Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 36954
Eingetragen
14.9.2017
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Ankauf, Entwicklung und Halten von Immobilien und Beteiligungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Hommel
seit 14.9.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Christoph Laner
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Großröhrsdorf
12.500 €
50.00%
Christoph Laner
Ebermannstadt
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HRE Grundbesitz GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 4.149.592,00 1.368.027,00
I. Sachanlagen 4.149.592,00 1.368.027,00
B. Umlaufvermögen 273.701,78 24.846,80
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.352,28 10.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 247.349,50 14.846,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 463,37
Summe Aktiva 4.423.293,78 1.393.337,17

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 259.706,42 11.573,80
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 13.426,20 0,00
III. Jahresüberschuss 248.132,62 -13.426,20
B. Rückstellungen 47.124,32 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 4.116.463,04 1.380.463,37
Summe Passiva 4.423.293,78 1.393.337,17

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: HRE Grundbesitz GmbH

Addresse: Overbeckstraße 21, 01139 Dresden

Firmensitz laut Registergericht: Dresden

Registereintrag: Handelsregister mit Register-Nr. HRB 36954

Registergericht: Amtsgericht Dresden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Forderungen gegen Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber dem Geschäftsführer nicht.

In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 582.463,04 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren exisitieren nicht.

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

C. Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch Herrn Sven Hommel, Kaufmann, geführt.

Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Arbeitnehmer angestellt.

Unterschrift der Geschäftsführung

Dresden, 08.10.2019
HRE Grundbesitz GmbH
v.d.d. GF Sven Hommel
gez. Sven Hommel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.10.2019.

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