Dieter Janda Kommanditgesellschaft
Selbe AdresseGroßhandel mit Flachglas
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Rumpf seit 2.1.2024 | Geschäftsführer |
Gerd Paul Rumpf seit 2.1.2024 | Prokura |
Martin Sebastian Rumpf seit 1.8.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 45.55% | |
| 44.46% | |
E******** R**** | 9.39% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RS-Wohnbau GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Darstellung des Geschäftsverlaufes 1.1. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Laut dem statistischen Bundesamt ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3% geschrumpft und somit kann die deutsche Wirtschaft nicht an das Wachstum der beiden vorherigen Jahre anknüpfen. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die Konjunktur wurde vor allem durch die hohen Preise gedämpft, hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen in Folge steigender Zinsen und eine geringere Nachfrage. Die Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem Einbruch im Jahr 2020 konnte somit nicht fortgesetzt werden. Immerhin lag das BIP um 0,7% höher als im Jahr 2019 vor Beginn der Corona-Pandemie. Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus (-?0,4 %). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. Die Bauinvestitionen sanken im Jahr 2023 preisbereinigt um 2,1 %. Neben den hohen Baupreisen wirkten sich die spürbar gestiegenen Bauzinsen aus, die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. Positive Signale kamen lediglich vom Ausbaugewerbe, was unter anderem an den stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen haben dürfte. Der Arbeitsmarkt in Deutschland zeigte sich weiterhin robust. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Jedoch fand der Beschäftigungsaufbau fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Die Betriebe des Bauhauptgewerbes verzeichneten real ein Umsatzminus von ca. 5%, nominal jedoch ein Plus von 1,3% für das Gesamtjahr 2023. Es war das dritte Jahr in Folge mit deutlichen realen Verlusten. Ihren Umsatz konnten die Betriebe des Bauhauptgewerbes auf ca. 162,6 Milliarden Euro im Jahr 2023 steigern. Die Preisentwicklung für Bauleistungen lag bei ca. 7%. Während zu Beginn des Jahres 2023 die Preisentwicklung für Bauleistungen gegenüber dem Vorjahr noch bei knapp +16 % lag, wies der Deflator zum Jahresende eine Dynamik von nur noch knapp +2 % auf. Zum einen hat hierbei die Preisentwicklung auf der Einkaufsseite nachgegeben, auch wenn das Preisniveau immer noch deutlich über dem Ausgangsniveau von vor der Corona-Pandemie liegt. Zum anderen hat im Angesicht der schwachen Nachfrage im Hochbau 2023 auch wieder ein deutlicher Preiswettbewerb um Aufträge eingesetzt. Für 2024 wird ein Preisrückgang für Bauleistungen gegenüber dem Vorjahr um ca. 2 % erwartet. Nach 926.660 Beschäftigten im Jahr 2022 sind in den Unternehmen des Bauhauptgewerbes 2023 jahresdurchschnittlich 927.780 Beschäftigte tätig. Das schmale Plus von 1.120 Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr ist dem Zuwachs in den Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten zuzuschreiben. Hier betrug der Beschäftigtenzuwachs knapp 6.700 Beschäftigte, wohingegen die kleineren Unternehmen ca. 5.600 Beschäftigte verloren. Für 2024 rechnet der ZDB mit einem Rückgang bei der Zahl der Beschäftigten von bis zu 30.000 auf ca. 900.000 Beschäftigte. Hierbei werden insbesondere altersbedingt