümm GmbH gez. Sabine Prümm, Geschäftsführerin Angabe gem. 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB: Der Jahresabschluß wurde am 10. November 2017 festgestellt. |
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