SK Holding Dresden GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Franz seit 29.7.2024 | Prokura |
Andreas Klameth seit 29.7.2024 | Prokura |
Michael Kröcher seit 6.10.2022 | Geschäftsführer |
Harald Walter Robl seit 14.1.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
General Atomics Services Germany GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Offenlegungsbilanz zum 31. Dezember 2023der General Atomics Services Germany GmbH, DresdenAKTIVA
PASSIVA
Offenzulegender Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die General Atomics Services Germany GmbH hat ihren Sitz in Dresden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 343 eingetragen. Der Jahresabschluss der General Atomics Services Germany GmbH, Dresden, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Buchführung der Gesellschaft erfolgt in Dienstleistung durch ein am Firmensitz ansässiges verbundenes Unternehmen unter Verwendung einer lizenzierten Buchhaltungssoftware. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden grundsätzlich einzeln bewertet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden im Anlagevermögen auf einem über fünf Jahre abzuschreibenden Sammelposten erfasst. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. Barwert angesetzt. Die liquiden Mittel werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden als Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Als verbundene Unternehmen werden neben dem Mutterunternehmen - General Atomics Europe GmbH (kurz: GAE) - alle Unternehmen angesehen, an denen die GAE direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Einzelnen aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Alle am 31. Dezember 2023 und im Vorjahr bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 886 (Vorjahr: TEUR 381). Diese bestehen in Höhe von TEUR 529 (Vorjahr: TEUR 3) gegen die Gesellschafterin GAE und betreffen Cash-Pool-Forderungen in Höhe von TEUR 506 (Vorjahr: TEUR 0) sowie in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 3) aus Lieferungen und Leistungen. Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen in Höhe von TEUR 505 (Vorjahr: TEUR 378) für ausstehende Rechnungen sowie Rückstellungen in Höhe von TEUR 107 (Vorjahr: TEUR 63) für Personal für variable Vergütung, nichtgenommenen Urlaub sowie Überstunden. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 912) und entfallen ausschließlich auf die Gesellschafterin für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 13) sowie Verbindlichkeiten aus vereinnahmten Mietkautionen in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 11). Alle am 31. Dezember 2023 und im Vorjahr bilanzierten Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. IV. Sonstige Angaben Die GAE (HRB 6721 beim Registergericht Dresden) stellt einen Konzernabschluss auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Die GAE ist gleichzeitig Mutterunternehmen für den kleinsten und größten Kreis einzubeziehender Unternehmen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Zum 31. Dezember 2023 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Geschäftsbesorgungs- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 2.044 (Vorjahr: TEUR 650). Davon entfallen TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 96) auf verbundene Unternehmen. Bei den sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zeigt für die Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr folgende Zusammensetzung und Entwicklung:
Im Geschäftsjahr 2023 waren Herr Harald Robl und Herr Michael Kröcher zum Geschäftsführer bestellt. Beide Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird mit Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Dresden, 15. März 2024 Die Geschäftsführung gez. Harald Robl gez. Michael Kröcher Der vorstehende zur Offenlegung bestimmte und nach § 326 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die General Atomics Services Germany GmbH Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der General Atomics Services Germany GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 15. März 2024 ECOVIS
Wirtschaftstreuhand GmbH
Christoph Daut, Wirtschaftsprüfer Sven Blechschmidt, Wirtschaftsprüfer |
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