ausscheidende Mitarbeiter nicht durch neue Mitarbeiter ersetzt. Der Wohnungsbau in Deutschland war im Verlauf des Jahres 2023 von einer Nachfrageschwäche geprägt. Maßgeblich hierfür war das anhaltend hohe Zinsniveau für Immobilienkredite. Aber auch das immer noch hohe Preisniveau für Bauleistungen und die Lebenshaltung wirkten bremsend auf die Nachfrage. Die Lebenshaltungskosten stiegen 2023 im Jahresdurchschnitt um 5,9 %, nach +6,9 % im Jahr 2022. Ausdruck des Zusammenbruchs der Nachfrage ist ein Rückgang der Baugenehmigungen um mehr als 94.400 Wohnungen im Jahr 2023 gegenüber 2022. Im Bereich Mehrfamilienhäusern wurden fast 47.900 Genehmigungen weniger erteilt (-25% %). Insgesamt wurden im Jahr 2023 noch ca. 260.000 Baugenehmigungen erteilt, nach ca. 354.400 im Vorjahr. Der nachhaltige Nachfrageschwund hat sich bereits in der Umsatzentwicklung 2023 niedergeschlagen. Nach 61,4 Mrd. € wurden 2023 noch 57,9 Mrd. € umgesetzt. Dies entspricht einem nominalen Rückgang um 5,7 % und real einem Rückgang von 11,9 %. Der Wirtschaftsstandort München ist ein wichtiger Teil der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung. Die bayrische Landeshauptstadt stellt ein wichtiges und impulsgebendes Wirtschaftszentrum nicht nur für Bayern, sondern auch für Deutschland und Europa dar. München stellt sich nicht nur als starker Wirtschaftsraum, sondern auch als dynamischer Innovationsort dar. Auch bei der Digitalisierung nimmt München einen hervorragenden Platz unter den deutschen Großstädten ein. Die Beliebtheit der Stadt aufgrund der Lage, ihren stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und auch der überdurchschnittlich hohe Freizeit- und Erholungswert sind beste Voraussetzungen für einen auch in Zukunft erfolgreichen Wirtschaftsstandort München. Seit Jahren liegt die Stadt im Lebensqualität Ranking von Mercer auf einem der Top Plätze weltweit und stets in den Top 3 innerhalb Deutschlands. Wirtschaftlich zeichnet sich München durch einen breiten Branchenmix von Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, den unternehmensbezogenen Dienstleistungen, dem Medienbereich, Unternehmen aus Forschung und Entwicklung, aus der Finanzdienstleistungsbranche sowie Unternehmen von Zukunftsbranchen, aus. Internationale Konzerne wie Google, Microsoft und Apple haben sich in der bayerischen Landeshauptstadt niedergelassen und sie zum führenden Technologiestandort gemacht. Dies entfaltet eine Sogwirkung, die die Einwohnerzahl stetig ansteigen lässt. Bis zum Jahr 2040 wird prognostiziert, dass die Einwohnerzahl Münchens auf über 1,8 Mio. ansteigt und alle müssen irgendwo wohnen - auch in Zukunft! Diesem Bedarf wird das Wohnungsangebot bei Weitem nicht gerecht. Nachdem die Zahl der Baugenehmigungen in München im Jahr 2021 um 3.000 Wohnungen auf 8.655 einbrach und dann im Jahr 2022 noch einmal um 557 Wohnungen auf 8.098 sank, wurden im Jahr 2023 immerhin wieder 9.083 Wohnungen genehmigt. Die Zahl der Fertigstellungen ist nach dem leichten Anstieg im Jahr 2022 auf 7.522 deutlich gestiegen und erreichte 9.837 fertiggestellte Wohnungen. Auch die Schaffung neuen Baurechts war im Jahr 2023 mit 3.004 Wohnungs-Baurechtschaffungen noch deutlich unter dem vorgegebenen Ziel von 4.500. Somit hat die Stadt München ihre selbstgesteckten Ziele zur Baurecht Schaffung und bezüglich der Anzahl fertiggestellter Wohnungen erneut verfehlt. Anhand der Anzahl der ausgesprochenen Genehmigungen lässt sich auch bereits ableiten, dass