Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Nikolauspflege GmbH
Käfertaler Straße 9, 68167 Mannheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anne, geb. Pöter Reichmann seit 19.8.2020 | Geschäftsführer |
Roland Franz Flaig seit 26.11.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Nikolauspflege Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nikolauspflege GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anhang zum Geschäftsjahr 2023Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 702841 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 276 und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach § 265 Abs. 5 HGB um zusätzliche Posten erweitert. Angaben zu Restlaufzeiten und Mitzugehörigkeit erfolgen im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 (netto) werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 (jeweils netto) wurden bis 2017 in einem Sammelposten aktiviert, der über fünf Jahresraten aufwandswirksam abgeschrieben wird. Nach Ablauf der Fünf-Jahresfrist wird der Abgang der im Sammelposten erfassten Vermögensgegenstände unterstellt. Ab 2018 wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht und Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 (jeweils netto) im Jahr der Anschaffung aufwandswirksam abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. bei langfristigen unverzinslichen Posten zum Barwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen werden saldiert ausgewiesen. Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände und Rechnungsabgrenzungsposten werden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Da die Gesellschaft steuerbegünstigt nach den Vorschriften der Abgabenordnung ist, sind latente Steuern bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht zu berücksichtigen. Das Eigenkapital unterliegt den Verwendungsbegrenzungen des Gemeinnützigkeitsrecht (§§ 51 ff. Abgabenordnung). Rücklagendotierungen erfolgen in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bewertet. Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen wird in Höhe der Anschaffungskosten für gefördertes Anlagevermögen gebildet und entsprechend dem Abschreibungsverlauf der mit den einzelnen Zuschüssen finanzierten Anlagegüter aufgelöst. Die Bilanzierung von zugeflossenen Spenden und Erbschaften erfolgt nach den Vorgaben der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW RS HFA 21) Stand: 11.03.2010. Eingehende Spenden und Erbschaften werden unter dem " Sonderposten aus Spenden und ähnlichen Zuwendungen" ausgewiesen. Eine ertragswirksame Vereinnahmung der Zuwendungen erfolgt, wenn aus den Zuwendungen finanzierte Aufwendungen anfallen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durch die Deutsche Bundesbank vorgegebenen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst. Kostensteigerungen werden bei der Bewertung von Rückstellungen berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel - Anlage zum Anhang - dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Forderung aus dem Projekt "Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von erwachsenen Menschen mit Komplexer Behinderung durch Identifizierung sinnesspezifischer Bedarfe und durch Förderung der kommunikativen Entwicklung mittels körperlich-taktiler Ansätze aus der Taubblinden-/Hörsehbehindertenpädagogik (VT-Komplex-TB)" mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von insgesamt TEUR 370 bilanziert. Es wurde Anfang 2023 zu der bestehenden Fördersumme TEUR 350 noch einen Inflationsausgleich als Nachfinanzierung von TEUR 20 abgerufen. Davon wurden bereits TEUR 115 von der Aktion Mensch e.V. ausbezahlt. Das Projekt hat eine Laufzeit bis August 2026 und wird von der Aktion Mensch e. V. in selbiger Höhe gefördert. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen in Höhe von TEUR 390 enthalten, die sich aus den gültigen BTHG-Vergütungsvereinbarungen ergeben, aber mangels Bescheid noch nicht gegenüber den Kostenträgern abgerechnet werden. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Eigenkapital Das Eigenkapital unterliegt den Verwendungsbegrenzungen des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51 ff. AO). Die Gewinnrücklagen veränderten sich im Berichtsjahr wie folgt:
Sonderposten aus Investitionszuschüssen Die Investitionszuschüsse werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer der damit finanzierten Anlagegüter aufgelöst. Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich im Vorjahresvergleich wie folgt zusammen:
Die BTHG-Rückstellung beinhaltet im Wesentlichen Risikovorsorge für potentielle Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Kostenträgern aufgrund der neuen BTHG-Vergütungssystematik. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie auch im Vorjahr, eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die genehmigten Fördermittel von Aktion Mensch e. V. bezüglich des Projektes "(VT-Komplex-TB)" bilanziert. Im Geschäftsjahr entstanden geförderte Projektaufwendungen in Höhe von TEUR 50. Folge dessen sind die Verbindlichkeiten aus dem Projekt zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 247 ausgewiesen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet größtenteils Vorauszahlungen der Kostenträger für Januar 2024. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft ist als Arbeitgeber Mitglied einer Zusatzversorgungskasse. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht eine Umlagepflicht, die einerseits aus der Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus der Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Einzelheiten sind in der Satzung der Zusatzversorgungskasse geregelt. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Geschäftsjahr beträgt etwa TEUR 2.682 bei einem Umlagesatz von 5,55 %. Mit einer konkreten Inanspruchnahme der Gesellschaft aus diesem Haftungsverhältnis wäre bei Zahlungsunfähigkeit der Zusatzversorgungskasse zu rechnen. Aufgrund der Umlagefinanzierung der Zusatzversorgungskasse wird das Risiko einer Inanspruchnahme derzeit als gering eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 89 (Vj. 95) Mitarbeiter. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzte sich im Jahr 2023 wie folgt zusammen: Frau Anne Reichmann, Pädagogin Herr Roland Flaig, Dipl. Finanzwirt Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Berufung auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, vom Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von EUR 10.900,00 in die steuerlich freie Rücklage einzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 96.061,40 auf neue Rechnung vorzutragen und hat den Jahresabschluss bereits unter diesen Annahmen aufgestellt.
Mannheim, 30. April 2024 gez. Anne Reichmann Geschäftsführerin gez. Roland Flaig Geschäftsführer Feststellung JahresabschlussDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde von den Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung am 25. Juni 2024 festgestellt. |
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