CP Elektrobau GmbHLiquidiert

63654 Büdingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 3346
Eingetragen
19.2.2002
Branche
ElektroinstallationHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
Ist die Errichtung von Elektroanlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Seim
seit 6.1.2026
Liquidator

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

"CP Elektrobau GmbH"

Büdingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Bilanz

A K T I V A

31.12.2022 31.12.2021
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 25.449,00 38.578,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 2.500,00 3.500,00

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

107.930,15 92.758,87

III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

68.539,16 66.159,08
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 4.045,88 6.898,95
SUMME Aktiva 208.464,19 207.894,90

P A S S I V A

31.12.2022 31.12.2021
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinn- und Verlustvortrag 93.072,82 98.259,89
III. Jahresüberschuss 18.786,06 0,00
IV. Jahresfehlbetrag 0,00 -5.187,07
V. buchmäßiges Eigenkapital 137.423,47 118.637,41
B. RÜCKSTELLUNGEN 10.544,39 11.344,32
C. VERBINDLICHKEITEN 60.496,33 77.913,17
SUMME Passiva 208.464,19 207.894,90

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die CP Elektrobau GmbH hat ihren Sitz in Büdingen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Friedberg unter der Registernummer HRB 3346.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Grundsätzlich sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstücks- lasten verrechnet worden. Von diesem Saldierungsverbot wurde lediglich - sofern einschlägig - im Falle der in § 246 Abs. 2 S. 2 HGB normierten Verrechnungs- pflicht abgewichen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinrei- chend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäfts- betrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte ggf. in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Soweit nachfolgend nicht gesondert beschrieben, sind zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Entsprechend der Umschreibung der Größenklassen der §§ 267, 267a HGB ist die Gesellschaft eine "Kleinstkapitalgesellschaft". Von den Erleichterungen des § 326 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet; Angaben zur Ausübung des dort genannten Wahlrechts enthält der Anhang im Folgenden.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, sind (namentlich) berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag reali- siert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtli- chen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Sofern bei geringwertigen Vermögensgegenständen die (an das Steuerrecht angelehnten) Voraussetzungen für die Sofortabschreibung vorliegen, wurde von dieser Gebrauch gemacht.

Soweit in der Vergangenheit ein (steuerlicher) Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet wurde, wird dieser unter Heranziehung des Wesentlichkeitsgrundsatzes - bei jährlicher Auflösung zu einem Fünftel - fortgeführt, da er keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit vorhan- den - unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie des Anschaf- fungs- bzw. Herstellungskostenprinzips bilanziert.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken wurden ggf. Einzelwertberichtigungen durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berück- sichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 S. 2 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

Die etwaigen sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen, ggf. abgezinsten, Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevemögens

Von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktiviern, wurde - sofern überhaupt einschlägig - kein Gebrauch gemacht.

II. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf. neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte ge- sichert:

- EUR 46.164,99 (EUR 62.868,87) durch Sicherungsübereignung von gesellschaftlichem beweglichen Vermögen

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter (Darlehens-)Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 61.793,15 (EUR 59.690,61).

Hingegen hat sie (Darlehens-)Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

IV. Organbezüge

Die zum Bilanzstichtag gewährten Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans bzw. des Aufsichtsorgans stellen sich wie folgt dar:

a) Geschäftsführungsorgan:

- Vorschüsse: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Kredite: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Zinssatz: - - -

- Sicherheiten: - - -

- Laufzeit: - - -

- im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge: EUR 0,00 (EUR 0,00)

(Lediglich im Rahmen eines Verrechnungskontos war ein aktiver Posten in Höhe von EUR 61.793,15 (EUR 59.690,61) zu bilanzieren.)

b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden

Zugunsten dieser Personengruppen wurden folgende Haftungsverhältnisse eingegangen:

a) Geschäftsführungsorgan: keine (keine)

b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden

V. Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB (Disagio) in Höhe von EUR 0,00 (EUR 0,00) aufgenommen.

D. Sonstige Angaben

I. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB

Soweit die etwaige Aktivierung bestimmter Bilanzposten zu einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB geführt hat, sind die geforderten Angaben nachstehend dargestellt.

a) Aktivierte selbst geschaffene Immaterialgüter des Anlagevermögens:

- keine

b) Bilanzierte aktive latente Steuern:

- keine

c) Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung, § 246 Abs. 2 S. 2 HGB:

- keine

III. Angaben zu Arbeitnehmern nach § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 4 (4) Arbeitnehmer beschäftigt.

IV. Geschäftsführungsorgane / Aufsichtsorgane

Außer der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von Herrn Norbert Seim geführt.

 

Büdingen, den 21.05.2024

gez. Norbert Seim

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.05.2024.

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