die selbstgesetzten Ziele die nächsten Jahre in weite Ferne rücken. Der Münchner Immobilienmarkt wurde durch die stark gestiegenen Bauzinsen hart getroffen und verzeichnet im Jahr 2023 mit einem Umsatz von knapp 7,5 Milliarden Euro erneut ein Minus um 37% zum Vorjahr, welches bereits mit 11,9 Milliarden Euro einen Rückgang um ca. 37% zu den rund 19 Milliarden Euro im Jahr 2021 darstellte. Somit lag der Umsatz im Jahr 2023 nur bei 39% des Umsatzes aus dem Jahr 2021. Die Zahl der Vertragsabschlüsse ging um 12% zurück. Die Preise für Wohnimmobilien verzeichneten laut Gutachterausschuss erstmals nominal einen leichten Rückgang. Insgesamt betrug der durchschnittliche Preisrückgang bei Neubauwohnungen von 2022 auf 2023 in durchschnittlichen und guten Wohnlagen zusammen rund 2 %. Im Schnitt lagen die Preise von bestehenden Wohnungen beim Wiederverkauf rund 13 % unter denen des Vorjahres. Während die Kaufinteressenten in den vergangenen Jahren eher unkritisch hinsichtlich Mängel waren - v.a., weil es kaum Angebote gab und man schnell im Kaufentschluss sein musste -, fallen Nachteile wie Lärm, Baujahr etc. jetzt wieder mehr ins Gewicht. Dass 2023 ein Ausnahmejahr auf dem Münchner Immobilienmarkt war, zeigt vor allem der mit insgesamt rund minus 20 % im Schnitt im Vergleich zum Vorjahr markante Preisrückgang bei Wohnbauland. Der Preisrückgang beim Bauland für Geschoßwohnungsbau betrug circa 11% und ist stark von den jeweiligen Lagen der Grundstücke abhängig. Bei der individuellen Wohnbebauung (Einfamilien-, Reihen- und Doppelhausgrundstücke) gingen die Bauland Preise sogar um bis zu 24% zurück. 1.2. Umsatz und Ertragsentwicklung der RS-Wohnbau GmbH in München Im Jahr 2023 betrug der Umsatz der RS-Wohnbau GmbH durch übergebene Wohnungen TE 37.152 gegenüber TE 85.492 im Vorjahr. Dies stellt einen Rückgang des Umsatzes um ca. 56% dar. Dieser Rückgang ist durch die Verschiebung eines sehr großen Bauvorhabens aus dem Jahr 2023 in das Jahr 2024 herzuleiten. Die in 2023 fertiggestellten Einheiten wurden zu 100% verkauft. Der geplante Umsatz für das Jahr 2024 liegt bei TE 52.274. Für das Jahr 2024 ist die Übergabe von 49 Wohnungen geplant. Von diesen wurden bis Ende Juli 2024 bereits 38, also 78%, verkauft. Der geplante Umsatz im Jahr 2025 liegt bei TE 53.567 mit 49 Wohneinheiten. Hiervon wurden bereits 20 Einheiten, also rund 41%, verkauft. Unter Berücksichtigung der Roherträge und der Senkung der Betriebs- und Zinskosten wird daher auch im Jahr 2024 und 2025 ein positives Ergebnis erwartet. Die Wirtschaftlichkeit und die Zukunft der RS-Wohnbau GmbH ist damit weiterhin gesichert. 1.3. Beschaffung: Der Grundstückseinkauf wurde im ersten Quartal des Jahres 2023 weitestgehend eingestellt, da im Jahr 2022 noch mehrere Grundstücke eingekauft werden konnten. Diese zuletzt gekauften Grundstücke wurden zum Teil bereits mit Abschlägen von bis zu 25% zum aktuellen Bodenrichtwert eingekauft. Im Jahr 2023 wurden keine zusätzlichen Grundstücke erworben. Im Jahr 2024 sollen nun wieder neue Projekte für die Jahre 2026 und 2027 zur Fertigstellung gekauft und entwickelt werden. Da aktuell kaum Nachfrage nach Grundstücken besteht ergeben sich attraktive Möglichkeiten neue Projekte zu starten. Die RS-Wohnbau GmbH unternimmt große Anstrengungen im Einkauf von Grundstücken und ist bemüht durch intelligente Planung und Ausnutzung der Grundstücke die Preisentwicklung positiv zu beeinflussen. Für das Jahr 2026 wurden bereits fünf Projekte mit 45 geplanten Einheiten eingekauft, sodass im Jahr 2026 ein Umsatz von TE 47.949 geplant wird. Für das Jahr 2027 muss die RS-Wohnbau GmbH bis Sommer 2025 noch mehrere Grundstücke einkaufen um wie in den vorherigen Jahren einen Umsatz von knapp TE 50.000 zu erwirtschaften. 