Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 244153
Eingetragen
15.7.2022
Branche
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Online-Handel und stationärer Handel mit Kosmetikartikeln sowie deren Produktion. Online-Handel mit Kfz-Zubehör inklusive Online-Marketing. IT-Beratung und Dienstleistungen in Zusammenhang mit Online-Shops.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Iwona Szlefarska
seit 15.7.2022
Geschäftsführer
Sławomir Lutek
seit 15.7.2022
Prokura

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Justa Lack GmbH

Berlin (vormals: Frankfurt (Oder))

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Umlaufvermögen 45.798,24 20.093,65
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 27.574,99
Aktiva 73.373,23 20.093,65

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 12.287,64
B. Rückstellungen 3.007,15
C. Verbindlichkeiten 70.366,08 7.806,01
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 36.237,40 7.806,01
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 34.128,68
davon gegenüber Gesellschaftern 34.128,68 3.930,98
Passiva 73.373,23 20.093,65

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12. 2021

A. Auftrag und Auftragsdurchführung

B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Größenmerkmale

Steuerliche Verhältnisse

C. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

Vorjahresabschluss

Jahresabschluss

Buchführung

Bilanzierung

Bewertungsgrundsätze

A. Auftrag und Auftragsdurchführung

Die Steuerberaterin Dipl. Kauffrau Katharina Kochanowska wurde beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Erläuterungen zu erstellen.

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit waren, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften maßgebend.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrags.

Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.

B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Rechtliche Verhältnisse

Firma: Justa Lack GmbH
Rechtsform: GmbH
Sitz: Berlin
Anschrift: Berliner Allee 178, 13088 Berlin
Gründung am: 24.07.2020
Eintragung ins Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 244153 B
Gegenstand des Unternehmens: Online-Handel und stationärer Handel mit Kosmetikartikeln und Kfz-Zubehör inclusive Online-Marketing. IT-Beratung und Dienstleistungen in Zusammenhang mit Online-Shops
Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember
Stammkapital: € 25.000,00
Geschäftsführung: Szlefarska Iwona

Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Steuerrechtliche Verhältnisse

Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen.

Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG

Buchführung

Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht.

Die Buchführung wurde durch unser Büro auf Grund der uns übergebenen Buchungsbelege und der erhaltenen Auskünfte erstellt.

Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03.

Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU"

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt.

C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2020 wurde von den Gesellschaftern festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

Eine Einreichung des Vorjahresabschlusses sowie der anderen notwendigen Unterlagen zum Handelsregister ist lt. Auskunft der Geschäftsleitung erfolgt.

Die Einreichung des Vorjahresabschlusses sowie der anderen notwendigen Unterlagen zum Handelsregister ist nachgewiesen worden. Wegen der Pflicht zur Veröffentlichung verweisen wir auf §§ 325 und 335a HGB.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen.

Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Enthaltene Fremdwährungsbeträge wurden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergaben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt.

Für das allgemeine Kreditrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese wurden aus Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 800,- überstieg.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

ERLÄUTERUNGSBERICHT

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rückstellungen für Abschluss und Prüfung

Jahresabschluss 2021 2.100,00

Sonstige Verbindlichkeiten

Umsatzsteuer IV 2021 5.782,27

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung einer Gewinnverwendung aufgestellt.

In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst:

Der Jahresfehlbetrag wird festgestellt.

Der Verlust wird festgestellt.

Die Gesellschafter beschließen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Frau Iwona Szlefarska

Der Geschäftsführer erhielte im laufenden Jahr Bezüge

Der Geschäftsführer hat Einzelvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Angaben nach § 42 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden verzinst.

 

I. Szlefarska

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2023 festgestellt.

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