Gebr. Stolz Bau GmbH
Industriestraße 3, 98617 Meiningen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Wolfgang Stolz seit 14.6.2013 | Geschäftsführer |
Bernhard Stolz seit 14.6.2013 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gebr. Stolz Bau GmbHMeiningenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhangder Gebr. Stolz Bau GmbH, 98639 Meiningen-WalldorfA. Erläuterungen zur Bilanz (§ 284 HGB) 1. Allgemeine Erläuterungen Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff) aufgestellt worden. Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft den kleinenKapitalgesellschaften zuzuordnen. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Aufwendungen sind nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nicht gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bildung von Steuerrückstellungen war nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB) § 251 HGB: Haftungsverhältnisse Die Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaftsverpflichtungen betragen 0,00 €. § 264 Abs. 1a HGB: Unternehmensangaben lt. Registergericht
§ 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestanden keine. § 285 Nr. 3a HGB: Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, bestanden keine. § 285 Nr. 7 HGB: Zahl der Arbeitnehmer
§ 285 Nr. 11a HGB: Unbeschränkte Haftung für andere Unternehmen Die Gesellschaft hat keine unbeschränkte Haftung für andere Unternehmen übernommen. § 285 Nr. 31 HGB: Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung bestanden keine. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit bestätigt.
Walldorf, den 25. Juni 2024 gez. Alexander Stolz, Geschäftsführer gez. Bernhard Stolz, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2024 festgestellt. |
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