1.4. Investitionen und Finanzierungsmaßnahme: Die Investitionen ins Anlagevermögen für Betriebs- und Geschäftsausstattung betrugen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt TE 30. Die Investitionen in Software und immaterielles Anlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr 2023 zusätzlich TE 41. 1.5. Personal: Die Zahl der durchschnittlichen Mitarbeiter beträgt 26 (inklusive Auszubildenden/Aushilfen) und hat sich nur unwesentlich um einen Mitarbeiter vermindert. 2. Darstellung der Lage: 2.1. Vermögenslage Das Vermögen sowie das Kapital unserer Gesellschaft stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Der Kapitalumschlag (Umsatz/Gesamtkapital) beträgt 0,3 (Vorjahr 0,6). 2.2. Finanzlage Der Cashflow (ohne Berücksichtigung der übrigen Mittelzu- und -abflüsse laut Kapitalflussrechnung) entwickelte sich, wie folgt:
2.3. Ertragslage Das Ergebnis im Jahr 2023 ist als positiv zu bewerten. Die Ergebnisrendite unterliegt je nach Projektabwicklungsständen einer jährlichen Veränderung. Im Jahr 2023 betrug der Jahresüberschuss im Verhältnis zur Gesamtleistung 5,1% (im Vorjahr: 6,8%). Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand / Gesamtleistung) reduzierte sich von 72,5% auf 70,8%. Die Personalaufwandsquote veränderte sich von 11,3% auf 12,5%. Das Finanzergebnis beinhaltet Zinserträge in Höhe von T€ 30 und Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 2.398. 3. Unternehmenssteuerung anhand nicht finanzieller Leistungsindikationen Neben den zuvor dargestellten finanziellen Leistungsindikatoren beachtet die RS-Wohnbau GmbH im Rahmen der Unternehmenssteuerung grundsätzlich auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren. Zu diesen zählen die interne Unternehmenskultur, Nachhaltigkeitsgesichtspunkte und ein hohes Qualitätsmanagement beim Bau von Immobilien sowie soziale und gesellschaftliche Belange. 3.1. Unternehmenskultur Die Gesellschaft pflegt eine Unternehmenskultur von Verantwortung, Leistung und Förderung. Diese soll einerseits Leitlinie für alle Mitarbeiter sein und andererseits bei der Verwirklichung der Unternehmensziele, dem Erreichen einer hohen Qualität und damit verbundener Kundenzufriedenheit unterstützen. Dies schließt alle Unternehmensbereiche ein. 3.2. Weiterbildung Es ist ein zentrales Anliegen, dass die Mitarbeiter der Gesellschaft in der jeweiligen Funktion auf einem hohen fachlichen Standard und auf aktuellstem Wissensstand der Branche arbeiten. Es werden daher Weiterbildungen in diesen Bereichen ermöglicht. Dies gewährleistet, dass die Gesellschaft Bauprojekte weiterhin zuverlässig auf hohem Qualitätsniveau abwickeln kann und diese stets an den aktuellsten Stand der Technik anpasst. Auch im Bereich Digitalisierung ist eine positive Entwicklung zu beobachten, da eine neue Bauträger-Software für die RS-Wohnbau im Laufe des Jahres 2023 eingeführt wurde. Diese ermöglicht es allen Abteilungen in derselben Software zu arbeiten und somit ein effizienteres Arbeiten. Im Jahr 2023 wurden insbesondere Weiterbildungen zu den Themen Luftwärmepumpen, Lüftungslösungen, Digitalisierung und Kundenkommunikation durch unsere Mitarbeiter besucht. Eine Architektin hat außerdem die Fortbildung zur Auditorin abgeschlossen. 