Morlock
Verwaltungsgesellschaft mbH
Neuhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
35.157,62 |
34.875,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.183,02 |
28.898,85 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.974,60 |
5.976,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.157,62 |
34.875,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.715,98 |
33.520,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
8.151,39 |
7.956,03 |
| B.
Rückstellungen |
985,87 |
938,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
455,77 |
416,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
455,77 |
416,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.157,62 |
34.875,12 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der Morlock Verwaltungs GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG
hat zu keiner notwendigen Durchbrechung der angewandten
Ansatz-, Bewertungs- und der Ausweisstetigkeit
geführt. Die Vorjahreszahlen bleiben
uneingeschränkt vergleichbar.
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Morlock Vermietungs GmbH & Co. KG
in Neuhausen. Sie erbringt keine Einlage und hat keinen
Kapitalanteil. Sie ist am Gewinn, Verlust und Vermögen
der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt.
Für die Übernahme der Vollhaftung
erhält die Gesellschaft eine Vorabvergütung in
Höhe von xx% des Stammkapitals.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen
ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB
prüfungspflichtig.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Verrechnungsvorschriften des § 246
HGB wurden beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr. 9c
HGB
Gegenüber
Gesellschafter-Geschäftsführern bestanden zum
Bilanzstichtag folgende Forderungen:
|
EUR
|
Forderungen
|
3.002,91
|
- davon sonstige
Vermögensgegenstände
|
3.002,91
|
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahre TEUR 0.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt EUR 0,00.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer
Horst. A. Morlock, Werkzeugmacher, geführt.
Bezüglich der Höhe der
Geschäftsführungsbezüge wurde von der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Neuhausen, den 14. September 2011
Morlock Verwaltungsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
gez. Horst. A. Morlock
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2011 festgestellt.
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