Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 301776
Eingetragen
7.8.1992
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
der Tief- und Straßenbau sowie die Herstellung von und der Handel mit Beton und Betonwaren sowie der Handel mit Baumaterialien aller Art

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Bernhard Stolz
seit 14.6.2013
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gebr. Stolz Bau GmbH

Meiningen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 427.132,30 470.026,28
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 262.088,64 306.972,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 165.043,66 163.053,29
Aktiva 427.132,30 470.026,28

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 107.378,53 102.348,74
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 81.813,94 76.784,15
davon Gewinnvortrag 76.784,15 77.568,88
B. Rückstellungen 121.085,96 157.562,32
C. Verbindlichkeiten 198.667,81 210.115,22
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 198.667,81 210.115,22
Passiva 427.132,30 470.026,28

Anhang

der Gebr. Stolz Bau GmbH, 98639 Meiningen-Walldorf

A. Erläuterungen zur Bilanz (§ 284 HGB)

1. Allgemeine Erläuterungen

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff) aufgestellt worden.

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft den kleinenKapitalgesellschaften zuzuordnen. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Aufwendungen sind nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nicht gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bildung von Steuerrückstellungen war nicht erforderlich.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)

§ 251 HGB: Haftungsverhältnisse

Die Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaftsverpflichtungen betragen 0,00 €.

§ 264 Abs. 1a HGB: Unternehmensangaben lt. Registergericht

Firma: Gebr. Stolz Bau GmbH
Sitz: Meiningen-Walldorf
Registergericht: Jena
Nummer der Firma: HRB 301776

§ 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestanden keine.

§ 285 Nr. 3a HGB: Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, bestanden keine.

§ 285 Nr. 7 HGB: Zahl der Arbeitnehmer

Jahresdurchschnitt 2023 Jahresdurchschnitt 2022
Gewerbliche Arbeitnehmer 36,0 41,0
Angestellte 0,0 0,0
Gesamt 36,0 41,0

§ 285 Nr. 11a HGB: Unbeschränkte Haftung für andere Unternehmen

Die Gesellschaft hat keine unbeschränkte Haftung für andere Unternehmen übernommen.

§ 285 Nr. 31 HGB: Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung bestanden keine.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit bestätigt.

 

Walldorf, den 25. Juni 2024

gez. Alexander Stolz, Geschäftsführer

gez. Bernhard Stolz, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2024 festgestellt.

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