3.3. Nachhaltigkeit Die RS-Wohnbau GmbH berücksichtigt bei den umgesetzten Bauprojekten die Nachhaltigkeit der Immobilien. So wird beispielsweise ausschließlich in bewährter Ziegelbauweise gebaut und Immobilienprojekte auf hohem energetischem Standard umgesetzt. Die Gesellschaft beobachtet und überwacht laufend die Entwicklungen im Bereich Baustoffe und im Bereich energetisch optimiertem Bauen, um vorteilhafte und bewährte Konzepte für die eigene Bauträgertätigkeit zu identifizieren und so einen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Immobiliensektor zu leisten. Die RS-Wohnbau GmbH ist sich seiner ökologischen Verantwortung bewusst. Bei unseren Bauvorhaben legen wir großen Wert auf Energieeinsparung durch zum Beispiel modernste Haustechnik mit regenerativem Anteil. Standardmäßig werden neue Projekte nur noch im Effizienzhausstandard 40 geplant und errichtet. Jedes Bauvorhaben erhält eine moderne Lüftungslösung mit hocheffizientem Wärmerückgewinnungssystem und ein Wärmepumpen Heizungssystem entweder basierend auf Luft- oder Grundwasserwärme. 4. Risikomanagement und Berichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Gesellschaft setzt im Wesentlichen Bankkredite, Guthaben bei Kreditinstituten, Verbindlichkeiten und Forderungen als Finanzinstrumente im laufenden Geschäft ein. Im Projektbereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Kreditlinien. Das bewährte Finanz- und Risikomanagement der Gesellschaft dient dabei der Absicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Die Liquiditätsplanung wird laufend und engmaschig von der Gesellschaft erstellt, um alle relevanten Liquiditätszu- und -abflüsse zu steuern. Damit die Gesellschaft laufend eine hohe Liquidität zur Verfügung hat, haben die Gesellschafter dem Unternehmen hohe Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Hierdurch ist der Einkauf von Grundstücken auch ohne Fremdfinanzierung möglich. Weiterhin werden die Bauträgertätigkeiten im Rahmen mehrjähriger Ergebnisplanungen erfasst, um Preisänderungs-, Zinsänderungs- oder Ausfall- und Liquiditätsrisiken frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung einzuleiten. Für Projektfinanzierungen werden Geschäftsverbindungen zu verschiedenen Banken unterhalten und laufend gepflegt. Forderungsausfälle sind aufgrund der sorgfältigen Kundenauswahl der Gesellschaft absolute Ausnahmefälle. Verbindlichkeiten werden von der Gesellschaft innerhalb der vertraglichen Fristen beglichen. Die Umsetzung der einzelnen Immobilienprojekte mit ursprünglich kalkulierten Objektkosten wird anhand einer laufenden Baukostenanalyse sichergestellt und überwacht. Eine Standardisierung von Abläufen zum Zwecke der Vermeidung von Risiken sowie der Abschluss von Versicherungen ergänzen das Risikomanagementsystem der Gesellschaft. 5. Voraussichtliche Entwicklung mit den wesentlichen Risiken und Chancen Das Jahr 2023 war auch für die RS-Wohnbau GmbH ein historisches Jahr in einer aufgewühlten und verunsicherten Branche. Mit nur 5 neu abgeschlossenen Kaufverträgen wurde so wenig verkauft wie noch in keinem Jahr seit der Gründung 1986. Dank der sehr erfolgreichen Jahre 2020 und 2021 im Vertrieb wurden trotz des extrem herausfordernden Vertriebs in den Jahren 2022 und 2023 alle im Jahr 2023 fertiggestellten Wohnungen vor Übergabe verkauft und somit hat die RS-Wohnbau GmbH auch im Jahr 2023 ein positives Ergebnis erzielen können. Anfang des Jahres 2024 zeichnete sich eine gewisse Entspannung im Vertrieb ab und es konnten in den ersten beiden Quartalen des Jahres bereits 20 Einheiten notariell verbrieft werden. Der Hauptgrund für den extremen Einbruch bei den Verkaufszahlen war weiterhin das hohe Zinsumfeld. Die Bauzinsen bewegten sich im Jahr 2023 im Bereich zwischen 3,5 und 4,5 Prozent. Der Leitzins der EZB erreichte im September 2023 mit 4,5% seinen Hochpunkt und somit eine Höhe wie zuletzt im Jahr 2000. Die lang ersehnte und auch erwartete Zinswende wurde nun jedoch im Juni 2024 eingeläutet und eine erste Senkung um 0,25% vorgenommen. Die Bauzinsen befinden sich seit Anfang des Jahres 2024 in Erwartung kommender EZB-Leitzinssenkungen im Bereich zwischen 3,25 und 4%, wodurch der Immobilienmarkt insbesondere für Investoren wieder attraktiv wird. Eigennutzer, also Käufer mit der Absicht selbst in die erworbene Immobilie einzuziehen, leiden aktuell weiterhin unter den hohen Zinsen, da diese für sie nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Auch fehlende Förderungen für den Eigenheimerwerb sind aktuell spürbar. Die von der Bundesregierung geschaffene Förderung Klimafreundlicher Neubau ist im Münchner Marktumfeld nicht nutzbar. Die Nachfrage und der Wunsch der Menschen nach einem Eigenheim sind ungebrochen, jedoch ist die Zahl derer, die sich diesen Wunsch erfüllen kann, stark gesunken. Ohne weitere Zinssenkungen oder ein Eigenheim Förderprogramm wird der Eigentumserwerb weiterhin für viele eine große Herausforderung darstellen. Der hiermit einhergehende Rückgang der Verkaufszahlen bereitet vielen Bauträgern und Bauunternehmern deutschlandweit große Schwierigkeiten und hat schon einige Insolvenzen nach sich gezogen. Eine weitere Folge hieraus ist die Einstellung zahlreicher Baustellen und das Zurückstellen von Projekten zur Sicherung der Liquidität, was wiederum eine Verknappung des Angebots in Zukunft zur Folge haben wird. Die Insolvenzen in unserer Branche stellen für uns gleichzeitig eine Chance und ein Risiko dar. Auf der einen Seite steht die Angebotsverknappung durch weniger Konkurrenzunternehmen und auf der anderen Seite steht die Verunsicherung der Kunden durch Schlagzeilen von Bauträgerinsolvenzen. Der RS-Wohnbau GmbH muss es hier weiterhin gelingen Ihre Kunden von der soliden Finanzierungsstruktur des Unternehmens und der sicheren Fertigstellung aller Bauvorhaben zu überzeugen. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung im März 2024 die Rahmenbedingungen für Investoren deutlich verbessert. Nachdem bereits zum Jahresanfang 2023 eine lineare AfA in Höhe von 3% eingeführt wurde, ermöglicht das Wachstumschancengesetz nun die Nutzung einer degressiven Afa in Höhe von 5%. Hierdurch wurden die Investmentrechnungen für Anlageobjekte deutlich verbessert und die Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital stark erhöht. Die Immobilie als relativ sicheres Investment kann nun durch die gesenkten Zinsen, welche auch noch steuerlich geltend gemacht werden können, und die AfA, wieder ein sehr attraktives und gleichzeitig sicheres langfristiges Investment darstellen. Bereits Anfang des Jahres 2024 konnte die RS-Wohnbau GmbH einen Globalverkauf eines Objekts abschließen und Investoren von den wiederkehrenden attraktiven Rahmenbedingungen einer Immobilieninvestition überzeugen. Das erste Halbjahr 2023 wurde geprägt durch die politischen Diskussionen über die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes. Die darin enthaltenen Regelungen zu Heizungen in Neu- und Altbauten haben die Bevölkerung verunsichert. Dies führte zu starken Preisabschlägen bei gebrauchten Immobilien, da voraussichtlich aufwendige Sanierungen durchgeführt werden müssen. Hieraus entsteht für uns das Risiko, dass ältere Bauten zu vergleichsweise sehr geringen Preisen angeboten werden und somit eventuelle Interessenten sich für ein etwas älteres Eigenheim entscheiden. Gleichzeitig stellt das Gesetz für uns auch eine Chance dar, da alle von uns angebotenen Objekte den Effizienzhausstandard 40 und die Energieeffizienzklasse A+ erfüllen und eine nachhaltige und moderne Wärmepumpentechnologie als Heiztechnik verwendet wird, welche langfristig alle Anforderungen erfüllt und diese noch übertrifft. Die extremen Preisentwicklungen, insbesondere der Rohstoffe Holz und Stahl, sind zwischenzeitlich zurückgegangen und haben sich auf einem weiterhin hohen Niveau stabilisiert. Trotz dieser Schwierigkeiten konnten die Kalkulationen der im Jahr 2023 übergebenen Objekte eingehalten werden. Anhand der im Jahr 2023 ausgeführten Ausschreibungen konnten bei den Baukosten deutliche Abschläge festgestellt werden. Insbesondere die Gewerke, welche nicht bei Sanierungen aktiv sind und daher den Rückgang des Neubaus nicht ausgleichen können, mussten Ihre Preisgestaltung nach unten anpassen. Außerdem ist hervorzuheben, dass die Grundstückspreise ebenfalls deutlich gesunken sind. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die aktualisierten Bodenrichtwerte 2024 circa 20% unter den Werten des Jahres 2022 liegen werden. Dies ist auf die sehr geringe Nachfrage der Bauträger nach Grundstücken zurückzuführen. Hieraus ergibt sich aktuell die Chance neue Projekte einzukaufen, welche in einem ganz anderen Marktumfeld konkurrieren und niedrigere Preise ermöglichen. Die RS-Wohnbau GmbH konzentriert sich auf die Weiterführung des bewährten und erfolgreichen Unternehmenskonzeptes als Bauträgerunternehmen, sie ist als solches den branchentypischen Risiken ausgesetzt. Die Chancen der RS-Wohnbau GmbH ergeben sich aus der bestehenden Marktposition, der erwiesenen Expertise in dem bearbeiteten Marktsegment und den engen und gut gepflegten Kontakten zu langfristigen Partnern, wie Handwerkern, Banken, Maklern aber auch Kunden. Durch die sehr erfolgreichen letzten Jahre ist die RS-Wohnbau GmbH finanziell sehr solide aufgestellt und hat dank der reinvestierten Gewinne eine Kapitalstruktur vorzuweisen mit welcher Finanzierungskosten optimiert werden können. Daraus folgend werden weiterhin sehr enge und gute Beziehungen zu mehreren Banken gepflegt und Finanzierungen auch ohne Vorverkaufsquote ermöglicht. Dies ermöglicht der RS-Wohnbau GmbH weiterhin neue Bauprojekte zu starten und die Fertigstellung aller im Bau befindlichen Projekte zu garantieren. Zusätzlich weist der Münchner Immobilienmarkt auch weiterhin eine ungebrochen hohe Attraktivität für Käufer auf. Der hohe Wohn- und Freizeitwert, eine gute Infra- sowie eine breit diversifizierte Wirtschaftsstruktur locken viele Unternehmen und damit viele Arbeitnehmer mit ihren Familien in die bayrische Landeshauptstadt. Die zuvor erwähnte Verknappung des Angebots in den kommenden Jahren möchte die RS-Wohnbau GmbH nutzen und mit qualitativ hochwertigen, durchdacht geplanten und modernen Wohnungen ihre Position als zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Partner in der Immobilienbranche stärken.
München, den 17. September 2024 gez. Martin S. Rumpf, Geschäftsführender Gesellschafter gez. Florian Rumpf, Geschäftsführender Gesellschafter BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeines Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches (HGB) einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, wurden grundsätzlich im Anhang gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 a HGB vorgenommen. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen werden die Abschreibungen linear und zeitanteilig ermittelt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR werden jeweils im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert. Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen Bauten sind zu Herstellungskosten bewertet, entsprechend dem bis zum Bilanzstichtag angefallenen Fertigungsgrad. Vom Bewertungswahlrecht bestimmter Gemeinkosten wurde Gebrauch gemacht. Für unfertige Bauten im Bestand und für Anschaffungen in 2023 erfolgte keine Aktivierung von Fremdkapitalzinsen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach der projected unit credit Methode (PUC) auf der Grundlage eines Rechnungszinssatzes im 10-Jahres-Durchschnitt von 1,82 v.H. und der Sterbetafeln von Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G). Als Rententrend wurden 3,00 v.H. angesetzt. Zum Rechnungszinssatz des 7-Jahres-Durchschnitts von 1,74 v.H. ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von € 13.021,00. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2023 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist ausgehend von den historischen Anschaffungskosten dargestellt:
2. Angaben zu Finanzanlagen Angaben zu Beteiligungen i.S.d. § 285 Nr. 11 HGB
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Posten in Höhe von EUR 0,00 (i.Vj.: EUR 0,00) mit einer Restlaufzeit über einem Jahr. In der Position "sonstige Vermögensgegenstände" sind EUR 0,00 (i.VJ. EUR 649.880,00) Forderungen gegen Gesellschafter enthalten. 4. Eigenkapital Im Berichtsjahr erfolgt die Bilanzaufstellung vor Ergebnisverwendung. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 beläuft sich auf EUR 6.780.335,86. Der darin enthaltene Jahresüberschuss in 2023 beträgt EUR 2.064.623,37. 5. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen sind im Berichtsjahr in voller Höhe (EUR 1.978.433,00) passiviert. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach der projected unit credit Methode (PUC) auf der Grundlage eines Rechnungszinssatzes von 1,82 v.H. und der Sterbetafeln von Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G). Als Rententrend wurden 3,00 v.H. angesetzt. Bei der Pensionsrückstellung ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von € 13.021,00. Der Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt demnach im Berichtsjahr € 13.021,00. 6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse beziehen sich auf Immobilienverkäufe innerhalb Deutschlands. Die Tätigkeitsbereiche bzw. geographisch bestimmten Märkte weisen keine nennenswerten Unterschiede iSd § 285 Nr. 4 HGB auf. 2. Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Schadenersatzzahlungen von TEUR 12 (i.Vj.: TEUR 13) sowie Erlöse nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von TEUR 25 (i.Vj.: TEUR 76) enthalten. 3. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von TEUR 0 (i.Vj.: TEUR 36) enthalten. Der Posten "Materialaufwand" enthält periodenfremde Aufwendungen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
4. Aufzinsung von Rückstellungen In der Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und der Änderung des Diskontierungszinssatzes der Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von EUR 32.378,58 (i.Vj.: EUR 56.673,00) enthalten. V. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigt: 26 Angestellte (einschließlich 2 Geschäftsführer) 2. Angaben zu Geschäftsführungsorganen Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zu Geschäftsführern bestellt: Herr Gerd Rumpf, Dipl.-Wirtschaftsingenieur Herr Martin Rumpf, Kaufmann Am 1. Januar 2024 wurde Herr Florian Rumpf, Bau-Ingenieur, zum weiteren Geschäftsführer bestellt. Gleichzeitig beendete Herr Gerd Rumpf seine Tätigkeit als Geschäftsführer. Auf die Angabe der Organbezüge wurde unter Bezugnahmen auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft betreibt ihr Unternehmen in gepachteten Räumen. Die finanziellen Verpflichtungen aus den Mietverträgen, Pachtverträgen und Leasingverträgen für die zum 31. Dezember 2023 bestehenden Verträge verteilen sich wie folgt:
Neue Leasingverträge wurden überwiegend im Bereich Fahrzeugleasing abgeschlossen. Durch die bestehenden Leasingverträge ist ein unkomplizierter und zeitsparender Austausch der Leasinggegenstände möglich. Bedeutende Risiken aus den getätigten Leasinggeschäften liegen nicht vor. 4. Angaben zum Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers gliedert sich wie folgt:
5. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. 6. Vorschlag zur Verwendung des ErgebnissesDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2023 von € 2.064.623,37 in den Gewinnvortrag einzustellen und den Gesamtbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
München, 17. September 2024 gez. Martin S. Rumpf, Geschäftsführer gez. Florian Rumpf, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RS-Wohnbau GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RS-Wohnbau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RS-Wohnbau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklag mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 17. September 2024 TREUCONTROL Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Norbert Roos, Wirtschaftsprüfer Stephan Roos, Wirtschaftsprüfer |
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